Neben gefährdeten Risikogruppen bekommen Fachkräfte des Gesundheitssystems die Corona-Schutzimpfung zuerst. Sie sind auch diejenigen, die den Impfstoff vielerorts verabreichen. Das müssen sie jetzt wissen.
Sie arbeiten Tag und Nacht für unsere Gesundheit. Sie begleiten den Kampf um Leben und Tod, der sich täglich in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen abspielt. Sie müssen Seelsorgerin und Seelsorger und Medizinerin und Mediziner sein. Und sie leisten mit ihrem Engagement einen Beitrag, infizierte Personen am Leben zu halten. Es sind die Ärztinnen und Ärzte, Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger sowie Fachkräfte in Pflegeeinrichtungen, die sich an vorderster Stelle gegen die Pandemie stemmen. Deshalb müssen wir diese Menschen neben den Risikogruppen zuerst mit der Corona-Schutzimpfung versorgen. Denn es gilt, das Personal zu schützen, das engen Kontakt zu gefährdeten Personengruppen und damit ein erhöhtes Risiko hat, sich oder Schutzbedürftige anzustecken.
Nur mithilfe der Corona-Schutzimpfung lässt sich eine flächendeckende Immunisierung der Bevölkerung erreichen und so die Pandemie unter Kontrolle bringen. Wenn circa 70 Prozent der Bevölkerung immun sind, wird das Übertragen von SARS-CoV-2 so sehr verringert, dass die Coronakrise vorübergeht. Ein Teil der Bevölkerung – davon ist auszugehen – verfügt bereits über einen Schutz durch die Infektion selbst. Klar ist jedoch: Je mehr Menschen geimpft werden, desto weniger Wirte findet das Virus. Und umso schwerer sind die Bedingungen für die Ausbreitung des Virus.
Wie sicher ist die neue Corona-Schutzimpfung?
Da anfangs nicht genug Impfdosen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen, sehen das Gesetz, eine Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine Priorisierung vor. So sollen besonders gefährdete Menschen die Impfung zuerst erhalten – Personen über 80 Jahre und Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen. Darüber hinaus sollen diejenigen zuerst geimpft werden, die das größte Ansteckungsrisiko durch ihren Beruf haben:
Hier finden Sie eine Übersicht der Reihenfolge der Impfgruppen:
Das Verabreichen erfolgt in speziell von den Bundesländern eingerichteten Impfzentren. Ebenfalls versorgen mobile Impfteams Personen mit eingeschränkter Mobilität – etwa in Pflegeeinrichtungen. In Krankenhäusern oder stationären Pflegeeinrichtungen ist es denkbar, dass z.B. auch Betriebsärztinnen und -ärzte die Impfungen verabreichen. Es ist geplant, dass Impfungen zu einem späteren Zeitpunkt auch in Arztpraxen stattfinden werden können.
Aktuelle Informationen zu den Impfzentren und deren Organisation finden sich bei den jeweiligen Bundesländern.
Die STIKO hat eine Empfehlung von vorrangig zu impfenden Personengruppen herausgegeben. Das Alter eines Menschen ist der wichtigste Risikofaktor für einen schweren oder sogar tödlichen Erkrankungsverlauf. Damit entfiele für die erste Phase der Impfungen die Notwendigkeit, dass Hausärztinnen und Hausärzte eine Impfberechtigung in Form eines Attests ausstellen. In der zweiten Impfphase könnte es jedoch notwendig sein, dass Patientinnen und Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen ein ärztliches Zeugnis benötigen.
Hierzu sollten die jeweiligen Verordnungen der Bundesländer zur Information genutzt werden.
Eine erfolgreiche Impfkampagne gelingt nur mit Hilfe der medizinischen Fachkräfte in Krankenhäusern und im öffentlichen Gesundheitsdienst sowie in der ambulanten Versorgung. Der persönliche Austausch ermutigt Patientinnen und Patienten und kann ihre Impfbereitschaft erhöhen. Dabei spielen Vertrauen, Offenheit und Transparenz eine zentrale Rolle.
Für mehr Informationen zur Impfberatung laden Sie die kostenlose STIKO-App des RKI runter. Die Anwendung richtet sich speziell an impfende Ärztinnen und Ärzte sowie Fachpersonal im Gesundheitswesen. Abrufbar in der App sind auch die Fachinformationen zu allen Impfstoffen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema.
Schutzimpfungen müssen Ärztinnen und Ärzte schriftlich oder elektronisch dokumentieren. Im Aufklärungsbereich des jeweiligen Impfzentrums, sprich, unmittelbar vor der Corona-Schutzimpfung, müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten ein Aufklärungsmerkblatt als auch einen Einwilligungsbogen zur Kenntnis nehmen und unterschreiben. Eine räumliche und personelle Trennung von Aufklärung und Impfung ist zulässig. Der/die impfende Ärzt/in steht jedoch auch für Nachfragen zur Verfügung. Im Fall der Corona-Schutzimpfung hat das Robert Koch-Institut (RKI) mit dem Deutschen Grünen Kreuz (DGK) beide Dokumente erarbeitet und mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sowie dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) abgestimmt. Die Dokumente sind auf dem Stand der gegenwärtig verfügbaren Informationen zum Impfstoff und werden fortlaufend angepasst und aktualisiert.
Das sind die wichtigsten Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten: