Berufsalltag in der Pandemie
Insbesondere das Gesundheits- und Pflegepersonal sind von der Corona-Pandemie direkt betroffen. Welche Vorgehensweisen jetzt beachtet werden müssen, um sich selbst und Mitmenschen zu schützen, erfahren Sie hier.
Bund und Länder haben beschlossen, dass zukünftig Einkommensausfälle aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein Risikogebiet und darausfolgenden Quarantäne nicht entschädigt werden. Dabei muss die Region schon bei Reiseantritt als Risikogebiet ausgewiesen sein.
Ja, es besteht weiterhin Anspruch auf die volle Höhe der Mutterschaftsleistungen. Trotz Beschäftigungsverbot außerhalb oder während der Schutzfristen haben Sie in vollem Umfang Anspruch auf Mutterschutzlohn bzw. Mutterschaftsgeld neben Arbeitgeberzuschuss. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Orientierungspapier "Mutterschaftsleistungen bei Kurzarbeit" der Bundesregierung.
Mit präventiven Reihentests in Krankenhäusern und Pflegeheimen und durch das Testen von Kontaktpersonen von Infizierten lassen sich Infektionsketten schnell erkennen und können besser unterbrochen werden. Die Nationale Teststrategie sieht vor, dass auch Personal in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen vermehrt getestet werden. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Bund und Länder haben daher eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für alle Besucherinnen und Besucher angeordnet. Bei Ausbrüchen in stationären Einrichtungen sollte auch das gesamte Personal einer Testung unterzogen werden. Auch regelmäßige Testungen im Rahmen z. B. von betriebsärztlichen Untersuchungen sind möglich. Außerdem kann das gesamte Personal, insbesondere in Gebieten mit erhöhten Infektionszahlen oder in der Betreuung von besonders vulnerablen Gruppen, regelmäßig getestet werden. Weitere Informationen finden Sie hier. Weitere Informationen finden Sie hier.
Stand: 20.01.2021
Ein höheres Infektionsrisiko besteht bei direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten von an COVID-19 erkrankten Personen. Das kann beim Anhusten oder Anniesen bzw. bei medizinischen Maßnahmen der Fall sein. Das Risiko kann durch die Verwendung von entsprechender Schutzausrüstung vermindert werden. Das Robert Koch-Institut stellt auf seiner Website Informationen zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2 zur Verfügung.
Bei der Arbeit mit Personen, die sich über die Corona-Warn-App als positiver Fall verifiziert haben, rät das Robert Koch-Institut (RKI) medizinischem und pflegerischem Personal mit adäquater Schutzausrüstung im Hinblick auf die persönliche Verwendung der Corona-Warn-App bestimmte Vorkehrungen zu treffen. Um ihre Risikoeinschätzung nicht zu verfälschen, sollte je nach Fall die Bluetooth-Funktion kurzzeitig deaktiviert werden. Nur so kann die Warnmeldung als zuverlässige Risikomitteilung interpretiert werden.
Bei der Arbeit mit Personen, die sich bereits als positiver Fall verifiziert haben lassen, werden keine weiteren Codes durch die App ausgetauscht und somit auch keine neuen Warnmeldungen generiert. Ein erhöhtes Risiko wird ausschließlich für Begegnungen für die letzten 14 Tage vor der Verifikation ausgesprochen. Bei der Arbeit mit Personen, die sich allerdings erst nachträglich über die Corona-Warn-App als positiver Fall identifiziert haben, werden bis zum dem Zeitpunkt der Verifikationen 14-Tage rückwirkend Warnmeldungen für Kontaktpersonen generiert. Dem Personal wird bei der Arbeit mit diesen Fällen also eine Risiko-Begegnung und evtl. auch ein erhöhtes Risiko angezeigt werden. In diesem Fall ist anzuraten, die Bluetooth-Funktion bei der Behandlung zu deaktivieren, da andersfall eine Warnmeldung mit erhöhtem Risiko die Folge ist. Auch bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einem ungeklärten Infektionsstatus, ist anzuraten die Bluetooth-Funktion zu deaktivieren. Lässt sich die behandelnde Person später als ein positiver Fall verifizieren, wird dem behandelnden Personal ansonsten ein erhöhtes Risiko angezeigt.
Bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einem ungeklärten Infektionsstatus ohne adäquate Schutzausrüstung des Personals, kann die App ohne Funktionseinschränkung genutzt werden. Lässt sich die behandelnde Person später als ein positiver Fall verifizieren, wird dem behandelnden Personal ein erhöhtes Risiko angezeigt. Diese Warnmeldung ist dann als ein adäquates Risikomitteilung zu interpretieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des RKI.
Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit zur Händedesinfektion sind solche mit dem Wirkungsbereich „begrenzt viruzid“, „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“. Das Robert Koch-Institut stellt eine Liste mit geprüften und anerkannten Desinfektionsmitteln und -verfahren online bereit.
Im medizinischen Bereich kommen verschiedene Masken zum Einsatz: Der Medizinische Mund-Nasen-Schutz (MNS; Operations-(OP-)Maske) dient dem Schutz anderer vor dem Kontakt mit infektiösen Tröpfchen eines Infizierten. Filtrierende Halbmasken (FFP2 bzw. FFP3) gehören zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes und sollen den Träger der Maske vor Tröpfchen schützen.
Ein selbst hergestellter, nichtmedizinischer „Mund-Nasen-Schutz“, der aus Stoffen oder anderen Materialien z.B. mit Anleitungen aus dem Internet hergestellt wird, genügt nicht den Anforderungen für Schutzmasken im medizinischen Bereich. Daher wird eine solche selbst hergestellte „Maske“ nicht als „Schutzmaske“, sondern ausschließlich als „Mund-Nasen-Schutz“ oder „Alltagsmaske“ bezeichnet. Ein nichtmedizinischer Mund-Nasen-Schutz darf nicht als Medizinprodukt angeboten oder beworben werden. Ein nichtmedizinischer Mund-Nasen-Schutz kann jedoch dazu beitragen, dass Tröpfchen aus Speichel oder Rachensekreten beim Ausatmen, Sprechen, Niesen oder Husten andere Menschen weniger treffen.
Auch wenn Sie eine Maske tragen, sollten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen einhalten und auf eine gute Handhygiene und richtiges Husten und Niesen achten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Fehlende Schutzkleidung bedeutet für medizinisches Personal als auch für Patientinnen und Patienten ein höheres Infektionsrisiko. Das Bundesministerium für Gesundheit schafft zentral medizinische Schutzausrüstung an, die über die Länder und die Kassenärztlichen Vereinigungen verteilt wird. Neben den Direktbeschaffungen von Schutzausrüstungsgegenständen durch das Bundesgesundheitsministerium wurden auch liefer- und produktionsintensivierende Maßnahmen mit Preis- und Abnahmegarantien ergriffen. Pflegeheime, Krankenhäuser, Arztpraxen sowie Länder sind aufgefordert, für weitere Schutzausrüstung zu sorgen. Diese wird über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet. Weitere Informationen zur Beschaffung von Schutzausrüstung finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums. Um zukünftige Engpässe zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Gesundheit vor, eine nationale Reserve an medizinischer Schutzausrüstung anzulegen.
Stand: 23.02.2021
Mülleimer zur Entsorgung von Einmalartikeln sollten im Innenbereich von Räumen vor der Tür aufgestellt werden. Bitte befragen Sie dazu Ihren Vorgesetzten oder Ihre Vorgesetzte in der Einrichtung, in der Sie arbeiten. Es gibt Regelungen zum Tragen und zur Entsorgung von Schutzkleidung.