Impfquote und Gemeinschaftsschutz
Wie viele Menschen in Deutschland schon geimpft wurden, wie dies nachverfolgt wird und wieso der Gemeinschaftsschutz so wichtig ist, wird hier beantwortet.
Aktuelle Zahlen zu durchgeführten Impfungen veröffentlicht das RKI jeden Tag. > Link zu den Impfquoten
Stand: 07.01.2021
Wenn die Übertragung einer Infektion wirksam gestoppt werden soll, muss eine ausreichende Immunität in der Bevölkerung vorhanden sein. Wie hoch der Schwellenwert für eine ausreichende Immunität sein muss, ergibt sich aus epidemiologischen Modellen und Berechnungen. Für die Berechnung dieses Schwellenwertes ist die Basisreproduktionszahl R0 ein wesentlicher Wert. R0 gibt an, wie viele weitere Personen eine erkrankte Person in einer gänzlich ungeschützten Bevölkerung anstecken würde. Eine Infektion breitet sich langfristig nur dann aus, wenn ihr R0 über 1 liegt. Es ist allerdings zu beachten, dass R0 nicht nur eine Eigenschaft des Erregers ist, sondern auch von gewissen Rahmenbedingungen abhängt, wie z.B. der Bevölkerungsdichte und dem Kontaktverhalten der Menschen.
Der R0-Wert für die Masern wird mit etwa 12-18 angegeben. Anhand dieses R0-Wertes wurde für die Masern eine erforderliche Immunität in der Bevölkerung von 95% berechnet. Ist diese Immunität erreicht, ist ein wirksamer Gemeinschaftsschutz ("Herdenimmunität") aufgebaut. Für die Basisreproduktionszahl von SARS-CoV-2 wurde in verschiedenen Untersuchungen ein mittlerer Wert (Median) von 3,3 bis 3,8 ermittelt. Daraus kann eine notwendige Immunität in der Bevölkerung von 60-70% abgeleitet werden. Durch infektionspräventive Maßnahmen wie z. B. Abstand halten, das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, Isolation Infizierter und Quarantäne von Kontaktpersonen kann die natürliche Übertragungsrate gesenkt werden.
Steigt die Übertragungswahrscheinlichkeit von SARS-CoV2, muss damit gerechnet werden, dass auch die Notwendigkeit einer höheren Immunität in der Bevölkerung besteht. Das wäre allerdings erst der Fall, wenn die entsprechende Virusvariante in der Übertragung erheblich über die bisherige Virusvariante dominiert.
Stand: 30.12.2020
Bei der Beantwortung dieser Frage müssen zwei Aspekte bedacht werden: der Individualschutz und der Gemeinschaftsschutz. Grundsätzlich sollte jeder, der sich gegen COVID-19 impfen lassen möchte, eine Impfung bekommen können (Individualschutz). Mathematische Modelle zeigen, dass erst bei einer Immunität von ca. 70% in der Bevölkerung die Übertragungen von SARS-CoV-2 soweit limitiert sind, dass diese Pandemie vorüber geht (Gemeinschaftsschutz). Allerdings ist derzeit nicht vorhersagbar, inwieweit eine Immunität die Virus-Transmission (Übertragung) unterbindet oder wenigstens reduzieren kann. Insofern ist dem Individualschutz, also dem Schutz der geimpften Person vor einer COVID-19 Erkrankung oder einem schweren Verlauf der Erkankung, eine hohe Bedeutung zuzumessen. Zudem fehlen noch detaillierte Daten dazu, wie wirksam die einzelnen COVID-19-Impfstoffe sind und wie lange der Impfschutz anhält – auch dies beeinflusst, wie viel Prozent der Bevölkerung sich impfen lassen müssten, um bei 70% der Bevölkerung eine Immunität entstehen zu lassen und damit die Pandemie einzudämmen.
