Ablauf der Corona-Schutzimpfung
Alle Fragen rund um den Ablauf der Corona-Schutzimpfung haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Der Begriff Anamnese steht für ein Arzt-Patientengespräch. Dabei übernimmt in der Regel die Medizinerin oder der Mediziner die Gesprächsführung und erfragt wichtige Details zum Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten – zum Beispiel zur persönlichen Krankengeschichte, zu Allergien oder erblich bedingten Erkrankungen im Familienkreis. Auch vor der Corona-Schutzimpfung wird ein sogenanntes Anamnesegespräch geführt.
Dies ist wichtig, um die Impffähigkeit einer Person festzustellen und beispielsweise eine akute Infektion oder eine mögliche Schwangerschaft vor dem Impfen auszuschließen. Typische Fragen sind im Anamnese/Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung aufgeführt. Seinen Ursprung hat das Wort Anamnese übrigens im Altgriechischen, dort bedeutet es Erinnerung.
Stand: 07.04.2021
Für eine vollständige Immunisierung mit den mRNA-Impfstoffen Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna sowie dem Vektor-Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca sind zwei Impfstoffdosen notwendig. Der Vektor-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson bedarf nur einer Impfstoffdosis für den vollen Schutz.
Der zeitliche Mindestabstand zwischen erster und zweiter Impfstoffdosis variiert je nach Hersteller:
- Comirnaty® von BioNTech/Pfizer : 6 Wochen
- COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna : 6 Wochen
- Vaxzevria® von AstraZeneca : 12 Wochen
Die Impfserie muss im Falle eines längeren Abstandes jedoch nicht neu begonnen werden. Wird nach der ersten Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion labordiagnostisch nachgewiesen (positiver PCR-Test), soll die zweite Impfung zunächst nicht gegeben werden.
Eine begonnene Impfserie muss mit dem gleichen Impfstoff abgeschlossen werden.
Eine Ausnahme gilt bei Personen unter 60 Jahren, bei denen bei der 1. Impfung Vaxzevria® von AstraZeneca verwendet wurde. Für diese Personen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) zurzeit, die 2. Impfung 12 Wochen nach der 1. Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer oder COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna) durchzuführen.
Das Ziel der Vervollständigung der Impfserie bei Personen, die bereits eine Erstimpfung erhalten haben, ist im Hinblick auf den Beginn der Schutzimpfung weiterer Personen, die noch keine Schutzimpfung erhalten haben, nach der Coronavirus-Impfverordnung angemessen zu berücksichtigen.
Die Impfstoffe müssen ausschließlich intramuskulär verabreicht werden. Dies gilt auch für Patientinnen und Patienten, die Antikoagulanzien (Blutgerinnungshemmer) einnehmen. Für diese sollen jedoch sehr feine Injektionskanülen verwendet und die Einstichstelle nach der Impfung mindestens 2 Minuten lang komprimiert werden.
Zu anderen Impfungen sollte – nach Möglichkeit – ein Mindestabstand von 14 Tagen vor Beginn und nach Ende der Impfserie eingehalten werden. Notfallimpfungen sind hiervon ausgenommen.
Die STIKO wird die Evidenz zu den bereits zur Anwendung kommenden sowie weiteren, kurz vor der Zulassung stehenden Impfstoffen fortlaufend prüfen. Die Empfehlung zur COVID-19-Impfung wird stets evaluiert und gegebenenfalls angepasst.
Relevantes im Hinblick auf Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs von AstraZeneca haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.
Aktuelle Informationen zur Impfung mit dem Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca finden Sie hier.
Stand: 02.04.2021
Für die Organisation und den Betrieb der Impfzentren sowie die Terminvergabe sind die Bundesländer zuständig. Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie auf der jeweiligen Seite Ihres Bundeslandes:
Je nach Bundesland unterscheidet sich die Vorgehensweise bei der Kontaktaufnahme und Terminvergabe:
In einigen Bundesländern wird so vorgegangen, dass die aufgrund ihres Lebensalters Impfberechtigten durch ein individuelles Schreiben über ihre Impfberechtigung informiert werden. Das betrifft in der ersten Phase der Priorisierung die Menschen, die über 80 Jahre alt sind. Andere Bundesländer setzen allgemein auf ausführliche öffentliche Informationen, um die Impfberechtigten zu informieren.
Grundsätzlich können anspruchsberechtigte Personen unter der Telefonnummer 116117 einen Termin zur Corona-Schutzimpfung vereinbaren. Ziel ist, dass die beiden Termine für die Erst- und die notwendige Zweitimpfung zusammen vergeben werden. Zu betonen ist auch die Möglichkeit einer Terminbuchung in bestimmten Bundesländern über eine Webanwendung. Auch auf diese Weise können Sie zudem Informationen zur Frage Ihrer Impfberechtigung erhalten.
Anspruchsberechtigte Personen, die in einer Einrichtung leben oder arbeiten, der eine Impfung durch ein mobiles Team angeboten wird, benötigen grundsätzlich keinen individuellen Termin, da die Corona-Schutzimpfungen dort von mobilen Teams durchgeführt werden und die Terminvergaben für die gesamte Einrichtung organisiert werden. Bitte erkundigen Sie sich auch in der Einrichtung.
Seit dem 7. April impfen auch Hausärztinnen und Hausärzte. Sollten Sie in der ersten oder zweiten Priorisierungsgruppe Anspruch auf die Corona-Schutzimpfung haben, können Sie sich also auch an Ihre Hausarztpraxis wenden und erfragen, ob dort geimpft wird.
Wie viele Menschen bereits eine Impfung erhalten haben und welche Bundesländer die meisten Impfungen durchgeführt haben, können Sie auf unserem Impf-Dashboard nachverfolgen.
Stand: 03.04.2021
Die Verteilung eines COVID-19-Impfstoffs erfolgt über Impfzentren, die von den Bundesländern eingerichtet wurden. Des Weiteren gibt es mobile Impfteams, die beispielsweise stationäre Pflegeeinrichtungen aufsuchen. Bei der Impfung in Einrichtungen wie Krankenhäusern oder stationären Pflegeeinrichtungen ist auch der Einsatz von Betriebsärzten und -ärztinnen für die Impfung eine Option. Aktuelle Informationen zu den Impfzentren und deren Organisation finden sich auch bei den jeweiligen Bundesländern und hier.
Seit dem 7. April ist es auch möglich, die Corona-Schutzimpfung in Hausarztpraxen durchzuführen. Mehr Fragen dazu beantworten wir hier.
Stand: 03.04.2021
Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung gelten laut Impfverordung der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und anderen Einrichtungen legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheinigung vor. Menschen mit chronischen Erkrankungen erhalten ein ärztliches Zeugnis. Kontaktpersonen benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person.
Stand: 22.12.2020
Ja. Sollten Sie Ihren Impfpass nicht haben, wird Ihnen im Impfzentrum ein Ersatzformular ausgestellt.
Stand: 01.02.2021
Grundsätzlich hat man keinen Anspruch darauf, sich einen bestimmten Ort der Impfung auszusuchen. Den Ländern steht es aber frei, hier Wahlmöglichkeiten zuzulassen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei den zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland.
Stand: 23.12.2020
Für die Bürgerinnen und Bürger wird die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos sein. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren. Die Vergütung für Impfungen in Arztpraxen trägt der Bund.
Stand: 03.04.2021
Nein, das ist nicht notwendig, solange Sie keine Symptome aufweisen. Die Verträglichkeit der Impfung wird durch eine akute Infektion auch nicht negativ beeinflusst.
Stand: 03.04.2021
Die Impfung sollte bei Personen mit akuter, schwerer, fieberhafter Erkrankung verschoben werden. Leichte Erkrankungen ohne Fieber sind in der Regel kein Hinderungsgrund für eine Impfung.
Wenn Sie krankheitsbedingt Ihren Impftermin nicht wahrnehmen können, kann dieser online über die Buchungs-Plattform www.116117.de verschoben werden. Halten Sie hierfür Ihren jeweiligen Vermittlungscode bereit. Sie können sich aber auch per Telefon an die Corona-Impfhotline 116117 wenden. Denken Sie bitte daran, dass bei Verschiebungen oder Absagen des ersten Termins womöglich auch der zweite Termin verschoben beziehungsweise abgesagt werden muss.
Stand: 03.04.2021
Die COVID-19-Impfung ist eine freiwillige Impfung. Arbeitsrechtlich hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber keine Verpflichtung, die Zeiten für das Impfen als Arbeitszeit anzuerkennen. Ob Sie sich während der Arbeitszeit impfen lassen können, müssen Sie frühzeitig mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber klären.
