Ablauf der Corona-Schutzimpfung
Alle Fragen rund um den Ablauf der Corona-Schutzimpfung haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Wie bekomme ich einen Termin für die Corona-Schutzimpfung?
Alle Personen ab 5 Jahren können einen Impftermin für die Corona-Schutzimpfung wahrnehmen oder spontane Impfangebote vor Ort nutzen. In der Deutschlandkarte finden Sie Informationen, wo und wie Sie schnell und unkompliziert eine Corona-Schutzimpfung erhalten können.
Zudem werden ältere Bürgerinnen und Bürger aktiv angeschrieben, um ihnen die Termine für Ihre Auffrischungsimpfung mitzuteilen.
Stand: 10.02.2023Kann man sich nur dort impfen lassen, wo man gemeldet ist?
Nein. Eine Corona-Schutzimpfung muss nicht zwingend an dem Ort durchgeführt werden, wo die zu impfende Person gemeldet ist. Eine Übersicht über Impfangebote finden Sie hier.
Stand: 10.02.2023Wo kann ich mich impfen lassen?
Die Corona-Schutzimpfung erhalten Sie aktuell
- in Haus-, Privat- und Facharztpraxen.
- in Zahnarztpraxen.
- durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.
- durch mobile Impfteams.
- in den Impfzentren der Bundesländer.
- über temporäre Impfaktionen.
- in teilnehmenden Apotheken.
Hier erhalten Sie weitere Informationen über temporäre und dauerhafte Impfangebote in Ihrem Bundesland.
Stand: 03.02.2023
Kann man sich den Impfstandort aussuchen?
Mittlerweile wurde das Impfangebot stark ausgeweitet und es gibt viele verschiedene Stellen an denen Sie eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten können. Grundsätzlich kann man sich den Impfstandort aussuchen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei den zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland. In unserer Deutschlandkarte haben wir nützliche Links nach Bundesland sortiert.
Stand: 10.02.2023Besteht die Möglichkeit, Menschen, die nicht mobil sind, zuhause zu impfen?
Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen wurden bereits für ihre Erst- und Zweitimpfung von mobilen Impfteams geimpft. Auch die Auffrischungsimpfungen können durch mobile Impfteams erfolgen. Wer in der eigenen Wohnung lebt und grundsätzlich Anspruch auf eine Krankenfahrt zur medizinischen Behandlung hat, hat diesen auch für die Fahrt zum Impfzentrum oder der Arztpraxis, in der geimpft wird. Die Impfung von Personen, die ihre Wohnung nicht verlassen können, kann auch durch Hausärztinnen und Hausärzte erfolgen. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
Stand: 20.02.2023
Wer bezahlt die Impfung?
Die Corona-Schutzimpfung ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren. Auch die Vergütung für Impfungen in Arztpraxen oder Betrieben trägt der Bund.
Stand: 10.02.2023Ich habe eine Allergie oder Unverträglichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe in einem der Impfstoffe. Kann ich hier im Vorhinein sicherstellen nicht mit diesem geimpft zu werden?
Wie bei jeder Immunisierung sollte eine Corona-Schutzimpfung erst nach sorgfältiger Anamnese und Risiko-Nutzen-Abschätzung durchgeführt werden. Besprechen Sie sich hierzu mit der impfenden Ärztin oder dem impfenden Arzt und thematisieren Sie mögliche Bedenken oder Allergien. Im Anamnese-/Einwilligungsbogen haben Sie die Möglichkeit, Ihre bekannten Allergien aufzulisten.
Hier finden Sie mehr Informationen zu den Inhaltsstoffen und Beipackzetteln der jeweiligen zugelassenen COVID-19-Impfstoffe. Auch in den Aufklärungsmerkblättern finden Sie weitere Informationen.
Stand: 10.02.2023Kann ich zwischen Impfstoffen frei wählen?
Laut der Corona-Impfverordnung gibt es an sich keine freie Wahl des Impfstoffes eines bestimmten Herstellers. Das war vor allem in der ersten Phase der Impfkampagne bedeutsam.
Da es mittlerweile ausreichend Impfstoff gibt, besteht oftmals die Möglichkeit auszuwählen, mit welchem Impfstoff man geimpft werden möchte. Zudem kann man zwischen unterschiedlichen Impfangeboten, bei denen unterschiedliche Impfstoffe verimpft werden, frei wählen. Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit unterschiedlicher Impfstoffe vor Ort. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihren lokalen Impfstellen oder der Ärztin oder dem Arzt, bei der oder dem Sie sich gegen COVID-19 impfen lassen wollen.
Wichtig ist dabei, dass nicht jeder Impfstoff gleichermaßen für bestimmte Personengruppen empfohlen wird. Mehr Informationen dazu und für wen welcher Impfstoff genau empfohlen wird, finden Sie hier.
Stand: 10.02.2023Ich habe meinen Impfpass verloren, kann ich mich trotzdem gegen COVID-19 impfen lassen?
Ja. Sollten Sie Ihren Impfpass nicht mehr haben, wird Ihnen am Impfort (zum Beispiel im Impfzentrum, in der Arztpraxis oder in Ihrem Betrieb) durch die impfende Ärztin beziehungsweise den impfenden Arzt eine Ersatzbestätigung ausgestellt. Dort erhalten Sie in der Regel auch das Impfzertifikat für Ihren digitalen Impfnachweis.
Stand: 10.02.2023
Was bedeutet es für meinen Impfstatus, wenn ich mich nach meiner ersten bzw. nach meiner zweiten Impfung mit Corona infiziere?
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt man als vollständig geimpft, wenn man drei Impfungen erhalten oder eine Kombination aus zwei Impfungen und einer Infektion durchgemacht hat, wobei alle weiteren darauffolgenden Infektionen nicht mehr an den Status angerechnet werden.
Personen mit nur einer Impfung:
- Personen, die sich innerhalb von weniger als vier Wochen nach der ersten Impfung nachweislich, also mit positivem PCR-Testergebnis, infiziert haben, sollten drei Monate nach der Infektion eine zweite Impfdosis zur Vervollständigung der Grundimmunisierung und sechs Monate danach eine Booster-Impfung erhalten.
- Falls die Infektion mit einem serologischen Nachweis festgestellt wurde, sollten Sie eine zweite Impfung zur Vervollständigung der Grundimmunisierung im Abstand von vier Wochen zur Labordiagnose erhalten, gefolgt von einer Booster-Impfung sechs Monate später.
- Personen, die sich mehr als vier Wochen nach der ersten Impfung infiziert haben, benötigen nur eine Booster-Impfung sechs Monate nach der Infektion.
Personen mit zwei Impfungen:
- Personen, die sich nach der zweiten Impfung infiziert haben und die Infektion mittels einer mindestens 28 Tage zurückliegenden PCR-Testung (oder weiterer Methode der Nukleinsäuraamplifikationstechnik) nachweisen können, benötigen keine weitere Impfung, um als vollständig geimpft zu gelten.
Stand: 17.02.2023
Muss ich vor der Impfung einen COVID-Test machen?
Nein, das ist nicht notwendig, solange Sie keine Symptome aufweisen. Die Verträglichkeit der Impfung wird durch eine akute Infektion auch nicht negativ beeinflusst.
Stand: 10.02.2023Wer wird mit welchem Impfstoff geimpft?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt:
- Comirnaty® von BioNTech/Pfizer für Impffähige ab 5 Jahren (für 5- bis 11-Jährige in eigener Darreichungsform mit angepasster Dosierung), inklusive für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel
- Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna für Impffähige ab dem Alter von 30 Jahren sowie für 6- bis 11-Jährige in halber Dosierung
- COVID-19 Vaccine Janssen® von Johnson & Johnson für Impffähige ab dem Alter von 60 Jahren
- Nuvaxovid® von Novavax für Impffähige ab dem Alter von 18 Jahren
- Valneva® von Valneva für Impffähige ab 18 bis zum Alter von 50 Jahren
Seit dem 01. Dezember 2021 kommt Vaxzevria® von AstraZeneca in Deutschland nicht mehr zum Einsatz.
Auffrischungsimpfungen sind mit den Impfstoffen Comirnaty® von BioNTech/Pfizer sowie Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna möglich. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Stand: 01.02.2023
Was passiert, wenn ich den Termin für die Zweitimpfung vergesse oder nicht wahrnehmen kann?
Wenn Sie Ihren Folgetermin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte ab und vereinbaren Sie einen neuen.
Der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung variiert dabei je nach Zulassung wie folgt:
- Comirnaty® von BioNTech/Pfizer: 3-6 Wochen
- Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna: 4-6 Wochen
- heterologes Impfschema (1. Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson / 2. Impfung mit mRNA-Impfstoff): ab 4 Wochen
- Nuvaxovid® von Novavax: ab 3 Wochen
- Valneva® von Valneva: ab 4 Wochen
Sollte der empfohlene Abstand zwischen der ersten und zweiten Impfstoffdosis überschritten worden sein, kann die Impfserie jedoch fortgesetzt werden und muss nicht neu begonnen werden. Das weitere Vorgehen im Einzelfall sollten Sie dann mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt abstimmen.
Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden bzw. wurden, gelten nicht mehr nach einer einzelnen Impfdosis als vollständig geimpft. Aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante und dem nur moderaten Schutz, den der Impfstoff nach einer Impfstoffdosis vor milden wie auch schweren Verläufen bietet, ist für die Grundimmunisierung eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nötig. Der Abstand zur ersten Impfung soll mindestens vier Wochen betragen. Eine dritte Dosis (Booster-Impfung) sollte im Abstand von mindestens sechs Monaten zur 2. Impfstoffdosis ebenfalls mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Um als geboostert zu gelten, sind daher auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson drei Impfstoffdosen notwendig.Stand: 27.06.2022
Warum sollte man vor und nach der Corona-Schutzimpfung keinen Alkohol trinken?
Alkohol ist ein Genussmittel und sollte grundsätzlich nur in Maßen getrunken werden. Denn regelmäßiger, starker Alkoholkonsum kann abhängig machen und ein wesentlicher Risikofaktor für Krankheiten sein. Inwiefern Alkohol die Wirksamkeit von COVID-19-Impfstoffen beeinflusst, ist wissenschaftlich nicht untersucht. Es gibt jedoch Hinweise, dass Alkoholkonsum – vor allem starker – die Fähigkeit des Körpers, eine Immunität aufzubauen, beeinträchtigen kann. In diesem Sinne ist es grundsätzlich empfehlenswert, sich gesundheitsfördernd zu verhalten und auf alkoholische Getränke in großen Mengen zu verzichten – nicht nur vor und nach der Corona-Schutzimpfung.
Stand: 10.02.2023Ich werde mit Kortison behandelt, was muss ich beachten?
Sollten Sie vor oder während der geplanten Impfserie mit Kortison behandelt werden, schadet Ihnen die Impfung zwar nicht, aber führt möglicherweise nicht zu dem gewünschten Impfschutz gegen COVID-19. Halten Sie bitte vor der Impfung Rücksprache mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt. Eine laufende Rheumatherapie mit Kortison muss nicht vorsorglich unterbrochen werden. Mehr Information zur Corona-Schutzimpfung für Menschen mit einer Rheumaerkrankung finden Sie hier.
Stand: 10.02.2023
Was versteht man unter einer Anamnese?
Der Begriff Anamnese steht für ein Arzt-Patientengespräch. Dabei übernimmt in der Regel die Medizinerin oder der Mediziner die Gesprächsführung und erfragt wichtige Details zum Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten – zum Beispiel zur persönlichen Krankengeschichte, zu Allergien oder erblich bedingten Erkrankungen im Familienkreis. Auch vor der Corona-Schutzimpfung wird ein sogenanntes Anamnesegespräch geführt.
Dies ist wichtig, um die Impffähigkeit einer Person festzustellen und beispielsweise eine akute Infektion vor dem Impfen auszuschließen. Typische Fragen sind im Anamnese-/Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung aufgeführt. Seinen Ursprung hat das Wort Anamnese übrigens im Altgriechischen, dort bedeutet es Erinnerung.
Stand: 10.02.2023Welcher Nachweis muss für eine Impfung vorgelegt werden?
Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung gelten laut Impfverordnung der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis.
Stand: 10.02.2023Wie lang beträgt die Nachbeobachtungszeit nach der Corona-Schutzimpfung?
Im Allgemeinen wird eine Nachbeobachtungszeit nach der Impfung gegen COVID-19 von mindestens 15 Minuten empfohlen. Längere Nachbeobachtungszeiten von 15 bis 30 Minuten sollten vorsichtshalber bei bestimmten Risikopersonen eingehalten werden, zum Beispiel bei Personen mit Gerinnungshemmung oder einer Impfkomplikation in der Anamnese.
Stand: 10.02.2023Was passiert, wenn ich zu meinem Impftermin krank bin?
Die Impfung sollte bei Personen mit akuter, schwerer, fieberhafter Erkrankung verschoben werden. Leichte Erkrankungen ohne Fieber sind in der Regel kein Hinderungsgrund für eine Impfung.
Wenn Sie krankheitsbedingt Ihren Impftermin nicht wahrnehmen können, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Praxis oder Einrichtung, in der Sie Ihren Impftermin vereinbart haben. Denken Sie bitte daran, dass bei Verschiebungen oder Absagen des ersten Termins womöglich auch der zweite Termin verschoben beziehungsweise abgesagt werden muss.