Stand: 27.11.2020
Aufgrund der zu Beginn knappen Verfügbarkeit von Impfstoffen werden zunächst vor allem Pflegeheimbewohner mit mobilen Teams geimpft. Die Organisation dieser Impfungen ist aufwendiger und zeitintensiver als bei Impfungen in Impfzentren. Nach und nach nehmen die Länder nun auch die Impfzentren in Betrieb und die Zahl der täglich verabreichten Impfungen wird Zug um Zug zunehmen. Während der Bund den Impfstoff liefert, kümmern sich die Länder um die Organisation vor Ort.
Stand: 07.01.2021
Ziel von Bund und Ländern ist, allen ca. 800.000 Bewohnern der Pflegeheime noch im Januar ein Impfangebot zu machen. Schon dieses Zwischenziel wird einen entscheidenden Unterschied in der Bekämpfung der Pandemie machen.
Stand: 07.01.2021
Die Wirkung der Impfkampagne soll dokumentiert werden. Dafür wurde ein elektronisches Meldesystem eingerichtet. Es werden nicht-personenbezogene Daten zu erfolgten Impfungen (Alter, Geschlecht, Land-/Stadtkreis, Impf-Indikation, Ort der Impfung, Impfdatum, Impfstoff-Produkt, verabreichte Dosis) aus den Impfzentren direkt an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt. Darüber hinaus wird das RKI regelmäßige repräsentative Befragungen zur Impfakzeptanz durchführen.
Wie gut die Impfung vor einer Ansteckung schützt, wird ebenfalls durch das RKI überwacht. Dem RKI werden bei gemeldeten COVID-19-Fällen unter anderem auch Informationen zum Impfstatus übermittelt. Aus einem Vergleich des Anteils Geimpfter unter den COVID-19 Meldefällen mit dem Anteil Geimpfter in der Bevölkerung kann man dann grob die Effektivität der Impfung schätzen.
Stand: 07.01.2021
Die Erhebung der Daten zur COVID-19-Impfung erfolgt in den Impfzentren und durch die Mobilen Impfteams. Autorisiertes Personal der Impfzentren und Impfteams kann über die Webanwendung „Digitales Impfquotenmonitoring“ die Daten eingeben und über eine gesicherte Internetverbindung täglich an die Bundesdruckerei übermitteln, wo im Auftrag des RKI die Daten zwischengespeichert und vom RKI täglich abgerufen werden.
Stand: 17.12.2020
Die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland übermitteln dem RKI Abrechnungsdaten von Impfleistungen bei Gesetzlich Krankenversicherten mit Hilfe derer die Impf-Inanspruchnahme zu verschiedenen Impfungen bestimmt werden kann. Diese Abrechnungsdaten werden regelmäßig pseudonymisiert und über sichere Datenverbindungen mit einem Zeitverzug von ca. 6 Monaten an das RKI übermittelt. Da für die COVID-19-Impfung von den Bundesländern zentrale Impfstellen und mobile Teams eingerichtet werden, stehen die o.g. Abrechnungsdaten für die COVID-19-Impfsurveillance nicht zur Verfügung. Für einen neuen Impfstoff ist außerdem eine zeitnahe Bewertung der Impfinanspruchnahme sowie der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe essentiell. Daher wird mit der Einführung und Umsetzung der COVID-19 Impfung eine digitale Impfquotenerfassung aufgebaut, mit der die Daten aus den Impfzentren täglich übermittelt werden können.
Grundlage für die Datenerhebung ist das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Hier haben sich die Bundesländer auf die Erfassung folgender Daten geeinigt:
- Datum der Impfung
- der Name des Impfstoffes (Handelsname)
- die Chargennummer
- Beginn oder Abschluss der Impfserie
- Pseudonym der geimpften Person
- Alter und Geschlecht
- die PLZ des Wohnortes und das
- Vorliegen bzw. Nichtvorliegen einer Impfindikation nach STIKO-Empfehlung
Stand: 22.12.2020
Es gibt in Deutschland kein Impfregister. Über die KV-Impfsurveillance kann über pseudonymisierte, ambulante Abrechnungsdaten der gesetzlich Krankenversicherten die Impf-Inanspruchnahme zu verschiedenen Impfungen bestimmt werden. Diese Daten liegen aber meist mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. sechs Monaten vor. Weitere Informationen zur KV-Impfsurveillance finden sie hier. Für die COVID-19-Impfung erfolgt die Erhebung der Daten in den Impfzentren über die Webanwendung „Digitales Impfquotenmonitoring“. Grundlage für die Datenerhebung ist das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (siehe auch "Warum braucht es ein digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung am RKI?“).
