Trotz der Corona-Schutzimpfung heißt es, die AHA-Formel (Abstand, Hygiene und Alltagsmaske) einzuhalten, um die Coronavirus-Pandemie weiterhin einzudämmen. Wie Sie weiterhin sich und andere schützen, lesen Sie hier.
Die weitere Ausbreitung von SARS-CoV-2 kann durch gemeinsame Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen verhindert oder zumindest verlangsamt werden.
Im Mittelpunkt steht dabei die sogenannte AHA-Regel: Abstand halten, Hygiene beachten (regelmäßig für 20-30 Sekunden die Hände mit Seife waschen) und Alltag mit Maske tragen.
Die AHA-Regel wurde nun um L + A erweitert. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten, in denen der Aufenthalt in geschlossenen Räumen wahrscheinlicher ist, ist auch das regelmäßige Lüften sehr wichtig. Dies kann die Anreicherung von für die Infektion verantwortlichen Aerosole reduzieren. Eine möglichst hohe Frischluftzufuhr ist eine der wirksamsten Methoden, potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen (Weitere Hinweise und Informationen zur Lüftung in Innenräume finden Sie hier).
Das zweite A (manchmal auch C oder CWA) soll an die Nutzung der Corona-Warn-App erinnern. Die kostenlose App informiert Nutzerinnen und Nutzer über Kontakte zu infizierten Personen und hilft Infektionsketten zu unterbrechen. Für alle Maßnahmen gilt: Je mehr Menschen mitmachen, desto größer der Effekt und damit der Schutz für alle.
● A Abstand halten ● H Hygiene beachten ● A Alltag mit Maske ● + L Lüften ● + A App nutzen
Stand: 22.12.2020
Ja. Während der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie wird das Gesundheitssystem stark belastet. Es ist wichtig, einen guten allgemeinen Gesundheitszustand in der Bevölkerung zu erhalten, um das Gesundheitssystem zu entlasten. Ein umfassender Impfschutz gemäß den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann hierzu beitragen. Die STIKO hat zur Durchführung von Schutzimpfungen während der COVID-19-Pandemie außerdem im Epid Bull 18/2020 eine Stellungnahme veröffentlicht. Zudem hat die STIKO im Epid Bull 32-33/2020 eine Stellungnahme zur Grippeschutzimpfung während der COVID-19 Pandemie publiziert.
Mögliche Interaktionen von anderen Impfungen und COVID-19:
Mögliche Interaktionen von anderen Impfungen und einer COVID-19-Impfung:
Priorisierung von Impfungen:
Stand: 08.01.2021
Die Impfempfehlungen für die Grippeschutzimpfung der STIKO sind auch während der Corona-Pandemie weiterhin gültig, siehe Stellungnahme der STIKO: Bestätigung der aktuellen Empfehlungen zur saisonalen Influenzaimpfung für die Influenzasaison 2020/21 in Anbetracht der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, EpidBull 32+33/2020 und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grippeschutzimpfung.
Stand: 26.11.2020
Es wird derzeit diskutiert, ob Lebendimpfungen wie BCG (Bacille Calmette-Guérin-Impfung gegen Tuberkulose) oder OPV (Oraler Polio-Impfstoff) möglicherweise Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion bzw. einem schweren COVID-19-Erkrankungsverlauf bieten.
Für diese Annahme gibt es bislang keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz.
Beide Impfstoffe sind aktuell nicht auf dem deutschen Markt und werden seit 1998 auch nicht mehr von der Ständigen Impfkommission empfohlen (siehe auch die FAQ zu Schutzimpfung gegen Tuberkulose und gegen Poliomyelitis).
Grundlage der o.g. Diskussionen sind Studienergebnisse, die darauf hindeuten, dass Lebendimpfungen über ihre spezifische Wirkung (z.B. gegen Tuberkulose oder Poliomyelitis) hinaus unspezifische Wirkungen haben, indem sie z.B. vor respiratorischen Infektionen mit anderen Erregern schützen (siehe auch “Was versteht man unter unspezifischen Effekten von Impfungen?“). Bei diesen Studien handelt es sich um Beobachtungsstudien mit einem hohen Risiko für Verzerrungen. Aus deren Ergebnissen können daher auch keine sicheren Schlussfolgerungen zu einer möglichen Wirkung gegen COVID-19-Erkrankungen abgeleitet werden.
Aktuell werden jedoch klinische Studien durchgeführt, in denen mögliche unspezifische Effekte von OPV- und BCG-Impfstoffen in einem kontrollierten Design, welches weniger anfällig für Verzerrungen ist, überprüft werden. Sobald die Ergebnisse dieser klinischen Studien vorliegen, findet eine Neubewertung der Evidenz statt.
Die BCG-Impfung und die OPV-Impfung schützen weltweit Kinder vor schweren Tuberkulose-Erkrankungen und vor Kinderlähmung. Die BCG-Impfung sollte daher zunächst Ländern vorbehalten bleiben, in denen es eine hohe Tuberkulose-Inzidenz gibt. Die OPV-Impfung ist wesentlicher Bestandteil der weltweiten Bemühungen zur Eradikation der Kinderlähmung. Solange es keine Studienergebnisse gibt, die eindeutig eine Wirkung gegen COVID-19 zeigen, werden diese Lebendimpfungen nicht zum Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung empfohlen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie die Initiative zur globalen Polio-Eradikation haben zu diesem Thema Stellungnahmen veröffentlicht.
