Medizinische Versorgung

Unsere allgemeine Gesundheit ist in Zeiten der Corona-Pandemie wichtiger denn je. Was Sie zu Besuchen bei Ihren Ärztinnen oder Ärzten wissen müssen, wie Blutspenden zur Zeit abläuft und ob Rezepte auch per Post verschickt werden können - das und mehr haben wir für Sie zusammengestellt.

Wie erfolgt die medizinische Versorgung für Akutfälle, die nichts mit dem Coronavirus zu tun haben?

Die Versorgung von medizinischen Akut- und Notfällen ist in Deutschland trotz der Coronavirus-Pandemie uneingeschränkt möglich. Wenn Sie krank sind und diese Erkrankung wahrscheinlich nicht mit dem Coronavirus in Zusammenhang steht, rufen Sie wenn möglich vorher Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren Arzt an, bevor Sie die Praxis aufsuchen. Hat Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder deren Vertretung keine Sprechstunde, können Sie sich auch an die bundeseinheitliche Rufnummer der Kassenärztlichen Vereinigung oder an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116 117 wenden. Im Notfall können Sie natürlich weiterhin eine Notfallambulanz aufsuchen oder über die Notrufnummer 112 einen Rettungsdienst rufen.

Stand: 10.02.2023

Was muss ich beim Besuch in der Arztpraxis beachten?

Wenn Sie Symptome aufweisen, melden Sie sich vor einem Arztbesuch unbedingt telefonisch in der Praxis. Hier erfahren Sie mehr dazu, welche Symptome auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen können. Beachten Sie bitte außerdem die für den Besuch einer Arztpraxis geltende Maskenpflicht sowie die Hygienemaßnahmen und denken Sie an die >AHA-Formel: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (Husten, und Niesen in die Armbeuge oder ein Papiertaschentuch sowie gründliches Händewaschen) und im Alltag Maske tragen.

Stand: 01.03.2023

Darf eine Ärztin oder ein Arzt vor einem Praxisbesuch einen negativen Schnelltest oder gar PCR-Test verlangen?

Für Praxen, in denen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht oder medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden, gilt: Ein Testnachweis muss nicht vorgelegt werden.

Die Abweisung von Patientinnen oder Patienten, die keinen negativen PCR-Test vorweisen können, ist aufgrund der Möglichkeit, bestimmte Schutzmaßnahmen in den Praxen zu ergreifen - zum Beispiel Schutzimpfungen, Verwendung persönlicher Schutzausrüstung, Sondersprechstunden für ungeimpfte oder ungetestete Personen - im Einzelfall nur dann vorstellbar, wenn trotz aller ergriffenen Schutzmaßnahmen eine unvertretbare Gefährdung für die Ärztinnen und Ärzte, die Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter oder andere Patientinnen und Patienten besteht.

Ein regelhaftes Verlangen von negativen Tests ist vor diesem Hintergrund nicht ohne Weiteres möglich. 

Stand: 10.02.2023

Was ist eine Videosprechstunde und was sind die Vorteile gegenüber einer gewöhnlichen Sprechstunde?

Die Videosprechstunde ist die digitale Alternative zum gewöhnlichen Besuch einer Arztpraxis. Statt wie gewohnt im Behandlungszimmer, findet das Gespräch digital per Videotelefonie statt.

Ein Vorteil der Videosprechstunde während der Coronavirus-Pandemie ist, dass Patientinnen und Patienten dafür nicht das Haus verlassen müssen und so potenzielle Ansteckungsrisiken vermeiden. Insbesondere für Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 haben, hat sich die Videosprechstunde bei alltäglichen Erkrankungen bewährt. Sie ist jedoch nicht in jedem Fall einer gewöhnlichen Sprechstunde vorzuziehen. In manchen Fällen ist der persönliche Kontakt unausweichlich.

Für die Videosprechstunde wird keine besondere Technik benötigt. Allerdings müssen Sie Zugang zu einem Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone mit Kamera und Mikrofon haben. Zusätzlich benötigen Sie eine Internetverbindung. Die Videosprechstunde wird über einen zertifizierten Videoanbieter durchgeführt, sodass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt werden.

Durch die Coronavirus-Pandemie erfreut sich die Videosprechstunde hoher Beliebtheit, sowohl auf Seiten der Patientinnen und Patienten als auch bei Ärztinnen und Ärzten. Weitere Informationen zur Videosprechstunde finden Sie auf diesem Informationsblatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Stand: 10.02.2023

Kann es zu einer hohen Auslastung auf den Intensivstationen kommen, weil aktiv Kapazitäten abgebaut wurden?

