Das Infektionsschutzgesetz und die Hotspot-Regelung – diese Regelungen gelten aktuell
Das Infektionsgeschehen in Deutschland unterscheidet sich regional sehr stark. Flächendeckend ist eine Überlastung der Krankenhäuser aktuell nicht zu befürchten, daher gelten die Corona-Schutzmaßnahmen – bis auf die Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr – nicht mehr bundesweit. Durch das Infektionsschutzgesetz haben die Bundesländer jedoch die Möglichkeit, regionale Schutzmaßnahmen zu beschließen, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems dort droht.
Basisschutz für besonders gefährdete Gruppen
Die Bundesländer können einen Basisschutz für besonders gefährdete Gruppen beschließen. Dazu gehören die Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens, in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften – sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Auch Testpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen können beschlossen werden.
Die Hotspot-Regelung
Die Länder können darüber hinaus weitere Schutzmaßnahmen in sogenannten Hotspots beschließen – in Regionen also, in denen eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. In diesen Hotspots können zusätzlich Maskenpflicht, Abstandsgebote, Nachweispflichten oder Hygieneauflagen angeordnet werden. Ein Hotspot kann ein Gebiet in einem
Bundesland oder aber auch das komplette Bundesland sein.
Zum Hotspot kann ein Gebiet erklärt werden, wenn:
- in dem Gebiet die Ausbreitung einer Virusvariante des Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt wird, die eine signifikant höhere Pathogenität als die bisher verbreitete Variante aufweist,
- Krankenhäuser aufgrund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen
- Eingriffe verschieben müssen
- Patientinnen und Patienten verlegen müssen
- sich von der Notfallversorgung abmelden müssen.
Was ist ein Hotspot?
Das gilt bei Ihnen vor Ort
Hier erfahren Sie, welche Schutzmaßnahmen bei Ihnen vor Ort gelten: