Jeder von uns kann in der Corona-Pandemie dazu beitragen, sich und andere zu schützen. Dazu gehört es, die AHA-Formel zu berücksichtigen: Abstand zu wahren, Hygieneregeln zu beachten und Alltag mit Maske. Was sollte im Alltag in der Corona-Pandemie beachtet werden? Welche Regelungen gibt es? Mehr dazu finden Sie hier.
Bundesweit gelten die folgenden Regelungen zunächst bis zum 7. März 2021.
Die Nationale Teststrategie sieht außerdem vor, welche Personengruppen einen Anspruch auf einen Test haben. Ein Schaubild dazu finden Sie hier und weitere Informationen in unserem Artikel Die Nationale Teststrategie.
Wichtigste Regel bleibt in allen Bereichen das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen und Kontakte zu anderen Menschen möglichst zu verringern. Zusätzlich ist es weiterhin geboten, die Hygieneregeln (richtiges Husten, Niesen und Händewaschen) zu beachten und im Alltag eine Maske zu tragen. Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.01. sollen in öffentlichen Verkehrsmitteln OP-, FFP2-, KN95- oder N95-Masken, getragen werden. Die Umsetzung der Regel liegt bei den Bundesländern. Informieren Sie sich deshalb bitte über die geltenden Regelungen vor Ort.
In geschlossenen Räumen sollte außerdem für ausreichend Belüftung gesorgt werden. Halten Sie sich also bitte an die AHA+L-Formel. Das L steht für Lüften. Es wird empfohlen, die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Stand: 11.02.2021
Bitte informieren Sie sich zu länderspezifischen Regelungen bei offiziellen Stellen in Ihrem Bundesland, z. B. auf den Seiten Ihrer Landesregierung:
Jeder kann dazu beitragen, die weitere Verbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen, indem er physische Kontakte auf ein Minimum reduziert und die AHA-Formel befolgt. Abstand einhalten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (richtiges Husten und Niesen, Händewaschen) und im Alltag eine Maske tragen. Die Empfehlung des Bundes zu allgemeinen Kontaktbeschränkungen gilt weiterhin. Über die Details der Kontaktbeschränkungen entscheiden die Bundesländer. Informationen erhalten Sie z. B. auf den Seiten der Landesregierungen. Eine Übersicht finden Sie hier.
Welche Regeln vor Ort gelten, entscheiden die Bundesländer in eigener Verantwortung. Sie berücksichtigen dabei auch die regionale Entwicklung der Corona-Infektionszahlen.
In Deutschland haben die Bundesländer für bestimmte Bereiche Gesetzgebungskompetenzen, so auch im Bereich Gesundheit. Sie können daher individuelle Maßnahmen beschließen. Der Bund hat hier Empfehlungsfunktionen und stimmt sich eng mit den Regierungen der Bundesländer ab, um eine gemeinsame Strategie zu entwickeln.
Bund und Länder haben sich auf konkrete Maßnahmen geeinigt, um zielgerichtet auf lokale Infektionsausbrüche zu reagieren. Betroffene Cluster, bei denen es zu einem erhöhten Anstieg an Infektionsfällen kommt, werden isoliert. Ein Cluster ist eine örtlich und zeitlich erhöhte Konzentration eines Infektionsgeschehens. Bei größeren Zusammenkünften, z. B. bei einer Familienfeier oder in Unternehmen, besteht die Gefahr, dass sich das neuartige Coronavirus von einem Menschen auf viele überträgt. Dabei werden die bewährten Maßnahmen ergriffen: Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung der betroffenen Personen und ihrer Kontakte. Quarantänemaßnahmen sollen möglichst rasch ergriffen werden, d. h. ein positives Testergebnis ist nicht zwingend erforderlich. Bei einem weiteren Anstieg der Infektionen über das Kontakt- und Ausbruchscluster hinaus sollen die Eindämmungsmaßnahmen frühzeitig auf weitere Cluster und möglicherweise betroffene Gebiete ausgeweitet werden.
Seit dem 8. November 2020 gilt für alle Einreisenden aus Risikogebieten eine Pflichtquarantäne in Höhe von zehn Tagen. Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn Einreisende frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen können.
Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen.
Die von den Bundesländern angeordneten Quarantänepflichten bei Einreise aus Risikogebieten gelten weiterhin. Die „Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag“ sieht im Wesentlichen vor:
Details zu den Regelungen legen die Bundesländer in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten fest. Bitte informieren Sie sich, welche Regelungen in Ihrem Bundesland gelten. Eine Übersicht finden Sie hier. Die Behörden vor Ort können sofort mit neuen Beschränkungen reagieren, sollte es regional zu einem erneuten schnellen Anstieg der Infektionsrate kommen.
Um die Verbreitung von Varianten des Coronavirus - auch als Mutationen bekannt - in Deutschland zu verhindern, hat die Bundesregierung ein Beförderungsverbot bis zum 3. März 2021 für Personen, die aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten einreisen, verhängt. Hier finden Sie eine Liste mit Regionen, die zurzeit als Virusvarianten-Gebiete gelten. Für dieses Einreiseverbot gibt es sehr eng begrenzte Ausnahmen. Diese finden Sie hier. Personen, für die diese Ausnahmen gelten, müssen die Anmelde- und Testnachweispflicht der Coronavirus-Einreiseverordnung und die Quarantänebestimmungen Ihres Bundeslandes beachten.sowie die Quarantänebestimmungen Ihres Bundeslandes beachten.
Stand: 17.02.2021
Für den Fall eines Anstiegs der Infektionszahlen haben Bund und Länder einen gemeinsamen "Notfallmechanismus" beschlossen: Sollten in Landkreisen oder kreisfreien Städten kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tage auftreten, ist mit sofortigen regionalen Beschränkungen zu reagieren. Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, z. B. in einer Einrichtung, kann dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen. Zuständig für die Maßnahmen ist das jeweilige Bundesland. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt.
Wenn Sie in einem innerdeutschen Risikogebiet wohnen, achten Sie verstärkt auf die Einhaltung der AHA-Formel, lüften Sie in Innenräumen, beschränken Sie Ihre Kontakte auf ein absolutes Minimum und verzichten Sie auf Reisen sowohl im Inland als auch ins Ausland. Grenzen Sie verstärkt Ihre Kontakte und Besuche ein. Wenn Sie aus einem deutschen Risikogebiet in die anderen Bundesländer einreisen, beachten Sie die jeweils geltenden Regelungen. Manche Bundesländer schreiben eine Quarantänepflicht für Einreisende auch aus innerdeutschen Risikogebieten vor.
Alltag mit weniger Ansteckung und mehr Rücksichtnahme bedeutet, dass wir die „AHA Formel“ beachten: Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel „Ein neuer Alltag“.
Die AHA-Formel steht für die folgenden Verhaltensregeln: Abstand einhalten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (richtiges Husten, Niesen und Händewaschen) und im Alltag eine Maske tragen. Sie wird durch ein A ergänzt, das für Corona-Warn-App steht: Mit der App können Menschen anonym und schnell darüber informiert werden, wenn sie sich in der Nähe eines Infizierten aufgehalten haben. Je mehr Menschen die Corona-Warn-App nutzen, desto schneller können Infektionsketten durchbrochen werden. In Kombination mit der AHA-Formel trägt die App somit zusätzlich zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie bei. Informationen zur Corona-Warn-App finden Sie auch hier.
Die AHA-Formel steht für die folgenden Verhaltensregeln: Abstand einhalten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (richtiges Husten, Niesen und Händewaschen) und im Alltag eine Maske tragen. L steht für Lüften. Da sich Coronaviren auch über Aerosole (also Gemischen aus Gasen und feinsten flüssigen und festen Schwebstoffen, die beim Sprechen an den Stimmlippen entstehen und beim Ausatmen in die Umwelt gelangen) verbreiten können, sollte auch auf eine gute Belüftung in Innenräumen geachtet werden. Der Luftaustausch verringert das Risiko einer Ansteckung. Weitere Informationen zu Aerosolen finden Sie hier.
Sind Sie selbst betroffen: Erkundigen Sie sich bei Nachbarn, Familienangehörigen oder Freunden, ob Sie helfen können. Falls dies nicht möglich ist, wenden Sie sich an die Feuerwehr oder ehrenamtlich Helfende in Ihrem Umkreis. Auf dieser Website finden Sie im Bereich Mitmachen viele Hilfsangebote und Initiativen, die Unterstützung anbieten.
Sind Sie nicht betroffen, können Sie Hilfesuchende Unterstützung anbieten. Halten Sie einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu Personen ein und achten Sie auf eine gründliche Handhygiene, wenn Sie bspw. Lebensmittel überbringen in Form von richtigem Händewaschen und Desinfizieren. Die AHA-Formel (Abstand halten, Hygieneregeln wahren und im Alltag eine Maske tragen) fasst die wichtigsten Verhaltensregeln zusammen.
Bieten Sie älteren Menschen z.B. Ihre Hilfe an, indem Sie Einkäufe für sie übernehmen. Achten Sie dabei aber darauf, Körperkontakt zu vermeiden und halten Sie einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zu Personen ein. Achten Sie auch auf eine gründliche Handhygiene, wenn Sie Lebensmittel überbringen in Form von richtigem Händewaschen und Desinfizieren. Die AHA-Formel fasst die wichtigsten Verhaltensregeln zusammen.
Auf dieser Website finden Sie im Bereich Mitmachen viele Hilfsinitiativen, die Sie tatkräftig unterstützen und sich darüber mit Hilfesuchenden in Verbindung setzen können.
Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte soweit wie möglich. Die Empfehlung des Bundes zu allgemeinen Kontaktbeschränkungen gilt weiterhin. Über die Details der Kontaktbeschränkungen entscheiden die Bundesländer. Informationen erhalten Sie z. B. auf den Seiten der Landesregierungen. Eine Übersicht finden Sie hier. Halten Sie einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen. Husten und Niesen Sie in die Armbeuge anstatt in die Hand. Befolgen Sie die Hygienehinweise.
Es wird nicht empfohlen, dass Großeltern auf ihre Enkelkinder aufpassen, da diese auch unbemerkt das Coronavirus übertragen können. Die Hilfetelefone des Bundesfamilienministeriums stehen mit Rat und Tat rund um die neue Situation im Alltag und eventuellen Quarantänemaßnahmen zur Seite: Das Elterntelefon richtet sich an Mütter und Väter, die sich unkompliziert und anonym konkrete Ratschläge holen möchten. In ganz Deutschland sind Beraterinnen und Berater unter der kostenlosen Rufnummer 0800 111 0550 montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr und dienstags und donnerstags von 17 bis 19 Uhr erreichbar.
Es gibt zahlreiche Initiativen, bei denen Sie sich engagieren können. Einen Überblick, welche Aktionen Unterstützung brauchen, finden Sie hier auf der Website.
Öffnen Sie keiner unbekannten Person die Haustür, die sich als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ausgibt und Ihnen unangekündigt einen Test anbietet. Es kann sich hierbei um Betrüger handeln. Tests finden immer nur nach einer Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt statt. Bestellen Sie keine Hygieneartikel oder Schutzmasken bei Online-Shops, die Sie nicht bereits kennen. Öffnen Sie keine Anhänge aus E-Mails, deren Absender Sie nicht kennen.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel „Betrüger und Fake-News: Bleiben Sie wachsam“.
Seien Sie immer wachsam und lassen Sie keine unbekannten Menschen in Ihre Wohnung, denn es sind auch "falsche Helfer" unterwegs. Betrügerinnen und Betrüger haben es besonders auf ältere Menschen abgesehen. Sie fragen beispielsweise nach Geld für Medikamente oder teure Behandlungen. Häufig handelt es sich bei Betrügern auch um Personen, die sich als angebliche "Handwerker" ausgeben und anbieten, eine Wohnung zu überprüfen oder zu desinfizieren.
Aktuell nutzen Kriminelle die bestehende Verunsicherung und Angst rund um die COVID-19-Pandemie aus: Sie rufen bevorzugt ältere Menschen zuhause an, geben sich als Angehörige aus, die sich mit dem Virus infiziert hätten und fordern finanzielle Unterstützung zur Begleichung der Behandlungskosten oder für den Kauf von Medikamenten. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich davor, Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen zu übergeben. Fordern Sie Anrufer grundsätzlich dazu auf, den Namen des Enkels (der Nichte usw.) selbst zu nennen. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, Namen zu erraten. Wenn Sie Anrufer nicht sofort erkennen: Fragen Sie nach Dingen / Begebenheiten, die nur der echte Verwandte kennen kann. Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis. Wenden Sie sich sofort an die Polizei unter 110, wenn Sie einen Betrug vermuten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Auch in Zeiten wie diesen werden leider vermehrt Falschmeldungen oder Fake-News verbreitet. Achten Sie bei vermeintlich sensationellen Nachrichten bitte sehr genau auf die Quelle der Information und überprüfen Sie diese. Verlässliche Informationen finden sich beispielsweise auf dieser Website, beim Bundesgesundheitsministerium, beim Robert Koch-Institut, beim Bundeskriminalamt oder bei den zuständigen Landesbehörden. Teilen Sie Inhalte in den sozialen Medien nicht, bevor Sie diese selbst gelesen bzw. geprüft haben.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel „Betrüger und Fake-News: Bleiben Sie wachsam“.
Achtung, hierbei handelt es sich wahrscheinlich um Betrüger, die sich am Telefon als angebliche Mitarbeitende eines Gesundheitsamtes ausgeben und COVID-19-Tests für hohe Summen verkaufen. Lassen Sie sich nicht darauf ein. Beenden Sie das Telefongespräch und fragen Sie Ihre Hausärztin, bzw. Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt, ob ein Test für Sie angeordnet wurde. Melden Sie solche Vorfälle bei Ihrer Polizei oder per Internetwache Ihres jeweiligen Bundeslandes.
Achtung, hierbei handelt es sich wahrscheinlich um einen Betrüger. Es werden keine unangemeldeten Corona-Tests an der Haustür durchgeführt. Übergeben Sie kein Geld an vermeintliche Testerinnen oder Tester an Ihrer Haustür und lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Lassen Sie sich auch durch Drohungen nicht verunsichern. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist. Bei akuter Bedrohung rufen Sie die Polizei unter 110.