Nein. In vielen Krankenhäusern können personalbedingt nicht alle verfügbaren Intensivbetten belegt werden. Ein Bett kann nur als frei gemeldet werden, wenn eine Klinik die Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte hat, um eine Patientin oder einen Patienten darin zu versorgen. Deswegen sinken mancherorts die Kapazitäten auf Intensivstationen. Eine Übersicht der verfügbaren Intensivbetten finden Sie hier. Mehr Informationen zu Behandlungskapazitäten auf Intensivstationen in Deutschland finden Sie im DIVI-Intensivregister

Stand: 06.10.2023   

Wie können Operationen während der Pandemie stattfinden?

Im Falle einer hohen Auslastung der Intensivbetten durch COVID-19-Erkrankte, können einige Krankenhäuser den Regelbetrieb nicht einhalten.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über Operationstermine und Vorschriften in Ihrem Krankenhaus und Bundesland. Krankenhäuser haben ihre Hygienemaßnahmen verstärkt und für die Behandlung und Pflege von COVID-19-Erkrankten ergänzende Maßnahmen im klinischen Bereich ausgebaut. Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt auf seiner Website einen Überblick zur Verfügung.

Informationen zur derzeitigen Situation in den Krankenhäusern finden Sie bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), zur Situationen auf den Intensivstationen informiert die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).

Stand: 10.02.2023

Wie bekomme ich Medikamente? Kann ich zur Apotheke gehen?

Ja. Apotheken haben hohe Hygiene- und Sicherheitsstandards. Wenn Sie sich fit fühlen, spricht nichts gegen einen Besuch bei der Apotheke. Achten Sie auch in der Apotheke auf die allgemein geltenden Vorsichtsmaßnahmen, die in der AHA-Formel zusammengefasst sind: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Papiertaschentuch sowie gründliches Händewaschen) und im Alltag Maske tragen. Alternativ können Sie auch zunächst in Ihrer Apotheke anrufen, wenn Sie Medikamente benötigen. Oft ist es möglich, Medikamente per Telefon oder im Internet zu bestellen. Diese können dann zu Ihnen nach Hause geliefert werden.

Stand: 10.02.2023

Was ist ein E-Rezept?

Beim E-Rezept handelt es sich um ein digitales Rezept, das Schritt für Schritt ab Januar 2022 eingeführt wurde. Es dient dazu, die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer zu gestalten, Abläufe in Apotheken und Arztpraxen zu erleichtern und Arztbesuche in Zeiten der Corona-Pandemie zu vereinfachen, da das E-Rezept auch im Rahmen einer Videosprechstunde ausgestellt werden kann.

Das E-Rezept ermöglicht viele neue digitale Anwendungen: von der Medikationserinnerung bis hin zum Medikationsplan mit eingebautem Wechselwirkungscheck. So kann überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind. Mehr Informationen zum E-Rezept finden Sie hier.

Stand: 10.02.2023

Ist die ambulante Versorgung Pflegebedürftiger noch möglich?

Ja, die ambulante Versorgung von Pflegebedürftigen ist weiterhin möglich. Einige Pflegedienste haben Infektionsschutzteams eingerichtet. Bereiche wie die Unfallhilfe, der Rettungsdienst oder der Hausnotruf sind auch im Notfall erreichbar.

Stand: 10.02.2023

Kann man Rezepte per Post verschicken? Braucht die Ärztin oder der Arzt zur Ausstellung eines Rezepts meine Gesundheitskarte?

Häufig können Rezepte per Post versandt werden, wenn die Patientin oder der Patient der Ärztin oder dem Arzt bekannt sind. Gegebenenfalls besteht auch die Option, das Rezept und die Medikamente über einen Kurierdienst ausliefern zu lassen.

Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Praxis.

Stand: 10.02.2023

Darf ich Krankenhauspatientinnen und -patienten besuchen?

 

 Ja, Sie dürfen Krankenhauspatientinnen und -patienten besuchen. Bitte beachten Sie, dass für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen eine bundesweite Maskenpflicht gilt. Kinder unter sechs Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sowie gehörlose und schwerhörige Menschen sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Informieren Sie sich bitte zusätzlich vor Ihrem Besuch, welche Regelungen in Ihrem Krankenhaus gelten. Allgemein besteht eine besondere Gefahr für Krankenhauspatientinnen und -patienten, denn viele Krankheiten können sich durch eine Infektion mit dem Coronavirus und einer eventuell daraus folgenden Erkrankung an COVID-19 verschlimmern. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt aus diesem Grund, sich vor jedem Krankenhausbesuch die Frage zu stellen, ob der Besuch notwendig ist. Wenn Sie sich doch für einen Krankenhausbesuch entscheiden, achten Sie dringend auf die >AHA-Formel, desinfizieren Sie regelmäßig Ihre Hände, vermeiden Sie Körperkontakt zu den Krankenhauspatientinnen und -patienten und fassen Sie sich nicht mit den Händen ins Gesicht. 