Stand: 25.03.2021
Nein, es besteht keine freie Wahl. Wegen der Impfstoffknappheit beinhaltet der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus-SARS-CoV-2 nach der Coronavirus-Impfverordnung nicht das Recht, den Impfstoff eines bestimmten Herstellers zu wählen.
Stand: 03.04.2021
Die aktuell zugelassenen Impfstoffe der Firmen Moderna, BioNTech/Pfizer und AstraZeneca werden in zwei Dosen verimpft, um sicherzugehen, dass eine vollständige Immunität gegen das Virus erreicht wird. Der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung variiert dabei wie folgt:
- Comirnaty® von BioNTech/Pfizer : 6 Wochen
- COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna : 6 Wochen
- Vaxzevria® von AstraZeneca : 12 Wochen
Am 11.03.2021 wurde nun auch der vierte Corona-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson von der EU zugelassen. Bei diesem Impfstoff ist eine Einmalgabe ausreichend.
Stand: 03.04.2021
Um die Effektivität der Impfstoffe zu gewährleisten und gleichzeitig so viele Menschen wie möglich mit einer ersten Impfdosis zu versorgen, liegen nach der aktuellen Impfverordnung zwischen Erst- und Zweitimpfung bei BioNTech/Pfizer und Moderna 6 Wochen und bei AstraZeneca 12 Wochen.
Am 11.03.2021 wurde der vierte Corona-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson von der EU zugelassen. Bei diesem Impfstoff ist nur eine Impfdosis notwendig.
Relevantes im Hinblick auf Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs von AstraZeneca haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.
Aktuelle Informationen zur Impfung mit dem Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca finden Sie hier.
Stand: 31.03.2021
Die Impfung wird in Ihren Impfpass eingetragen, unter anderem wird dort der Impfstoff mit Chargennummer vermerkt. Sollten Sie keinen Impfpass besitzen, erhalten Sie eine Ersatzbestätigung.
Stand: 01.02.2021
Die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen werden bereits vor Ort von mobilen Impfteams geimpft. Wer in der eigenen Wohnung lebt und grundsätzlich Anspruch auf eine Krankenfahrt zur medizinischen Behandlung hat, hat diese auch für die Fahrt zum Impfzentrum. Die Impfung von Personen, die ihre Wohnung nicht verlassen können, soll perspektivisch durch Hausärztinnen und Hausärzte erfolgen. Seit dem 7. April starten diese vereinzelt mit der Corona-Schutzimpfung. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Stand: 03.04.2021
Noch ist dies nicht vorgesehen. Doch bei dem Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca empfiehlt die Ständige Impfkommission seit dem 1. April 2021 für Personen unter 60 Jahren, die die Erstimpfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca erhalten haben, statt der zweiten Vaxzevria-Impfdosis eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs 12 Wochen nach der ersten Impfung zu verabreichen.
Relevantes im Hinblick auf Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs von AstraZeneca haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.
Aktuelle Informationen zur Impfung mit dem Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca finden Sie hier.
Für die anderen Impfstoffe liegen bislang keine Daten vor. Daher geben auch die Hersteller in ihren Fachinformationen vor, dass nur mit dem bereits begonnenen Impfstoff auch die zweite Dosis verabreicht werden sollte. Es werden aktuell aber Studien zur Austauschbarkeit der Impfstoff durchgeführt, so dass in Zukunft mit neuen Daten gerechnet werden kann. Auf deren Basis kann dann gegebenenfalls eine Änderung der Vorgabe gemacht werden.
Stand: 03.04.2021
Die Planung und Durchführung der Impfungen in Impfzentren gegen das SARS-CoV-2 Virus liegt in der Verantwortung der Länder. Dazu haben die Länder Impfzentren errichtet, tun dies weiter und organisieren das Impfen zusätzlich über mobile Impf-Teams. Das Bundesministerium für Gesundheit hat zur Unterstützung der Länder „Empfehlungen zur Organisation und Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 in Impfzentren und mit mobilen Teams“ erstellt, die den Ländern als Hilfestellung für Aufbau, Organisation und Betrieb von Impfzentren dienen sollen. Die konkrete Umsetzung muss unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort erfolgen und obliegt den Ländern.
Hier lesen Sie, was Sie alles zur Schutzimpfung in den Impfzentren wissen müssen.
Seit dem 7. April werden Corona-Schutzimpfungen auch in Arztpraxen verabreicht. Der Start beginnt schrittweise, da bundesweit voraussichtlich in den ersten Wochen nur jeweils rund eine Million Impfdosen für die vertragsärztliche Versorgung zur Verfügung stehen. Ende April/Anfang Mai soll der Zufluss an Impfstoffen dann aber deutlich steigen. So soll das Impf-Tempo weiter gesteigert werden.
Stand: 07.04.2021
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat die derzeit verfügbaren mRNA-Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna als wirkäquivalent beurteilt. Das heißt: Beide haben eine gleich gute Qualität und bieten einen vergleichbar hohen Schutz. Sie sind gleichermaßen zu empfehlen. Allerdings kann Comirnaty® von BioNTech/Pfizer schon ab 16 abgegeben werden. Der Impfstoff von Moderna sollte erst an Personen ab 18 abgegeben werden.
Der COVID-19 Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca wurde auf Grundlage der Aktualisierung der STIKO-Empfehlung vom 12. März 2021 auch für ältere Bevölkerungsgruppen empfohlen. Anfangs wurde er nur an Personen bis zum 65. Lebensjahr verimpft, da darüber hinaus nicht genug Daten vorlagen. Die Entscheidung der STIKO bezüglich der Menschen, die älter als 65 Jahre sind, beruhte hierbei auf einer intensiven Analyse und Bewertung von neuen Studiendaten, die im Rahmen der breiten Anwendung des Impfstoffs in Großbritannien erhoben wurden. Die Studienergebnisse lieferten erstmals robuste Ergebnisse zur guten Wirksamkeit des Impfstoffs in höheren Altersgruppen bereits nach einer Impfstoffdosis. Später wurden im zeitlichen Zusammenhang einer Impfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca m Laufe der Zeit Fälle von seltenen Hirnvenenthrombosen berichtet. Deshalb wurde die Impfung am 15. März 2021 in Deutschland vorsorglich ausgesetzt. Nach eingehender Prüfung hatte die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) am 19. März 2021 empfohlen, die Impfungen fortzusetzen. Danach sind jedoch weitere Fälle aufgetreten, die ganz überwiegend Personen unter 60 Jahren betreffen. Die STIKO empfiehlt die Impfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca daher mit Empfehlung vom 1. April 2021 nur für Personen, die 60 Jahre oder älter sind. Für Erwachsene unterhalb dieser Altersgrenze empfiehlt die STIKO die Impfung mit diesem Impfstoff aktuell nicht, da es in einigen seltenen Fällen, und zwar ganz überwiegend bei Personen in einem Alter unter 60 Jahren, zu schweren Erkrankungen kam. Diese Erkrankungen beinhalteten Blutgerinnsel (Thrombosen) in Kombination mit einer Verringerung der Blutplättchenzahl (Thrombozytopenie) und gingen teilweise mit Blutungen einher. Einige dieser Personen sind verstorben. Für Personen, die 60 Jahre und älter sind, ist das Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken oder an COVID-19 zu versterben, deutlich höher ist als bei jüngeren Personen. Zudem traten die oben beschriebenen Komplikationen ganz überwiegend bei Personen unter 60 Jahren auf. Für Personen, die 60 Jahre und älter sind, wird die Impfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca daher empfohlen. Auch für diese Altersgruppe konnte gezeigt werden, dass der Impfstoff eine gute Wirksamkeit hat. Laut STIKO-Empfehlung ist eine Impfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca bei Personen auch unter 60 Jahre weiterhin möglich, wenn sie diese Entscheidung gemeinsam mit ihrer Ärztin/ihrem Arzt treffen.
Was wird für die Zweite Impfung nach erfolgter Erstimpfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca empfohlen?
Für Personen, die 60 Jahre und älter sind und bei denen die 1. Impfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca durchgeführt wurde, wird empfohlen, auch die 2. Impfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca durchzuführen.
Für Personen unter 60 Jahre, die bereits eine Impfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca erhalten haben, empfiehlt die STIKO zurzeit, die 2. Impfung 12 Wochen nach der 1. Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer oder COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna ) durchzuführen.
Der neu zugelassen Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson ist für Personen ab 18 Jahren ohne Höchtsaltersbeschränkung zugelassen. Die STIKO empfiehlt diesen Impfstoff uneingeschränkt im Rahmen der Zulassung.