Stand: 22.12.2020
Die Erhebung der Daten zur COVID-19-Impfung erfolgt in den Impfzentren und durch die Mobilen Impfteams. Autorisiertes Personal der Impfzentren und Impfteams können über die Webanwendung "Digitales Impfquotenmonitoring" die Daten eingeben und über eine gesicherte Internetverbindung täglich an die Bundesdruckerei übermitteln, wo im Auftrag des RKI die Daten zwischengespeichert und vom RKI täglich abgerufen werden.
Eine Tabelle und Abbildungen mit Informationen zu den Impfquoten, der Anzahl der durchgeführten Impfungen und der Indikation für die Impfung werden werktäglich bis mittags aktualisiert und können hier abgerufen werden. Es kann vorkommen, dass Meldungen einzelner Bundesländer vervollständigt oder korrigiert werden. In diesen Fällen wird die Tabelle nachträglich aktualisiert.
Stand: 13.01.2021
Quarantänepflichten gelten auch für geimpfte Personen.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann nicht sicher vorhergesagt werden, wann weitere Daten zur Fragestellung, ob die verfügbaren COVID-19 Impfstoffe auch einen Effekt auf die SARS-CoV-2 Übertragung (Transmission) haben, vorliegen. Verschiedene Studien zu dieser Fragestellung sind jedoch geplant oder laufen bereits. Wann Ergebnisse vorliegen hängt im Wesentlichen von der Teilnehmeranzahl an entsprechenden Studien, vom weiteren Verlauf der Pandemie und der erfolgreichen Durchführung der Studien ab. Solange das Infektionsgeschehen noch so dynamisch ist wie zurzeit und keine weiteren Ergebnisse vorliegen, sollten alle Maßnahmen eingehalten werden, um die Pandemie zurückzudrängen und alle Menschen bestmöglich vor Ansteckung zu schützen. Daher sollen als Vorsichtsmaßnahme - bis zum Vorliegen weiterer Studiendaten - auch Geimpfte bei Kontakt mit Erkrankten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet (mehr zum Thema Kontaktpersonen hier) die Infektionsschutzmaßnahmen beachten.
Stand: 01.02.2021
Die neuen Impfstoffe gegen COVID-19 versprechen einen guten individuellen Schutz vor einer Erkrankung. Trotzdem sollten auch Personen, die geimpft sind, bis auf Weiteres Maske tragen, sich an die Hygiene- und Abstandsregeln (FAQ Wie kann man sich anderweitig vor COVID-19 schützen?) halten und die Quarantänepflichten bei Kontakt mit Erkrankten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet (mehr zum Thema Kontaktpersonen hier) beachten. Denn auch wer geimpft ist, könnte noch zur Übertragung des Coronavirus beitragen. Dies erklärt sich so:
Die Impfungen gegen COVID-19 haben eine gute Wirksamkeit (siehe FAQ Wie wirksam sind die mRNA-COVID-19-Impfstoffe?). Kommt eine geimpfte Person also mit dem Erreger in Kontakt wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erkranken. Es ist allerdings zurzeit noch unsicher, in welchem Maße auch Geimpfte nach Kontakt mit dem Erreger diesen vorübergehend noch in sich tragen und andere Personen anstecken können. In so einem Falle würde eine Person also vorübergehend das Virus in sich tragen, aber nicht erkranken. Man nimmt zwar an, dass die Übertragung (Transmission) aufgrund geringerer und/oder weniger langandauernder Viruslast im Nasen-Rachenraum reduziert ist. Daher sollen auch Personengruppen wie medizinisches Personal mit Kontakt zu vulnerablen Gruppen prioritär geimpft werden, damit sie die Erkrankung nicht an ihre PatientInnen weitergeben. Auch geht man davon aus, dass die Impfung einen Effekt auf den