 

Stand: 03.03.2023  

Blutspenden

Weshalb sind Blutspenden auch während der Corona-Pandemie so wichtig?

Unser Gesundheitssystem ist auch während der Corona-Pandemie unbedingt auf Blutspenden angewiesen, denn ohne Blutspenden kann die Versorgung von Kranken und Verletzten nicht gesichert werden. Es gibt keine künstliche Alternative zu Blutspenden. Jede Spende kann potenziell Leben retten. Regelmäßige Blutspenden sind außerdem sehr wichtig, da Blutbestandteile nur eine begrenzte Haltbarkeit haben und lediglich für eine gewisse Zeit gelagert werden können. Blutplättchen sind beispielsweise lediglich vier bis fünf Tage einsetzbar.

Wenn Sie gesund und fit sind, können auch Sie mit einer Blutspende dazu beitragen, die Versorgung zu sichern.

Stand: 10.02.2023

Wer kann aktuell Blut spenden?

Grundsätzlich gilt: Jede gesunde und fitte Person kann Blut spenden. Spenden dürfen in der Regel gesunde Personen ab 18 Jahren ohne Krankheitssymptome jeglicher Art und ab einem Gewicht von 50 Kilogramm. Die Blutgruppe spielt hierbei keine Rolle. Regelmäßige Spenden sind bis zum 68. Lebensjahr möglich, das Höchstalter für die erste Spende beträgt 60 Jahre. In manchen Bundesländern kann die Altersgrenze abweichen. 

Eine Impfung gegen COVID-19 steht einer Blut- oder Plasmaspende nicht im Weg. Es wird allerdings dazu geraten, zwischen der Impfung und der Blutspende einen Tag Wartezeit einzulegen, um etwaige Impfreaktionen abzuwarten. Weitere Informationen zum Blut- und Plasmaspenden finden Sie hier.  

Stand: 10.02.2023

Ist ein Schutz vor Infektion gewährleistet?

Es ist weiterhin ein hoher Schutz für Blutspenderinnen und Blutspender, sowie Helferinnen und Helfer gewährleistet. Die Schutzmaßnahmen sind durch die aktuell geltenden Zulassungsbestimmungen geregelt und werden durch Hygienemaßnahmen gewährleistet. Das können zum Beispiel eine Maskenpflicht, eine häufigere Desinfizierung von Kontaktflächen und Handschuhen oder ein häufigerer Wechsel der Handschuhe sowie ein vergrößerter Abstand zwischen den Spendeliegen sein. Ebenfalls sind Blutspendedienste aufgefordert, regelmäßig und gründlich zu lüften. Erkundigen Sie sich bitte im Voraus, welche weiteren Schutzmaßnahmen eventuell vor Ort gelten.

Stand: 10.02.2023

Kann ich nach meiner Corona-Schutzimpfung Blut spenden?

Nach einer Corona-Schutzimpfung wird empfohlen, mindestens einen Tag zwischen der Impfung und der Blutspende vergehen zu lassen. Wie auch bei anderen Impfungen sind Impfreaktionen oder Nebenwirkungen möglich, sodass eine kurze Wartezeit sinnvoll ist. Bei Wohlbefinden können Sie dann am Folgetag der Impfung Blut spenden. Sie sollten einen Spendetermin nur wahrnehmen, wenn es Ihnen gut geht. Eine Rückstellung nach einer Corona-Schutzimpfung ist allerdings nicht vorgeschrieben. Weitere Informationen zu Blutspenden während der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier.  

Stand: 10.02.2023

Werden Spenderinnen und Spender bzw. das gespendete Blut auf Corona untersucht?

Es gibt keine Hinweise darauf, dass der Erreger durch Blut oder Blutprodukte übertragen werden kann. Daher werden Spenderinnen und Spender beziehungsweise das gespendete Blut nicht getestet.

Die Sicherheit von Blutspenden ist weiterhin sehr hoch und die Wahrscheinlichkeit der Übertragung von Infektionserregern durch eine Bluttransfusion bleibt äußerst gering. An der Präparate-Sicherheit für Transfusionsempfänger hat sich nichts geändert. Gespendetes Blut wird nach wie vor auf das Vorliegen verschiedener Infektionen untersucht, um sicherzustellen, dass das Spenderblut frei von übertragbaren Krankheitserregern ist. Die zuständigen Aufsichtsbehörden beobachten und analysieren hierbei sehr genau. Weitere Informationen zur Sicherheit von Blutspenden finden Sie hier. Allgemeine Infos zur Blut- und Plasmaspende erhalten Sie hier.

Stand: 10.02.2023