Die aufgelisteten Impfstoffe werden zum Individualschutz und zur Bekämpfung der Pandemie als geeignet angesehen. Direkte Vergleichsstudien zwischen den verschiedenen Impfstoffen fehlen. Möglich ist, dass in Zukunft weitere Impfstoffe zugelassen werden, die andere Charakteristika aufweisen. Das könnte eine Differenzierung der Patienten nach Altersklassen oder Risikogruppen nach sich ziehen. Bislang ist das aber eine rein theoretische Option.
Stand: 06.04.2021
Während einer bekannten akuten COVID-19-Erkrankung sollte keine Impfung erfolgen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, nach einer überstandenen SARS-CoV-2-Infektion einen Zeitraum von mehreren Monaten verstreichen zu lassen, bis man sich impfen lässt (Zurückstellung von der Impfung). Diese Empfehlung betrifft auch Personen, die der Prioritätengruppe 1 ("Höchste Priorität") zugeordnet sind. Erfolgt eine Impfung jedoch unbeabsichtigt während einer akuten (noch unbemerkten) Infektion, oder wenige Tage bzw. Wochen danach, so hat dies keine negativen Auswirkungen.
Stand: 09.02.2021
Im Allgemeinen wird eine Nachbeobachtungszeit nach der Impfung gegen COVID-19 von mindestens 15 Minuten empfohlen. Längere Nachbeobachtungszeiten von 15-30 Minuten sollten vorsichtshalber bei bestimmten Risikopersonen eingehalten werden, z. B. bei Personen mit Gerinnungshemmung oder einer Impfkomplikation in der Anamnese. Eine Impfkomplikation wird laut STIKO definiert als eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung.
Stand: 15.01.2021
Nein.
Grundsätzlich werden alle gefroren gelagerten Impfstoffe vor einer Impfung aufgetaut und in Kochsalzlösung, die bei normaler Kühlschrank- oder Raumtemperatur gelagert wird, aufgenommen.
Nach dem Auftauen dürfen sie nicht erneut eingefroren werden.
Der mRNA-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer wird dabei bei -75 Grad Celcius plus/minus -15 Grad Celcius aufbewahrt und ist ultratiefgefroren sechs Monate haltbar. Im Gefrierschrank ist er bei -20 Grad Celsius zwei Wochen lang haltbar. Der ungeöffnete und aufgetaute Impfstoff von BioNTech/Pfizer ist nach dem Herausnehmen aus dem Gefrierschrank vor der Verwendung bis zu fünf Tage bei 2 Grad Celcius bis 8 Grad Celcius und bis zu zwei Stunden bei Temperaturen bis 30 Grad Celcius haltbar. Verdünnter Impfstoff darf sogar vorsichtig bis zu sechs Stunden bei 2 bis 30 Grad transportiert werden. Allerdings sollte der Impfstoff sofort verabreicht werden. Demnach kann der Impfstoff somit bereits im Impfzentrum verdünnt und bei Bedarf als fertige Impfdosis in der Spritze vorbereitet und an dezentrale Impfstationen transportiert werden.
Auch der Moderna-Impfstoff wird vor der Impfung aufgetaut. COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna ist sieben Monate bei -25 Grad Celcius bis -15 Grad Celcius haltbar. Eine ungeöffnete Impfstoffdose kann bis zu 30 Tagen bei 2 Grad Celcius bis 8 Grad Celcius gelagert werden.
Der Impfstoff von Vaxzevria® von AstraZeneca ist logistisch etwas leichter handhabbar: Da er nicht tiefgefroren werden darf, kann er bei 2 Grad Celcius bis 8 Grad Celcius sechs Monate lang gelagert und direkt verimpft werden.
Der Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson ist 2 Jahre bei Lagerung im Gefrierschrank bei -25 °C bis -15 °C haltbar. Nach der Entnahme aus dem Gefrierschrank kann der ungeöffnete Impfstoff gekühlt im Kühlschrank bei 2 °C bis 8 °C, vor Licht geschützt, für einen einmaligen Zeitraum von bis zu 3 Monaten gelagert werden, wobei das aufgedruckte Verfallsdatum nicht überschritten werden darf.
Informationen zu den Impfstoffen können hier nachgelesen werden:
- Comirnaty® von BioNTech/Pfizer
- COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna
- Vaxzevria® von AstraZeneca
- Janssen® von Johnson & Johnson
Stand: 07.04.2021
Nein. Die Anrufenden werden schnell an die für ihr Anliegen zuständige Stelle weitergeleitet.