Stand: 10.02.2023Was mache ich mit meinem gebuchten Impftermin, wenn sich mir ein anderer bietet?
Wenn Sie einen Termin für die Corona-Schutzimpfung gebucht haben – unabhängig, ob es sich um die Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung handelt –, den Sie aber nicht wahrnehmen können, sollten Sie ihn rechtzeitig absagen, im Idealfall mindestens 24 Stunden vorher. Nur so kann der Termin an andere Impfwillige vergeben werden.
Im Impfzentrum gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten einen gebuchten Termin abzusagen: per Telefon oder über das Online-Terminbuchungssystem. Einen Impftermin in einer Arztpraxis oder bei der Betriebsärztin oder beim Betriebsarzt sagen Sie am besten direkt telefonisch oder alternativ per E-Mail ab.
Stand: 10.02.2023Muss ich für die Corona-Schutzimpfung während der Arbeitszeit Urlaub nehmen?
Wie soll man sich verhalten, wenn man sich nach der 1. Impfung mit dem Coronavirus infiziert und/oder an COVID-19 erkrankt?
Infiziert man sich nach der ersten Gabe der Corona-Schutzimpfung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und ist dies labordiagnostisch gesichert (positiver PCR-Test), sollte nach Ansicht der Ständigen Impfkommission (STIKO) die Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis ab drei Monaten nach Genesung beziehungsweise der Diagnosestellung erfolgen.
Diese zweite Impfstoffdosis wird als notwendig erachtet, weil die Immunantwort auf die erste Impfung eventuell durch die Infektion beeinträchtigt wurde. Dies ist vor allem denkbar, wenn die Infektion in den ersten 14 Tagen nach der Impfung auftritt. Die Erkrankung könnte die Immunantwort, die durch die Impfung angestoßen wurde, negativ beeinflussen - und theoretisch zu einer unzureichenden Immunantwort der Erstimpfung führen. Es könnte aber auch sein, dass sich die Person bereits in der Inkubationszeit (die Zeit von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung/Symptomausbruch) befunden hat. Tritt die Infektion zu einem späteren Zeitpunkt auf (zum Beispiel nach mehr als 4 Wochen nach der Impfung), könnte man vermuten, dass die Impfung nicht gewirkt hat und auch dann wäre eine zweite Impfstoffdosis notwendig. Deswegen hat die STIKO entschieden, Personen, bei denen nach der Erstimpfung eine Infektion auftritt, eine zweite Impfung zu empfehlen. So soll ein ausreichender, andauernder Immunschutz gewährleistet werden.
Gut zu wissen: Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (§22a) zum 1. Oktober sind drei Impfungen oder eine Kombination aus zwei Impfungen und einer Infektion notwendig, um als vollständig geimpft zu gelten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Stand: 01.02.2023
Ich habe meine Erstimpfung im Ausland (EU/Nicht-EU) erhalten. Wo und wie erhalte ich eine Zweitimpfung mit dem passenden Impfstoff?
Ihren Impfstatus können Sie mit dem Impfbuch der Weltgesundheitsorganisation (WHO), also Ihrem gelben Impfpass, nachweisen. Dieser ist international gültig und wird in Deutschland anerkannt. Wenn Sie in einem Mitgliedsstaat der EU geimpft wurden, können Sie sich zudem das Digitale COVID-Zertifikat der EU ausstellen lassen. Dieses ist europaweit gültig. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Wenn Sie Ihre Erstimpfung im Ausland erhalten haben, können Sie grundsätzlich einen Termin für eine Zweitimpfung in Deutschland vereinbaren. Wichtig ist hierbei, dass Sie über eine entsprechende Impfbescheinigung über die Erstimpfung – insbesondere das Datum und den verwendeten Impfstoff – verfügen. Auch dieser Nachweis kann über den gelben Impfpass erfolgen.
Sollten Sie im Ausland einen nicht in Deutschland zugelassenen Impfstoff erhalten haben, halten Sie hierzu bitte Rücksprache mit der impfenden Ärztin oder dem impfenden Arzt, wie verfahren werden kann – zum Beispiel welcher Impfstoff und zu welchem Zeitpunkt dieser verabreicht werden soll.
Stand: 10.02.2023Müssen die Impfintervalle eingehalten werden?
