Familienalltag gestalten

Tipps, wie Familien den Alltag in der Corona-Pandemie besser bewältigen können, finden Sie hier.

Wie wird Eltern geholfen, wenn sie durch das Coronavirus in finanzielle Schwierigkeiten geraten?

Eltern haben Anspruch auf einen Kinderbonus. Der Kinderbonus 2021 betrug 150 Euro pro Kind. Er wurde für alle Kinder, für die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld bestand, im Mai 2021 ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgte wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Der Kinderbonus wurde nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung. Für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht, beziehungsweise bestand, wurde der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt.  

Der Kinderbonus 2022 beträgt 100 Euro pro Kind und wird für jedes Kind im Juli gezahlt, für das im Jahr 2022 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Bei Kindern, für die im Jahr 2022 in einem anderen Monat als Juli ein Anspruch auf Kindergeld bestanden hat oder noch entstehen wird, wird der Kinderbonus später ausgezahlt. 

Der Kinderbonus wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Der Kinderbonus kommt gezielt Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen zugute. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Einen Überblick der finanziellen Hilfen und weiteren Unterstützungen für Familien in der Corona-Zeit finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie. 

Da Alleinerziehende wegen des höheren Betreuungsaufwandes und der damit verbundenen Aufwendungen besonders gefordert sind, wird der Entlastungsbeitrag zudem deutlich angehoben. Der Beitrag mindert die Grundlage für die Steuerberechnung. Das heißt, die oder der Betroffene muss weniger vom Einkommen versteuern. Auf der Website des Finanzministeriums finden Sie weitere Informationen. 

Stand: 01.02.2023   

Welche Kontaktbeschränkungen gelten?

Bundesweit gelten keine Zugangs- und Kontaktbeschränkungen. Bei privaten Zusammenkünften besteht keine Begrenzung der Teilnehmerzahl. In einigen Bundesländern kann die Umsetzung der Regelung abweichen. Informieren Sie sich daher bitte hier über die geltenden Regeln vor Ort.

Achten Sie vor allem bei Treffen mit älteren Personen und Personen mit Vorerkrankungen weiterhin darauf, sich an die allgemein geltenden Vorsichtsmaßnahmen zu halten: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Papiertaschentuch sowie gründliches und regelmäßiges Händewaschen) und im Alltag Maske tragen. Ein Selbsttest vor Ihrem Besuch kann zusätzliche Sicherheit geben.

Beachten Sie: In Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern gilt zum Schutz vulnerabler Gruppen vor schweren Krankheitsverläufen für Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht. Ein Anspruch auf kostenlose Bürgertests besteht seit dem 1. März 2023 nicht mehr.

Stand: 03.03.2023

Wie unterstütze ich mein Kind in der Zeit, die wir zuhause verbringen?

Versuchen Sie in dieser Situation besonders für Ihr Kind da zu sein. Ein strukturierter Tagesablauf mit festen Schlaf- und Essenszeiten gibt Halt und Sicherheit. Weitere Tipps finden Sie auf der Website der Bundesregierung. Auf der Website des Kinder-Ministeriums, ein Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, finden Sie außerdem Inhalte speziell für Kinder.

Unterstützung bieten Sie auch, indem Sie den aktiven Lebensstil Ihres Kindes fördern: Tägliche Bewegung tut gut, stärkt das Immunsystem und fördert das soziale Miteinander. Daher sollten Kinder und Jugendliche ermuntert werden, Sport zu treiben und sich im Alltag täglich zu bewegen. Infopapiere zeigen, wie körperliche Aktivität in KitaSchule und Sportverein auch in der Pandemie möglich ist.

Weitere Informationen zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen während der Coronavirus-Pandemie erhalten Sie außerdem in unserem Bereich "Eltern mit Kindern" und im Artikel "Den Schulalltag in der Corona-Pandemie meistern".

Alle Informationen zur Impfung für Kinder finden Sie unter "Kinder und die Corona-Schutzimpfung".

Stand: 10.02.2023

Darf ich auf Kinder, zum Beispiel meiner Freunde oder Nachbarn, aufpassen?

Grundsätzlich gilt es, die persönlichen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Die Empfehlung des Bundes zu allgemeinen Kontaktbeschränkungen gilt weiterhin. Die Details der Kontaktbeschränkungen sind abhängig von den aktuellen Corona-Fallzahlen und werden von den Bundesländern entschieden. Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel auf den Seiten der Landesregierungen.

Hinweis: Zwar ist wissenschaftlich belegt, dass von geimpften und genesenen Personen eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr ausgeht, doch da auch bei diesen Personengruppen ein Restrisiko besteht, sich selbst und andere anzustecken, gilt die AHA+A+L-Formel nach wie vor für alle: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (richtiges Husten, Niesen und gründliches Händewaschen) und im Alltag Maske tragen. Das L für Lüften bedeutet, dass wir zusätzlich zu den Verhaltensregeln auf eine regelmäßige Belüftung von Innenräumen achten sollten: Da sich das Virus auch über Aerosole verbreitet, kann ein guter Luftaustausch das Risiko einer Ansteckung verringern. Das A steht für die (Corona-Warn-) App, mit der Menschen anonym und schnell darüber informiert werden können, wenn sie sich in der Nähe eines Infizierten aufgehalten haben. Je mehr Menschen die Corona-Warn-App nutzen, desto schneller können Infektionsketten durchbrochen werden.

Bei Fragen rund um die Situation im Alltag und eventuelle Quarantänemaßnahmen stehen Ihnen die Hilfetelefone des Bundesfamilienministeriums mit Rat und Tat zur Seite. Das Elterntelefon richtet sich an Mütter und Väter, die sich unkompliziert und anonym konkrete Ratschläge holen möchten. In ganz Deutschland sind Beraterinnen und Berater unter der kostenlosen Rufnummer 0800 111 0550 montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr und dienstags und donnerstags von 9 bis 19 Uhr erreichbar.

Stand: 07.01.2022 

Wie kann ich Menschen mit Demenz helfen, die Pandemie zu überstehen?

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft informiert auf ihrer Website umfangreich über den Umgang mit Demenzerkrankten. Weitere Tipps finden Sie in unserem Artikel "Teamgeist für Menschen mit Demenz - Gemeinsam fit".

Stand: 10.02.2023

Wie kann ich meinen Angehörigen helfen, die in einem Heim leben?

Um die Bewohnerinnen und Bewohner in Pflege- und Altenheimen bestmöglich zu schützen, sollte stets eine Maske getragen werden und auf die Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 Metern geachtet werden. Das Tragen einer Maske der Standards FFP2/FFP3 oder KN95/N95 ist dabei verpflichtend.

Auch für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern gilt bundesweit eine Maskenpflicht. Die Testnachweispflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern ist seit dem 1. März 2023 entfallen. 

Informieren Sie sich hier, was Sie beim Besuch in Alten- und Pflegeheimen in Ihrem Bundesland beachten müssen und erkundigen Sie sich bitte über die vor Ort geltenden Regelungen. Wenn Sie sich krank fühlen oder im Heim Ihrer Angehörigen derzeit kein Besuch gestattet ist, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, den Kontakt über regelmäßige (Video-)Telefonate oder das Internet aufrecht zu erhalten.

Stand: 03.03.2023