Stand: 26.11.2020
Die Pneumokokken-Impfung schützt nicht vor COVID-19. Allerdings können Pneumokokken-Infektionen zu schweren Lungenentzündungen und Sepsis führen und die Versorgung der Patienten auf einer Intensivstation ggf. mit Beatmung erfordern. Dies gilt es gerade bei einem ohnehin schon stark belasteten Gesundheitssystem zu vermeiden. Die STIKO empfiehlt - unabhängig von der COVID-19-Pandemie - für alle Personen, die ein erhöhtes Risiko für Pneumokokken-Erkrankungen haben, eine entsprechende Impfung. Zu einer COVID-19-Impfung soll ein Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden (vor Beginn und nach Ende der COVID-19-Impfserie).
Durch die kontaktreduzierenden Maßnahmen im Rahmen der COVID-19-Bekämpfung treten weniger ambulant erworbene Pneumokokken-Infektionen auf. Dennoch wurden einzelne Fälle von Koinfektionen durch SARS-CoV-2 und mit Streptococcus (S.) pneumoniae in der Literatur beschrieben. In den wenigen Fällen, in denen es sich um den Nachweis einer invasiven Infektion handelte, waren Patienten hohen Alters und mit Grunderkrankungen betroffen. In der Literatur weist bislang nichts darauf hin, dass Koinfektionen mit S. pneumoniae schwere Verlaufsformen von COVID-19 bei Nicht-Risikogruppen verursachen. Insgesamt sind ambulant erworbene Koinfektionen mit S. pneumoniae bei COVID-19-Patienten selten, im Krankenhaus erworbene Superinfektionen mit anderen Bakterien und Pilzen spielen eine weitaus größere Rolle.
Bis auf weiteres ist Pneumovax23 nur eingeschränkt und nicht kontinuierlich lieferbar, so dass nur in wechselnden Abständen größere Mengen des Impfstoffs auf dem deutschen Markt verfügbar sind. Impftermine müssen in den Praxen entsprechend der Verfügbarkeit geplant und Patienten ggf. für Terminvereinbarungen kontaktiert werden. Im Hinblick auf die Lieferengpässe unterstreicht die STIKO ihre Impfempfehlung, dass mit den verfügbaren Impfstoffdosen insbesondere die Personengruppen gegen Pneumokokken geimpft werden sollten, die ein erhöhtes Risiko für invasive Erkrankungen mit einem sehr hohen Risiko einer Hospitalisierung haben.
Die STIKO gibt bei eingeschränkter Verfügbarkeit von Pneumovax23 den Handlungshinweis die verbliebenen Impfstoffdosen bevorzugt für folgende Personengruppen zu verwenden:
Wegen der breiteren Abdeckung von Pneumokokken-Serotypen kann Pneumovax23 nicht durch einen anderen niedriger valenten Pneumokokken-Impfstoff ersetzt werden. Sollten Erwachsene dennoch alleinig mit Prevenar13 oder Synflorix geimpft worden sein, sollte eine Impfung mit Pneumovax23 bei Wiederverfügbarkeit in einem Abstand von minimal 2, besser jedoch 6-12 Monaten nachgeholt werden.
Oberste Priorität für Senioren und Personen mit chronischen Grunderkrankungen hat im Moment die Kontaktreduzierung (z.B. zu Hause bleiben). Diese schützt nicht nur vor COVID-19, sondern auch vor der Übertragung anderer Infektionserkrankungen. Es kann daher individuell Sinn machen, Impfungen zu verschieben. Das Vorgehen wird unter Abwägung des individuellen Risikos und der lokalen Gegebenheiten geplant (siehe "Sollten Impfungen während der aktuellen COVID-19-Pandemie durchgeführt werden?"). Bei der Terminvereinbarung muss bereits organisiert sein, dass Impfstoffe für die geplanten Impfungen verfügbar sind und der Praxisbesuch nicht zu einer Übertragung von SARS-CoV-2 führen kann
Stand: 08.01.2021
Die Ständige Impfkommission hat ihre Empfehlungen bezüglich der Pneumokokken-Impfung während der aktuellen Pandemie angepasst. Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen wurden dazu aufgerufen, sich gegen Pneumokokken impfen zu lassen, da Menschen der genannten Altersgruppe ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bei einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 haben. Außerdem sollen Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von zwei Jahren geimpft werden.
Weitere Informationen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission STIKO
Stand: 22.12.2020
Die Nachfrage nach Pneumokokken-Impfstoffen für das Jahr 2020 ist durch die Corona-Krise gestiegen, da sich viel mehr Menschen impfen lassen wollten als im Verlaufe eines durchschnittlichen Jahres. Das Paul-Ehrlich-Institut hat durch zahlreiche Maßnahmen die Versorgungssituation verbessert. Die aktuelle Situation finden Sie in unserem Überblick über Lieferengpässe.
Weitere Informationen Lieferengpässe von Human-Impfstoffen Pneumokokken-Impfstoff Prevenar 13 der Firma Pfizer mit englischer Beschriftung in Deutschland verfügbar Pneumokokken-Impfstoff Pneumovax 23 aus Japan eingeführt
Stand: 07.01.2021