Ja - es wird dringend dazu geraten, die Impfintervalle einzuhalten um einen bestmöglichen Schutz durch die COVID-19-Impfstoffe zu gewährleisten.
Die empfohlenen Impfintervalle betragen bei den Impfstoffen Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna 6 Wochen.
Das empfohlene Impfintervall beim Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson im Rahmen eines heterologen Impfschemas beträgt 4 Wochen.
Für den Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax beträgt das empfohlene Impfintervall 3 Wochen.
Das empfohlene Impfintervall beim Impfstoff Valneva® von Valneva beträgt 4 Wochen.
Stand: 03.02.2023
Warum ist die Zweitimpfung so wichtig?
Nur wer eine Zweitimpfung bekommen hat, gilt als vollständig geschützt. Grund dafür ist das immunologische Gedächtnis: Nach der Verabreichung einer zweiten Impfstoffdosis "erinnert" sich das Immunsystem an einen vorherigen Kontakt mit dem Coronavirus und reagiert entsprechend abwehrend mit Immungedächtniszellen und einer Bildung von Antikörpern. Der Schutz vor einer Infektion mit dem Virus (und seinen Varianten) oder auch vor einer schweren COVID-19-Erkrankung ist nach einer Zweitimpfung somit deutlich höher.
Vor allem zum Schutz vor der sich aktuell verbreitenden Delta-Variante ist ein vollständiger Impfschutz wichtig. Nur einmal geimpfte Personen sind unabhängig vom Impfstofftyp schlechter gegen eine Infektion mit der Delta-Variante geschützt als dies für andere Virusvarianten der Fall ist. Der Impfschutz gegenüber der Delta-Variante nach vollständiger Impfserie ist jedoch fast ebenso gut wie gegenüber dem ursprünglichen Coronavirus oder der Alpha-Variante.
Mehr zur Sicherheit von Impfstoffen lesen Sie hier.
Stand: 10.02.2023
Wie weise ich eine erhaltene Impfung gegen COVID-19 nach? Reicht die Bestätigung aus dem Impfzentrum oder muss es ein Impfpass sein?
Die Terminbestätigung aus dem Impfzentrum reicht nicht aus, um die erhaltene Impfung nachzuweisen. Die Impfung wird in Ihren Impfpass eingetragen, unter anderem wird dort der Impfstoff mit Chargennummer vermerkt. Sollten Sie keinen Impfpass besitzen, erhalten Sie eine Ersatzbestätigung. Zusätzlich gibt es in der Corona-Warn-App und der CovPass-App des Robert Koch-Instituts die Möglichkeit, Impfungen mit dem digitalen Impfnachweis zu dokumentieren.
Mehr zum Nachweis der Corona-Schutzimpfung erfahren Sie hier.
Stand: 10.02.2023Was ist bei der Impfung Genesener zu beachten?
Folgendes Impfschema wird nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) genesenen Personen empfohlen:
Im Rahmen der Grundimmunisierung
- eine Impfdosis ab 4 Wochen nach erster Infektion
- bei zwei Infektionen in einem Abstand von weniger als 3 Monaten -> eine Impfdosis 3 Monate nach der 2. nachgewiesenen Infektion
Bezüglich Auffrischungsimpfungen gilt für Genesene beziehungsweise Menschen, die sich vor, während oder nach einer Impfserie mit dem Coronavirus infizieren:
- Wer sich nach der COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) infiziert, kann in der Regel drei Monate nach der Infektion eine Booster-Impfung erhalten. Tritt die Corona-Infektion allerdings in einem Abstand von ≥ 3 Monaten nach der Grundimmunisierung auf, ist zunächst keine Auffrischungsimpfung nötig.
- Wer sich vor der Erstimpfung infiziert und dann eine Impfstoffdosis erhalten hat, kann in der Regel drei Monate nach der vorangegangenen Impfung einen Booster bekommen.
Stand:17.02.2023
Hat die Impfung gegen COVID-19 einen Einfluss auf das Ergebnis von Antigen- und PCR-Testungen?
Es ist nicht davon auszugehen, dass die COVID-19-Impfung positive Antigentests (Schnelltests) hervorruft. Treten nach einer Impfung positive Antigentests auf, könnten folgende Ursachen zu Grunde liegen:
- Die Person, die geimpft wurde, könnte bereits vor der Impfung infiziert gewesen sein. Die mittlere Inkubationszeit bei COVID-19 beträgt 5-6 Tage.
- Die Person, die geimpft wurde, könnte sich kurz nach Impfung angesteckt haben. Eine Wirkung der Impfung tritt in der Regel 10-14 Tage nach Applikation der ersten Impfstoffdosis ein.
- Da die COVID-19-Impfung keinen 100 prozentigen Schutz garantieren kann, ist es auch möglich, dass sich eine Person trotz Impfung infiziert; in der Regel verläuft die Erkrankung dann mit milderen Symptomen oder sogar asymptomatisch. Mehr Informationen zu sogenannten Impfdurchbrüchen finden Sie hier.
- Der Antigentest kann falsch positiv sein und sollte durch einen PCR-Test abgesichert werden.
Warum sollten auch COVID-19-geimpfte Personen die Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin beachten?
Die Impfstoffe gegen COVID-19 versprechen einen guten individuellen Schutz vor einer Erkrankung. Trotzdem sollten auch Personen, die geimpft sind, bis auf Weiteres Maske tragen und sich an die Hygiene- und Abstandsregeln halten. Denn auch wer geimpft ist, könnte noch zur Übertragung des Coronavirus beitragen.
Dies erklärt sich so: Die Impfungen gegen COVID-19 haben eine sehr gute Wirksamkeit (siehe hierzu diese FAQ). Kommt eine geimpfte Person also mit dem Erreger in Kontakt wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erkranken. Allerdings können geimpfte Personen das Virus SARS-CoV-2 weiterverbreiten, auch wenn das Risiko im Vergleich zu ungeimpften Personen deutlich vermindert ist. In so einem Falle würde eine geimpfte Person das Virus also für eine Weile in sich tragen, aber nicht erkranken. Eine Infektion mit dem Coronavirus kann somit unbemerkt bleiben. Auf Basis der bisher vorliegenden Daten ist anzunehmen, dass die Virusausscheidung bei Personen, die vollständig geimpft und mit dem Coronavirus infiziert sind, stark reduziert ist und damit das Übertragungsrisiko vermindert ist. Zudem belegen die bisherigen Daten, dass die Viruslast bei geimpften Personen weniger lange anhält als bei ungeimpften Personen.
Solange sich das Infektionsgeschehen, auch mit Hinblick auf die Virusvarianten, aber so darstellt wie zurzeit, sollten Geimpfte das Restrisiko für eine Virusübertragung durch Beachten der AHA-Formel und Selbst-Isolation bei Auftreten von COVID-19-typischen Symptomen weiter minimieren. Bei Anzeichen einer COVID-19-Erkrankung sollten sich also auch Geimpfte frühzeitig testen lassen und absichern.
Stand: 10.02.2023Weitere Impfungen während der Coronavirus-Pandemie
Sollten andere Impfungen während der aktuellen Coronavirus-Pandemie durchgeführt werden und können manche Impfungen, vor allem die Grippeschutzimpfung, gleichzeitig mit der Coronavirus-Schutzimpfung durchgeführt werden?
Ein umfassender Impfschutz kann dazu beitragen einen guten allgemeinen Gesundheitszustand in der Bevölkerung zu erhalten. So kann das Gesundheitssystem entlastet werden. Ein umfassender Impfschutz gemäß den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann hierzu beitragen. Die STIKO hat zur Durchführung von Schutzimpfungen während der Coronavirus-Pandemie außerdem im Epid Bull 18/2020 eine Stellungnahme veröffentlicht. Lesen Sie hier die Stellungnahme der STIKO, zur Impfempfehlung zur Influenzaimpfung für Personen ab 60 Jahren für die Influenzasaison 2021/22. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grippeschutzimpfung des Robert Koch-Instituts (RKI).
Mögliche Interaktionen von anderen Impfungen und COVID-19:
- Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) durch eine in zeitlicher Nähe verabreichte Impfung beeinflusst wird. Durch Impfungen wird der Impfling vor Infektionen geschützt, die ihn auch in der Pandemiezeit zusätzlich gefährden oder schädigen können.
