Auch Studierende stehen während der Corona-Pandemie vor neuen Herausforderungen. Online-Vorlesungen, finanzielle Unsicherheit und eingeschränkter Zugang zu Arbeitsmittel: Worauf Studierende jetzt achten müssen, lesen Sie hier.
Sobald eine Hochschule oder Universität Online-Lehrveranstaltungen anbietet, müssen die Studierenden entsprechend Ihrer Möglichkeiten daran teilnehmen, um die Förderungsvoraussetzungen zu erfüllen. Weitere Details hier. Informieren Sie sich bitte zusätzlich auf der Internetseite Ihrer Hochschule oder Universität.
Für Exkursionen (z. B. Geländepraktika, Lehrgrabungen, etc.) gelten die gleichen Regelungen wie für andere Lehrformate. Während des Transports gelten die einschlägigen Regelungen für den ÖPNV. Grundsätzlich wird empfohlen, dass sich die Exkursionsteilnehmer in Kleingruppen von bis zu vier Personen bewegen und arbeiten.
Nach dem neuen Beschluss des Bundes und der Länder vom 28. Oktober, in dem die Bundesregierung zu Kontaktbeschränkung aufgerufen hat, kann es zu den Änderungen in Bibliothekenbetrieb kommen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch in Ihrer Bibliothek.
Ja, obwohl Schulen und Hochschulen wegen der Coronavirus-Pandemie vorübergehend geschlossen wurden, erhalten Bafög-Geförderte ihre Ausbildungsförderung weiter. Die Zeit, in der die Hochschulen geschlossen blieben, wird als vorlesungsfreie Zeit gewertet. Sobald eine Hochschule oder Universität Online-Lehrveranstaltungen anbietet, müssen die Studierenden aber daran teilnehmen, um die Förderungsvoraussetzungen zu erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Sollte die Regelstudienzeit wegen der Hochschulschließungen und ausgefallenen Prüfungen überschritten werden, wird in den allermeisten Fällen weiter Bafög gezahlt. Es ist noch nicht abzusehen, wie lange die Hochschulen wegen des neuartigen Coronavirus eingeschränkt arbeiten werden. Einige Hochschulen haben den Semesterstart verschoben. Einen Überblick bietet der freie Zusammenschluss von Studierendenschaften. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Wenn Sie Bafög erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sofern Sie aufgrund der jetzigen Situation arbeitslos sind und kein Bafög beziehen, können Sie Arbeitslosengeld beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.