Immunerkrankung, Depression, