Freizeit gestalten
Unser öffentliches und privates Leben ist durch das Coronavirus eingeschränkt. Wie können wir unsere Freizeit während Corona gestalten? Welche Regelungen gelten für Treffen mit Verwandten und Freunden, für Sport oder Besuche in religiösen Einrichtungen? Hier erfahren Sie mehr.
Freunde und Verwandte treffen
Menschen ab 60 Jahren weisen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Infektion mit dem Coronavirus auf. Daher wird empfohlen, Treffen mit älteren Menschen möglichst im Freien unter Einhaltung des Mindestabstands abzuhalten. Es gelten außerdem die Beschlüsse von Bund und Ländern zu allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Informationen erhalten Sie z. B. auf den Seiten der Landesregierungen.
Menschen, die zur Risikogruppe gehören, sollten so wenige Besucherinnen und Besucher wie möglich empfangen und sich idealerweise immer mit denselben Personen treffen. Achten Sie bei persönlichen Treffen besonders streng auf die allgemein geltenden Maßnahmen, die in der AHA-Formel zusammengefasst sind: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (richtiges Husten, Niesen und gründliches Händewaschen) und im Alltag Maske tragen.
Beschränken Sie die Besuchsdauer und planen Sie Ihr Treffen am besten an der frischen Luft – draußen ist das Infektionsrisiko geringer als in geschlossenen Räumen. Falls Sie sich nicht draußen treffen können, öffnen Sie regelmäßig die Fenster und sorgen Sie für eine gute Luftzirkulation im Raum. In Innenräumen ist es hilfreich, eine Maske zu tragen, um Infektionsrisiken zu minimieren. Vermeiden Sie körperlichen Kontakt, wie Umarmungen und Händeschütteln. Fragen Sie Ihre Kinder oder andere Angehörige, ob sie Ihnen Lebensmittel, Rezepte oder verschriebene Medikamente zuschicken oder vor die Haustür stellen können. Sofern Ihre Großeltern in einem Alten- oder Pflegeheim leben: Diese verfolgen zum Schutz ihrer Bewohnerinnen und Bewohner oft strenge Besuchsregeln. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch vor Ort über die geltenden Schutzmaßnahmen.
Bei Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis kann sich das Coronavirus schnell verbreiten. Wir sollten unsere Kontakte daher weiterhin einschränken. Bei persönlichen Treffen sollten Sie sich auf Zusammenkünfte mit einem weiteren Haushalt und insgesamt maximal fünf Personen (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt) beschränken.
Bund und Länder haben am 3. März 2021 außerdem ein, abhängig vom Infektionsgeschehen, flexibles Verfahren beschlossen: In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 können die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften erweitert werden. Dann ist es möglich, sich mit dem eigenen und zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal zehn Personen zu treffen. Steigt die 7-Tages-Inzidenz allerdings wieder an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, tritt eine Notbremse in Kraft, sodass dann wieder die Regelungen, die bis zum 7. März bestanden, gelten. Beachten Sie zusätzlich die Auflagen in Ihrer Region. Allgemein gilt: Grenzen Sie Ihre privaten Kontakte ein und halten Sie sich an die AHA+L-Formel: Abstand halten (1,5 Meter), Hygieneregeln beachten und im Alltag Maske tragen. In Innenräumen gilt regelmäßiges Lüften.
Stand: 01.04.2021
In Zeiten der Pandemie sollte man eher Online-Dating oder Video-Calls nutzen statt eines persönlichen Treffens. Bund und Länder empfehlen, die Anzahl der Kontakte möglichst gering und den Personkreis konstant zu halten. Halten Sie sich bei einem persönlichen Treffen bitte an die AHA+L-Formel: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (richtiges Husten, Niesen und gründliches Händewaschen) und im Alltag Maske tragen. Wenn Sie sich in einem geschlossenen Raum treffen, denken Sie auch an das zusätzliche L und Lüften Sie regelmäßig. So kann Dating auch während der Pandemie funktionieren ohne das Virus weiter zu verbreiten.
Weitere Informationen und Tipps für virtuelle Dates finden Sie hier.
Stand: 01.04.2021
Veranstaltungen und Sport
Bund und Länder haben am 25. November 2020 eine Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beschlossen, die weiterhin gilt. Dazu gehört die Schließung des Amateursportbetriebs sowie aller öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen. Die Ausnahme bilden die Sportarten, die alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand getrieben werden können.
Stand: 01.04.2021
Der Rehabilitationssport ist in vielen Bundesländern derzeit vorübergehend geschlossen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Veranstalterin oder bei Ihrem Veranstalter über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen und ob möglicherweise eine Online-Alternative angeboten wird.
Stand: 01.04.2021
Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen bis auf Weiteres nicht stattfinden.
Stand: 01.04.2021
Profisport ist nach dem neuen Beschluss des Bundes und der Länder vom März 2021 nur ohne Zuschauer zugelassen.
Stand: 01.04.2021
Dieser Übertragungsweg kann nicht ausgeschlossen werden. Denn wer beim Sport heftig atmet, verbreitet die beim Ausatmen austretenden Tröpfchen viel weiter als sonst. Sie sollten daher die Abstandsregeln hier besonders beachten. Bewegen Sie sich beim Joggen auch nicht direkt im Windschatten einer oder eines anderen Laufenden. Bitte beachten Sie generell die Verhaltensregeln, die in der AHA-Formel zusammengefasst sind: Abstand einhalten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (richtiges Husten und Niesen, gründliches Händewaschen) und im Alltag Maske tragen. Weitere Tipps und Hinweise finden Sie im Artikel Fit bleiben und die Zeit der Pandemie gut überstehen.
Stand: 01.04.2021
Die Demonstrationsfreiheit gilt auch während der Coronavirus-Pandemie und ist nach wie vor ein wichtiges demokratisches Gut. Um das Coronavirus allerdings nicht weiter zu verbreiten, müssen sich Demonstrierende an die Verhaltensregeln halten, die in der AHA-Formel zusammengefasst sind: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (richtiges Husten, Niesen und gründliches Händewaschen) und im Alltag Maske tragen.
Großveranstaltungen wie Demonstrationen, auf denen die Regeln nicht eingehalten werden, tragen dazu bei, dass die Infektionszahlen steigen und können sich zu Superspreading Events entwickeln. Lokale Behörden sind für die Rahmenvorgaben zum Ablauf von Demonstrationen verantwortlich und haben ebenfalls spezifische Auflagen im Hinblick auf die Coronavirus-Pandemie, die sie einhalten müssen.
Stand: 01.04.2021
Wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt (das heißt, eine Region oder ein Bundesland hat eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht) 14 Tage lang nicht verschlechtert hat, dürfen Kinos wieder öffnen und besucht werden. Diese Regelung gilt seit dem 8. März 2021.
Stand: 01.04.2021
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt die Pflicht zum Tragen einer sogenannten OP-Masken oder auch Masken der Standards FFP2, FFP3 oder KN95/N95 auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt, Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen, sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden.
Stand: 01.04.2021