Mögliche Interaktionen von anderen Impfungen und der Corona-Schutzimpfung:
- In der 11. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung stellt die STIKO nunmehr ausdrücklich fest: Zwischen COVID-19-Impfungen und anderen sogenannten Totimpfstoffen (inaktivierte Impfstoffe, die abgetötete Erreger oder auch nur Erreger-Bestandteile beinhalten, und die sich nicht vermehren und keine Erkrankung auslösen können) muss kein Impfabstand eingehalten werden, das betrifft insbesondere auch die Grippeschutzimpfung. Beide Impfstoffe können gleichzeitig gegeben werden, wenn eine Indikation zur Impfung sowohl gegen andere Erkrankungen als auch gegen COVID-19 besteht. Die Injektion soll in der Regel an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Während die STIKO zunächst im Sinne einer Vorsichtsmaßnahme empfohlen hatte, zwischen einer COVID-19-Impfung und anderen Impfungen einen Mindestabstand von 14 Tagen einzuhalten, liegen mittlerweile umfangreiche Daten zur Sicherheit und Verträglichkeit der in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe vor. Aus Sicht der STIKO ist dieser Abstand für die genaue Differenzierung der Impfreaktionen im Hinblick auf die Totimpfstoffe einschließlich der Grippeschutzimpfung daher nicht mehr erforderlich. Zwischen COVID-19-Impfungen und anderen Impfungen mit Totimpfstoffen muss ab sofort (Stand: 24. September 2021) kein Impfabstand mehr eingehalten werden. Sie können simultan gegeben werden. Mehr Informationen zur Grippeschutzimpfung finden Sie hier. Bei einer gleichzeitigen Anwendung ist zu beachten, dass Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten können. Es gibt jedoch umfangreiche Erfahrungen mit Nicht-COVID-19-Impfstoffen, die zeigen, dass die Immunantwort und das Nebenwirkungsprofil nach gleichzeitiger Verabreichung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen dem bei jeweils alleiniger Anwendung entsprechen. Bisher liegen noch keine publizierten Ergebnisse zur simultanen Anwendung von in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffen und anderen Totimpfstoffen vor. Unveröffentlichte Daten aus dem Vereinigten Königreich zeigen jedoch nur eine leicht erhöhte Reaktogenität bei gleichzeitiger Anwendung von COVID-19- und Influenza-Impfstoffen. Mit der Influenza-Impfung soll aus Sicht der STIKO frühestens ab Oktober begonnen werden.
- Zu beachten ist auch: Zu anderen Impfungen mit Nicht-Totimpfstoffen soll aus Sicht der STIKO weiter ein Mindestabstand zur COVID-19-Impfung von 14 Tagen eingehalten werden.
Priorisierung von Impfungen:
- Grundimmunisierungen im Säuglingsalter mit dem 6-fach-Impfstoff und dem Pneumokokken-Impfstoff sowie die erste MMR(V)-Impfung sollten weiterhin mit hoher Priorität durchgeführt werden. Wenn zum gleichen Zeitpunkt weitere allgemein empfohlene Impfungen anstehen, sollen diese ebenfalls gegeben werden.
- Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern mit Symptomen einer Atemwegsinfektion sollen zwei Wochen lang verschoben werden. Weitere Informationen gibt es unter anderem auf den Internetseiten der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin.
- Für Seniorinnen und Senioren, Patientinnen und Patienten mit chronischen Grundleiden ist eine Pneumokokken-Impfung empfohlen, sofern in den letzten sechs Jahren keine Impfung erfolgte (siehe Was bringt die Pneumokokken-Impfung in der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie?).
- Auch andere von der STIKO empfohlene Impfungen, die fällig sind (wie zum Beispiel die Tdap-Auffrischimpfung oder die Herpes-zoster-Impfung), können durchgeführt werden.
Stand: 02.02.2023
Was bringt die Pneumokokken-Impfung in der aktuellen COVID-19-Pandemie?
Die Pneumokokken-Impfung schützt nicht vor COVID-19. Allerdings können Pneumokokken-Infektionen zu schweren Lungenentzündungen und Sepsis (Blutvergiftung) führen und die Versorgung der Patientinnen und Patienten auf einer Intensivstation gegebenenfalls mit Beatmung erfordern. Dies gilt es gerade bei einem ohnehin schon stark belasteten Gesundheitssystem zu vermeiden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt - auch unabhängig von der COVID-19-Pandemie - für alle Personen, die ein erhöhtes Risiko für Pneumokokken-Erkrankungen haben, eine entsprechende Impfung. Zu einer Corona-Schutzimpfung soll ein Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden (vor Beginn und nach Ende der COVID-19-Impfserie).
