Körperliche Gesundheit
Bei Menschen ab 60 Jahren verlaufen COVID-19-Erkrankungen oft besonders schwer. Hier erhalten Sie konkrete Hinweise für die ältere Generation.
Bei Personen im Alter von über 60 Jahren ist das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs größer. Bedingt durch das weniger gut reagierende Immunsystem können Personen über 60 eher schwer erkranken (Immunseneszenz). Zudem können Symptome wie Fieber, die als Reaktion auf eine Infektion auftreten, bei älteren Personen schwächer auftreten oder fehlen, weswegen diese häufig auch später eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen.
Bund und Länder rufen dazu auf, persönliche Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Erlaubt sind Treffen, die sich auf den eigenen Hausstand und maximal auf eine weitere Person eines anderen Hausstands beschränken. Achten Sie bei persönlichen Treffen weiterhin besonders streng auf die allgemein geltenden Vorsichtsmaßnahmen, die in der AHA-Formel zusammengefasst sind: Abstand halten (Mindestabstand 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (Rücksichtnahme beim Husten und Niesen, Händewaschen) und im Alltag Maske tragen. Menschen, die zur Risikogruppe gehören, sollten eine geringe Zahl an Besucherinnen und Besuchern empfangen und sich möglichst mit den gleichen Personen treffen. Beschränken Sie die Besuchsdauer und planen Sie Ihr Treffen am besten an der frischen Luft – draußen ist das Infektionsrisiko geringer als in geschlossenen Räumen. Falls Sie sich nicht draußen treffen können, öffnen Sie regelmäßig die Fenster und sorgen Sie für gute Luftzirkulation im Raum. Vermeiden Sie engen körperlichen Kontakt, der das Risiko einer Tröpfcheninfektion in sich birgt. Rufen Sie zunächst bei Arztpraxen oder Apotheken an, bevor Sie persönlich dorthin gehen und lassen Sie sich Medikamente oder Rezepte im Idealfall von Kontaktpersonen bringen. Nehmen Sie zudem Angebote für Einkäufe und Unterstützung durch Freunde und Familie oder Initiativen an.
Stand: 11.02.2021
Nicht bei jeder Person, die unter einer Vorerkrankung leidet, verläuft eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus schwer. Die Aussagen zu Vorerkrankungen als Risikofaktoren basieren vielmehr auf mathematischen Aussagen zu Wahrscheinlichkeiten. Zu den Risikofaktoren gehören unter anderem Vorerkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und der Lunge, Lebererkrankungen, Zuckerkrankheit oder Krebs. Auch ein durch Medikamente (z. B. Cortison) herabgesetztes Immunsystem, starkes Übergewicht und eine durch Rauchen belastete Lunge sind Risikofaktoren. Verschiedene Risikofaktoren können sich auch gegenseitig verstärken. Das heißt, dass ältere Personen mit Vorerkrankungen und anderen Risikofaktoren ganz besonders darauf achten müssen, sich nicht anzustecken. Mit der Befolgung der AHA-Formel (Abstand wahren, Hygieneregeln beachten und im Alltag eine Maske tragen) kann jeder und jede einen Beitrag dazu leisten, die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen. Bei Fragen zum eigenen Krankheitsbild sollte Kontakt mit der betreuenden Ärztin oder dem betreuenden Arzt aufgenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Ältere Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen müssen sich besonders schützen.
Chronisch Erkrankte sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, dass eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus einen schweren Verlauf nimmt. Hier erfahren Sie mehr dazu, wie Sie sich als Risikopatient am besten schützen. Wenn sich bei Ihnen erste Anzeichen einer Infektion zeigen, bleiben Sie bitte zunächst zuhause und vermeiden Sie weitere Kontakte. Rufen Sie Ihre Haus- oder Facharztpraxis an oder, falls diese nicht erreichbar ist, kontaktieren Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117. Wenn Sie akut an Krebs erkrankt sind, ist in der Regel der Nutzen der Behandlung (Operation, Chemo- oder Strahlentherapie) größer als das Risiko einer möglichen Infektion mit dem neuartigen Coronavirus. Sprechen Sie mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt darüber. Bei Schwierigkeiten, einen Untersuchungs- oder Behandlungstermin zu bekommen, hilft Ihnen der Krebsinformationsdienst weiter. Sie erreichen die Stelle telefonisch unter 0800-420 30 40 oder per Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de. Sollten Sie auf eine Dialyse angewiesen sein, kontaktieren Sie bei Infektionsverdacht ihr Dialysezentrum telefonisch und besprechen Sie das weitere Vorgehen. Ist der Verdacht begründet, kümmert sich das Zentrum oder ein Krankenhaus darum, dass die Dialyse unter Schutzbedingungen durchgeführt werden kann.
Es haben sich bereits nachbarschaftliche Initiativen gegründet, bei denen Sie als Hilfsbedürftiger Unterstützung erhalten können. Eine Übersicht von Initiativen finden Sie hier.
Im Zuge der Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie, wurde der Amateursportbetrieb sowie alle öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen. Eine Ausnahme bilden die Sportarten, die alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand getrieben werden können. Trainieren Sie also möglichst oft draußen. Noch mehr Tipps, wie Sie während der Pandemie Sport treiben können und Ihr Immunsystem stärken, erhalten Sie in unserem Artikel Fit bleiben und die Pandemie gut überstehen. Außerdem gibt es aktuell zahlreiche Online-Fitnessangebote für zuhause. Beispiele sind Gesund aktiv älter werden oder die Aktion Gemeinsam fit - TEAMGEIST für Menschen mit Demenz. Zu Letzterem finden Sie alle Übungen dieser Reihe sowie Anleitungen zum Ausdrucken finden Sie auf www.zusammengegencorona.de/teamgeist. Dort finden Sie auch Bewegungsvideos, mit denen sich Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen auch zuhause im Team fit halten können.
Wenn Sie Medikamente benötigen, rufen Sie zunächst in Ihrer Arztpraxis bzw. Ihrer Apotheke an. Oft ist es möglich, Medikamente per Telefon oder Internet zu bestellen. Diese können dann zu Ihnen nach Hause geliefert werden. Wenn Sie in die Arztpraxis oder zur Apotheke zu gehen, achten Sie auch hierbei wie generell im öffentlichen Raum auf die allgemein geltenden Vorsichtsmaßnahmen, die in der AHA-Formel zusammengefasst sind: Abstand halten (Mindestabstand 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (Rücksichtnahme beim Husten und Niesen, Händewaschen), im Alltag eine Maske tragen.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Gut versorgt mit Arzneimitteln.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft informiert auf ihrer Website umfangreich über den Umgang mit an Demenz Erkrankten. Weitere Tipps finden Sie in unserem Artikel Demenz und Pflege – gemeinsam die Pandemie meistern.
Der Mindestabstand sowie das Tragen einer Maske sind in Pflege- und Altenheimen grundsätzlich vorgesehen. Empfohlen werden sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95. Für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz ist außerdem eine verpflichtende Testung angeordnet. Weitere Maßnahmen ergreifen die Pflegeheime und Länder selbst. Informieren Sie sich hier, was Sie beim Besuch in Alten- und Pflegeheimen in Ihrem Bundesland zu beachten haben und bitte erkundigen Sie sich über die vor Ort geltenden Regelungen. Wenn Sie sich krank fühlen oder im Heim Ihres Angehörigen derzeit kein Besuch gestattet ist, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, den Kontakt über regelmäßige (Video-)Telefonate oder das Internet aufrecht zu erhalten.
Stand: 22.01.2021
Prävention - FFP2-Masken
Alltagsmasken erbringen nicht die in den technischen Normen definierten Leistungsnachweise, wie sie für medizinische Gesichtsmasken und partikelfiltrierende Halbmasken gefordert sind. Sie bieten also in der Regel weniger Schutz als diese regulierten und geprüften Maskentypen. Das bedeutet aber nicht, dass sie keine Schutzwirkung haben. FFP2-Masken senken die Gefahr für eine Ansteckung vergleichsweise deutlich, da sie auch dem Selbstschutz dienen. Durch ihre Filterleistung bieten sie einen wirksamen Schutz gegen Aerosole und können so das Infektionsrisiko minimieren. Mehr Informationen zu den unterschiedlichen Maskentypen und ihrer jeweiligen Schutzwirkung finden Sie hier.
Über 60-Jährige und andere vom Gemeinsamen Bundesausschuss definierte Risikogruppen haben Anspruch auf FFP2-Masken (oder vergleichbar) und können diese seit dem 15.12.2020 in Apotheken erhalten. Personen mit folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren zählen zur Risikogruppe:
- chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
- chronischer Herzinsuffizienz
- chronischer Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4
- Demenz oder Schlaganfall; Diabetes mellitus Typ 2
- aktiver, fortschreitender oder metastasierter Krebserkrankung oder stattfindender Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
- stattgefundener Organ- oder Stammzellentransplantation
- Trisomie 21
- Risikoschwangerschaft
Auch Personen, die Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen oder mit einer solchen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben Anspruch auf je zehn FFP2-Masken.
Stand: 18.02.2021
Anspruchsberechtige erhalten fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen. Dazu müssen sie nichts unternehmen. Die Coupons werden in drei Wellen versendet: Zuerst erhalten sie Personen ab 75 Jahren, danach Personen ab 70 Jahren sowie Menschen mit bestimmten Erkrankungen und Risikofaktoren, im dritten Aussand alle Versicherten ab 60 Jahren. Der erste Coupon kann in der Zeit zwischen dem 1. Januar und 28. Februar in der Apotheke eingelöst werden, der zweite im Zeitraum 16. Februar bis 15. April.
Die Anspruchsberechtigten zahlen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu. Die übrigen Kosten werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds getragen.
Stand: 08.02.2021
Gemäß der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) vom 14. Dezember 2020 haben Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, einen Anspruch auf Schutzmasken, wenn sie 60 Jahre oder älter sind oder bei ihnen eine bestimmte Erkrankung oder ein bestimmter Risikofaktor gemäß SchutzmV vorliegt.
Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen hatten auf Grundlage der ihnen bis zum 15. Dezember 2020 vorliegenden Daten die anspruchsberechtigten Personen zu ermitteln. Der Versand der Berechtigungsscheine unter Nutzung eines von der Bundesregierung verfassten Informationsschreibens wurde von den Krankenversicherungen vorgenommen. Der Bundesregierung selbst liegen keine personenbezogenen Daten von Versicherten im Zusammenhang mit dieser Maßnahme vor.
Stand: 01.02.2021