Gemeinschaftsschutz hat, dass also je mehr Menschen geimpft sind, umso weniger Virus in der Bevölkerung zirkuliert (Herdenimmunität). So könnten dann auch Personen geschützt werden, die sich selber nicht impfen lassen können. Letztlich fehlen hier jedoch wissenschaftliche Erkenntnisse um einzuschätzen, in welchem Maße eine COVID-19-Impfung die Transmission reduziert. Solange das Infektionsgeschehen noch so dynamisch ist wie zurzeit, sollten alle Maßnahmen eingehalten werden, um die Pandemie zurückzudrängen und alle Menschen bestmöglich vor Ansteckung zu schützen. Daher sollen als Vorsichtsmaßnahme -bis zum Vorliegen weiterer Studiendaten- auch Geimpfte die Infektionsschutzmaßnahmen beachten.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann nicht sicher vorhergesagt werden, wann weitere Daten zur Fragestellung, ob die verfügbaren COVID-19 Impfstoffe auch einen Effekt auf die SARS-CoV-2 Übertragung (Transmission) haben, vorliegen. Verschiedene Studien zu dieser Fragestellung sind jedoch geplant oder laufen bereits. Wann Ergebnisse vorliegen hängt im Wesentlichen von der Teilnehmeranzahl an entsprechenden Studien, vom weiteren Verlauf der Pandemie und der erfolgreichen Durchführung der Studien ab.
Stand: 01.02.2021
Fragen zum Impfdashboard
Die im Dashboard dargestellten Daten zum Impf-Fortschritt werden von Montag bis Samstag täglich aktualisiert. Am Sonntag findet keine Aktualisierung statt. Die Daten beziehen sich auf den Vortag der Aktualisierung. Wenn das Dashboard also am Mittwoch aktualisiert wird, zeigt es alle Impfungen bis einschließlich Dienstag an. Der Zeitpunkt der letzten Aktualisierung wird oben auf der Seite angezeigt. Die publizierten Daten können aufgrund des Übermittlungsverzugs auch Nachmeldungen und Korrekturen aus den Vortagen enthalten. Die Daten der gelieferten Impfstoff-Dosen werden einmal wöchentlich aktualisiert.
Stand: 10.02.2021
Die Daten werden von den Bundesländern an das Robert Koch-Institut übermittelt. Das RKI bereitet die Daten dann auf. Sie können sowohl im Dashboard selber als auch auf der Website des RKI heruntergeladen werden. Die Daten der gelieferten Impfstoff-Dosen werden durch das BMG gesammelt und aufbereitet.
Stand: 10.02.2021
Die Geschwindigkeit der Impf-Uhr richtet sich nach der durchschnittlichen Anzahl der verteilten Impfdosen pro Sekunde basierend auf den Daten der letzten sieben Meldetage. Es handelt sich also nicht um Live-Daten. Mit der Impf-Uhr soll ein Gefühl für die Geschwindigkeit der Impfungen vermittelt werden. Je mehr Impfungen pro Sekunde angezeigt werden, desto mehr Impfungen haben in den letzten sieben Tagen stattgefunden.
Stand: 10.02.2021
Prioritäten oder auch Indikationen beziehen sich auf die Gruppen, die aktuell vorrangig geimpft werden. Welche Gruppen dies sind und wie viele Personen innerhalb der Gruppen bereits geimpft wurden, wird im Dashboard angezeigt. Es können mehrere Indikationen je geimpfter Person vorliegen. Zum Beispiel gehört eine 85-jährige Pflegeheimbewohnerin sowohl der Indikation "Alter" als auch der Indikation "Pflegeheimbewohner:innen" an.
Stand: 13.01.2021
Die Impfquote ist der Anteil aller bisher Geimpften in der Gesamtbevölkerung.
Stand: 13.01.2021
Ja, jede verimpfte Dosis wird als einzelne Impfung gezählt. Die Zahl der verabreichten Impfungen ist deswegen nicht mit der Anzahl der vollständig immunisierten Personen gleichzusetzen.
Stand: 13.01.2021