Stand: 11.01.2021
Wenn Sie Ihren Folgetermin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte unbedingt in Ihrem Impfzentrum ab und machen einen neuen Termin aus.
Der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene und auch in der Coronavirus-Impfverordnung genannte Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung variiert dabei wie folgt:
- Comirnaty® von BioNTech/Pfizer : 6 Wochen
- COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna : 6 Wochen
- Vaxzevria® von AstraZeneca : 12 Wochen
Sollte der empfohlene Abstand zwischen der 1. und 2. Impfstoffdosis überschritten worden sein, kann die Impfserie jedoch fortgesetzt werden und muss nicht neu begonnen werden. Das weitere Vorgehen im Einzelfall sollte dann mit dem zuständigen Impfzentrum oder den Impfärzt:innen abgestimmt werden.
Am 11.03.2021 wurde nun auch der vierte Corona-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson von der EU zugelassen. Bei diesem Impfstoff ist eine Einmalgabe ausreichend, d.h. bei diesem Impfstoff ist keine Zweitimpfung notwendig.
Stand: 01.04.2021
Großbritannien hat den Abstand zwischen der ersten und zweiten Corona-Schutzimpfung deutlich vergrößert, um schnell mehr Menschen impfen zu können.
Der Bundesminister für Gesundheit hat die Mitglieder der Ständigen Impfkommission (STIKO) gebeten diese Möglichkeit wissenschaftlich zu prüfen. Die Expertinnen und Experten raten nach einer detaillierten Analyse in der am 8.1.2021 publizierten Empfehlung von der Streckung des Impfintervalls über den 42. Tag nach der Erstimpfung ab.
Das Bundesministerium für Gesundheit schließt sich dieser Empfehlung an und ist damit auch auf einer Linie mit der Weltgesundheitsorganisation WHO und der FDA in den USA.
Mit Blick auf die derzeitig gebräuchlichen Impfstoffe von BioNTech, Moderna und AstraZeneca heißt das konkret:
Für vollen Impfschutz müssen zwei Impfungen erfolgen: bei Comirnaty® von BioNTech/Pfizer die zweite Impfung zwischen der 3. und 6. Woche nach der Erstimpfung, bei der COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna die zweite Impfung zwischen der 4. und 6. Woche und bei AstraZeneca® von AstraZeneca zwischen der 9. und 12. Woche. Die Terminvergabe der Länder sollte daher weiterhin so erfolgen, dass der zweite Impftermin vor dem 42. Tag nach der ersten Impfdosis liegt. Denkbar und unproblematisch ist damit auch, aus organisatorischen Gründen bei beiden Impfstoffen in der Praxis ein einheitliches Impfintervall von 4 Wochen vorzusehen.
Am 11.03.2021 wurde nun auch der vierte Corona-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson von der EU zugelassen. Bei diesem Impfstoff ist nur eine Einmalgabe erforderlich.
Die Verimpfung des AstraZeneca-Impfstoffs wurde in Deutschland vorsorglich ausgesetzt, wird aber nun nach eingehender Prüfung wieder fortgesetzt. Hier erfahren Sie, was Sie dazu wissen müssen.
Stand: 25.03.2021
Die STIKO empfiehlt bei den COVID-19-Impfungen keine Prüfung des Impferfolgs, weder nach der 1. Impfstoffdosis noch nach der 2. Impfstoffdosis. Derzeit sind für Geimpfte keine serologischen Korrelate definiert, die als Surrogatmarker für bestehende Immunität geeignet wären, sodass kein Schwellenwert angegeben werden kann, ab dem ein sicherer Schutz angenommen wird. Zudem wird unabhängig vom Vorhandensein von Antikörpern nach Impfung eine zelluläre Immunität aufgebaut. Ob im weiteren Verlauf ein serologisches Korrelat für die Wirksamkeit definiert werden kann ist unsicher; auch bei anderen impfpräventablen Krankheiten (z.B. Pertussis) kann bisher kein sicheres serologisches Korrelat für Schutz angegeben werden.
Stand: 08.02.2021
Wie bei jeder Immunisierung sollte eine Impfung erst nach sorgfältiger Anamnese und Risiko-Nutzen-Abschätzung durchgeführt werden. Eine allergische Reaktion auf den Impfstoff ist selten, kann aber bei jedem Patienten auftreten. Der Schweregrad reicht von milder Lokalreaktion bis zum anaphylaktischen Schock.
Stand: 07.04.2021