Durch die kontaktreduzierenden Maßnahmen im Rahmen der COVID-19-Bekämpfung treten weniger ambulant erworbene Pneumokokken-Infektionen auf. Dennoch wurden einzelne Fälle von Koinfektionen durch SARS-CoV-2 und mit Streptococcus (S.) pneumoniae in der Literatur beschrieben. In den wenigen Fällen, in denen es sich um den Nachweis einer invasiven Infektion handelte, waren Patientinnen und Patienten hohen Alters und mit Grunderkrankungen betroffen. In der Literatur weist bislang nichts darauf hin, dass Koinfektionen mit S. pneumoniae schwere Verlaufsformen von COVID-19 bei Nicht-Risikogruppen verursachen. Insgesamt sind ambulant erworbene Koinfektionen mit S. pneumoniae bei COVID-19-Patientinnen und -Patienten selten, im Krankenhaus erworbene Superinfektionen mit anderen Bakterien und Pilzen spielen eine weitaus größere Rolle.
Bis auf weiteres ist der Impfstoff Pneumovax23 nur eingeschränkt und nicht kontinuierlich lieferbar, so dass nur in wechselnden Abständen größere Mengen des Impfstoffs auf dem deutschen Markt verfügbar sind. Impftermine müssen in den Praxen entsprechend der Verfügbarkeit geplant und Patientinnen und Patienten gegebenenfalls für Terminvereinbarungen kontaktiert werden.
Im Hinblick auf die Lieferengpässe unterstreicht die STIKO ihre Impfempfehlung, dass mit den verfügbaren Impfstoffdosen insbesondere die Personengruppen gegen Pneumokokken geimpft werden sollten, die ein erhöhtes Risiko für invasive Erkrankungen mit einem sehr hohen Risiko einer Hospitalisierung haben.
Die STIKO gibt bei eingeschränkter Verfügbarkeit von Pneumovax23 den Handlungshinweis die verbliebenen Impfstoffdosen bevorzugt für folgende Personengruppen zu verwenden:
- Patientinnen und Patienten mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten beziehungsweise Immunsuppression: zur Komplettierung der sequenziellen Impfung
- Seniorinnen und Senioren ab dem Alter von 70 Jahren
- Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen des Herzens oder der Atmungsorgane
Wegen der breiteren Abdeckung von Pneumokokken-Serotypen kann Pneumovax23 nicht durch einen anderen niedriger valenten Pneumokokken-Impfstoff ersetzt werden. Sollten Erwachsene dennoch alleinig mit Prevenar13 oder Synflorix geimpft worden sein, sollte eine Impfung mit Pneumovax23 bei Wiederverfügbarkeit in einem Abstand von minimal 2, besser jedoch 6-12 Monaten nachgeholt werden.
Bei der Terminvereinbarung sollte bereits organisiert sein, dass Impfstoffe für die geplanten Impfungen verfügbar sind und der Praxisbesuch nicht zu einer Übertragung von SARS-CoV-2 führen kann.
Stand: 10.02.2023Wer sollte sich gegen Pneumokokken impfen lassen?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen bezüglich der Pneumokokken-Impfung im Hinblick auf die Corona-Pandemie im Herbst 2020 angepasst. Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen wurden dazu aufgerufen, sich gegen Pneumokokken impfen zu lassen, da Menschen der genannten Altersgruppe durch Pneumokokken ein erhöhtes Gesundheitsrisiko haben. Außerdem sollten Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von zwei Jahren geimpft werden.
Stand: 10.02.2023Sollte der Impferfolg nach einer COVID-19-Impfung mittels Antikörperbestimmung überprüft werden?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bei den COVID-19-Impfungen keine Prüfung des Impferfolgs, weder nach der ersten noch nach der zweiten Impfstoffdosis.
Bisher ist für die Prüfung des Impferfolgs bei Geimpften kein einheitliches serologisches Korrelat definiert. Daher existiert auch bisher kein Schwellenwert, ab dem eine Immunität angenommen werden kann. Eine generelle serologische Überprüfung der Immunantwort ist daher nicht empfohlen.
Zudem wird unabhängig vom Vorhandensein von Antikörpern nach Impfung eine zelluläre Immunität aufgebaut. Ob im weiteren Verlauf ein serologisches Korrelat für die Wirksamkeit definiert werden kann, ist unsicher. Auch bei anderen impfpräventablen Krankheiten (zum Beispiel Pertussis) kann bisher kein sicheres serologisches Korrelat für Schutz angegeben werden.
Lediglich bei schwer immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort soll frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis und frühestens vier Wochen nach der dritten Impfstoffdosis jeweils eine Antikörperuntersuchung erfolgen (vgl. STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immundefizienz und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung, Epid Bull 39/2021)
Mehr zum Thema "Serologische Untersuchungen von Blutspenden auf Antikörper gegen SARS-CoV-2" finden Sie auf der entsprechenden Seite des Robert Koch-Instituts (RKI).
Stand: 10.02.2023