Wann ist der Corona-Impfstoff verfügbar? Wem wird die Impfung zuerst angeboten? Was muss ich vor der COVID-19-Schutzimpfung beachten? Die Antworten zu all diesen Fragen finden Sie hier.
Die Impfungen in den Bundesländern haben am 27.12.2020 begonnen. Am 21. Dezember wurde der Impfstoff des deutschen Herstellers BioNTech in Kooperation mit US-Konzern Pfizer von der Europäischen Kommission zugelassen. Seit dem 06.01.2021 ist mit dem Impfstoff der Firma Moderna der zweite COVID-19-Impfstoff in der EU zugelassen. Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) sprach zuvor eine entsprechende Empfehlung für die Impfstoffe aus. Anschließend erfolgte die Freigabe der Impfstoff-Chargen durch das Paul-Ehrlich-Institut. Danach konnten BioNTech und Moderna die Impfstoffe an die Anlieferungszentren der Länder ausliefern. Von dort übernehmen es die Länder, die Impfstoffe an ihre regionalen Impf-Zentren zu verteilen und die Impfungen, am Anfang vor allem auch über mobile Impf-Teams, durchzuführen. Der Schwerpunkt liegt zunächst auf den Alten- und Pflegeeinrichtungen.
Stand: 25.01.2021
Von dem bereits zugelassenen Impfstoff von BioNTech/Pfizer erhält Deutschland über 60 Millionen Dosen über die EU. Außerdem gibt es eine gesicherte Option auf weitere 30 Millionen Dosen national. Von Moderna erhält Deutschland allein über die EU 50 Millionen Dosen, zusätzlich wird hier über weitere Dosen national verhandelt. Allein von BioNTech/Pfizer und Moderna kann Deutschland also dieses Jahr mindestens 140 Millionen Impfstoffdosen erhalten.
Stand: 07.01.2021
Aufgrund begrenzter Impfstoffverfügbarkeit kann die Impfung zunächst nur bestimmten Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer COVID-19-Erkrankung haben oder die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben.
Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die im Wesentlichen auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) aufbaut. Die Neufassung der Rechtsverordnung trat am 8. Februar 2021 in Kraft. Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen. Nach der Coronavirus-Impfverordnung werden zuerst die über 80-Jährigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen geimpft. Auch das Personal dieser Häuser sowie Menschen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe.
Diese Reihenfolge wird auch bei den zweiten Impfungen beibehalten. Die Priorisierung im Einzelnen:
Höchste Priorität
Hohe Priorität
Erhöhte Priorität
Stand: 24.02.2021
Nach jetzigem Kenntnisstand und wenn noch weitere Impfstoffe zugelassen werden, gehen wir davon aus, dass bis zum Ende des Sommers 2021 jeder Person in Deutschland ein Impfangebot gemacht werden kann.
Stand: 11.02.2021
Stand: 07.01.2021
Es war immer klar, dass mit Erteilung einer Zulassung noch nicht sofort genügend Impfstoff für alle vorhanden sein kann. Der Impfstoff ist überall auf der Welt zu Anfang knapp. Grund dafür sind die hohe Nachfrage und die begrenzten Produktionskapazitäten, nicht die Gesamtbestellmenge. Darum war und ist es nötig, zu Beginn zu priorisieren und zunächst vor allem die vulnerablen Gruppen wie zum Beispiel Bewohner von Pflegeheimen vorrangig zu impfen. Die Impfungen dort haben am 27.12.2020 begonnen. Gemeinsam mit BioNTech/Pfizer bemühen wir uns darum, die Produktionskapazitäten deutlich auszuweiten. Ein zusätzliches Werk in Marburg soll nach den derzeitigen Planungen bereits im Februar mit der Produktion beginnen.
Stand: 07.01.2021
Das Bundesministerium für Gesundheit steht mit den Ländern und der pharmazeutischen Industrie in Kontakt, um vermeidbare Verzögerungen bei der Produktion zu verhindern, Produktionskapazitäten so weit wie möglich auszubauen und die Beschaffung verfügbarer COVID-19-Impfstoffe so schnell wie möglich sicherzustellen.
Zudem bemühen sich die Impfstoffhersteller um Kooperationen mit anderen pharmazeutischen Unternehmern, um Produktionskapazitäten auszuweiten.
Mit einem neuen BioNTech-Werk in Marburg entstehen zusätzliche Produktionskapazitäten für voraussichtlich mehrere 100 Millionen Dosen pro Jahr.
Stand: 15.02.2021
Innerhalb der Prio-Gruppen können auf Grundlage der jeweils vorliegenden infektiologischen Erkenntnisse, der jeweils aktuellen Empfehlung der STIKO und der epidemiologischen Situation vor Ort bestimmte Anspruchsberechtigte vorrangig berücksichtigt werden. Insbesondere können Personen in der Reihenfolge der Geburtsjahrgänge geimpft werden.
In der Impfverordnung vom 08.02.2021 wird ausdrücklich geregelt, dass von der Reihenfolge der vorgegebenen Priorisierung in Einzelfällen abgewichen werden kann, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen und zur kurzfristigen Vermeidung des Verwurfs von Impfstoffen notwendig ist.
Stand: 09.02.2021
Für die Einrichtung von Impfzentren gibt es mehrere Gründe:
Stand: 28.12.2020
Die Impfaufklärung ist zwingend von Ärztinnen und Ärzten vorzunehmen. Die Impfung selbst kann auch an medizinisches Assistenzpersonal delegiert werden. Die Länder und Kommunen müssen sicherstellen, dass ausreichend Personal vorgehalten wird, um die Impfzentren zu betreiben. Dabei werden sie insbesondere von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und medizinischem Personal aus Krankenhäusern vor Ort unterstützt. Aber auch Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder Logistikunternehmen können bei der Organisation und den Betrieb vor Ort helfen.
Stand: 22.12.2020
Laut Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums wird Impfärztinnen und -ärzten sowie medizinischem Personal, das in Impfzentren tätig ist, eine Impfung angeboten (ImpfV § 2).
Stand: 05.01.2021
Für jeden COVID-19 Impfstoff, für den eine Zulassung erteilt wird, müssen Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit in klinischen Prüfungen nachgewiesen werden und ein günstiges Nutzen/Risiko–Profil durch die Zulassungsbehörde bescheinigt werden.
In der ersten Phase der Verimpfung von COVID-19 Impfstoffen in Impfzentren oder über mobile Impfteams spielt die Verfügbarkeit des Impfstoffs eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, welcher Impfstoff Ihnen angeboten wird. Die Ständige Impfkommission (STIKO) bewertet die beiden mRNA-Impfstoffe hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit als gleichwertig (siehe aktuelle STIKO-Empfehlung). Beide mRNA-Impfstoffe werden zum Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung empfohlen. Ein Unterschied besteht hinsichtlich des Anwendungsalters: der BioNTech/Pfizer-Impfstoff ist ab dem Alter von 16 Jahren zugelassen, der Impfstoff von Moderna erst ab dem Alter von 18 Jahren. Der AstraZeneca Impfstoff wird aufgrund der derzeit verfügbaren Daten für 18-64-Jährige empfohlen. Abgesehen davon wird dieser Impfstoff von der STIKO ebenfalls als geeignet zum Individualschutz und zur Bekämpfung der Pandemie angesehen. Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 8. Februar 2021 sieht insoweit vor, dass Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, vorrangig mit dem Impfstoff von AstraZeneca versorgt werden.
Eine begonnene Impfserie soll mit dem gleichen Impfstoffprodukt komplettiert werden. Welche Impfung konkret angeboten wird, hängt insbesondere auch mit der Verfügbarkeit vor Ort ab. Bei der Auswahl des Impfstoffs werden generell die STIKO-Empfehlungen und die Vorgaben der Zulassung berücksichtigt, z.B. hinsichtlich der zu impfenden Patientengruppen. In einer zweiten Phase der Impfung, wenn zugelassene Impfstoffe in genügender Zahl zur Verfügung stehen, könnte sich herausstellen, dass verschiedene zugelassene Impfstoffe zwar unterschiedlich gut wirksam sind, aber möglicherweise andere Vorteile in Bezug auf Verträglichkeit, spezielle Wirksamkeit in besonderen Gruppen haben oder auch der Logistik haben, die bei der Wahl entscheidend sind.
Stand: 10.02.2021
Die Impfstoffe von Pfizer/BioNTech, Moderna und AstraZeneca werden in Mehrdosenbehältnissen geliefert. Eine Durchstechflasche mit dem Impfstoff von BioNtech enthält 6 Impfdosen, bei Moderna sind es 10 Impfdosen. Die Durchstechflaschen mit dem AstraZeneca-Impfstoff werden derzeit als 10-Dosenbehältnis bereitgestellt.
Bei der Impfung ist durch das Fachpersonal folgendes zu beachten:
Stand: 10.02.2021
Grundsätzlich ja. Da der Impfstoff von AstraZeneca von der Ständigen Impfkommission (STIKO) derzeit nur für 18-64-Jährige empfohlen wird, sollen diese Personen vorrangig mit diesen Impfstoffen geimpft werden.
Stand: 09.02.2021
Grundsätzlich soll der AstraZeneca-Impfstoff für alle 18-64-Jährigen angewendet werden.
In Einzelfällen kann von den Priorisierungs-Regeln insgesamt abgewichen werden, insbesondere, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen notwendig ist.
Außerdem können z.B. bereits vergebene Termine zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, die auf Grundlage der Corona-Impfverordnung vom 18.12.2020 vereinbart wurden, auch in Abweichung der Priorisierungsvorgaben wahrgenommen werden.
Stand: 09.02.2021
Der Impfstoff von AstraZeneca ist für die Altersgruppe ≥18 Jahre zugelassen, d.h. die Zulassung selbst sieht nach oben keine Altersbeschränkung vor. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt den COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca aber aufgrund der aktuell verfügbaren Datenlage derzeit nur für Perso-nen im Alter von 18 bis 64 Jahren. Derzeit sind nur wenige Daten zur Wirksamkeit von COVID-19 Vaccine AstraZeneca bei Personen im Alter von 55 Jahren und älter verfügbar. Diese Empfehlung wird in der aktuellen Corona-Impfverordnung abgebildet.
In der Auswertung der Zulassungsstudien zu dem Impfstoff konnten für die Altersgruppe ≥65 Jahre nur jeweils etwa 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Impfstoff- und Placebo-Gruppe berücksichtigt werden. Diese Datenlage reicht nicht aus, um eine wissenschaftlich fundierte Aussage über die Wirksamkeit des Impfstoffs in dieser Altersgruppe zu treffen. Sobald mehr Daten für diese Altersgruppe vorliegen, wird die STIKO ihre Einschätzung prüfen.
Stand: 09.02.2021
Es steht zunächst nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung. Außerdem müssen die derzeit verfügbaren Impfstoffe im Ultra-Tiefkühl-Temperaturbereich (-75°C) gelagert werden. Darüber hinaus sind initial Impfstoffe nur in Mehrdosenbehältnissen verfügbar. In der ersten Phase erfolgen die Impfungen daher in speziell eingerichteten Impfzentren, was eine zeitnahe Impfung von vielen Menschen und gleichzeitig auch eine bessere Überwachung der neuartigen Impfstoffe ermöglicht. Zudem sind mobile Teams im Einsatz, die weniger mobile Menschen z. B. in Altenheimen aufsuchen. In der zweiten Phase sollen die Impfungen zu einem großen Teil in Arztpraxen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass ausreichend Impfstoffe für ein Impfangebot an breitere Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stehen wird und dass ein großer Teil der Impfstoffe unter Standardbedingungen gelagert werden kann.
Stand: 22.12.2020
Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Priorisierung von vorrangig zu impfenden Personengruppen sieht vor, dass in der ersten Phase sehr limitierter Impfstoffmengen vor allem Menschen über 80 Jahre, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten-/Pflegeheimen und besonderes Gesundheitspersonal geimpft werden sollte. Damit entfiele für die erste Phase die Notwendigkeit, dass Hausärztinnen und Hausärzte eine Impfberechtigung ausstellen, da es entweder nur eines Altersnachweises oder Arbeitgebernachweises bedarf.
Das Alter als Impfindikation deckt bereits viele Vorerkrankungen ab, die von der Hausärztin bzw. vom Hausarzt nicht noch einmal bestätigt werden müssen. Die Frage, in welchen Fällen eine ärztliche Bescheinigung über die Impfberechtigung erforderlich sein kann, ist Gegenstand der aktuellen Abstimmung des Entwurfs der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.
Stand: 28.12.2020
Derzeit ist nicht vorgesehen, den AstraZeneca Impfstoff in Arztpraxen zu verimpfen. Die derzeit begrenzten Impfstoffmengen, die dadurch bedingte prioritäre Verimpfung an bestimmte Personengruppen sowie die damit verbundenen Begleitumstände zur Beschaffung, Logistik und Verimpfung der zugelassenen Impfstoffe erfordern eine Verimpfung in zentralen Impfzentren und durch daran angegliederte mobile Teams.
Stand: 09.02.2021
Der Bund beschafft und finanziert alle Impfstoffe, die in Deutschland zum Einsatz kommen. Der Bund organisiert die Verteilung der COVID-19-Impfstoffe an die von den Bundesländern eingerichteten Anlieferungsstellen.
Stand: 22.12.2020
Die Länder sorgen für eine sichere Lagerung und Verteilung vor Ort. Sie organisieren und betreiben auch die Impfzentren und die mobilen Impfteams, die beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie das Personal dort impfen. Die Impfzentren werden von der niedergelassenen Ärzteschaft, insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigungen, und ggf. medizinischem Personal der Krankenhäuser unterstützt. Die Vorbereitung und Durchführung kann auch durch Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder Logistikunternehmen unterstützt werden.
Stand: 05.01.2021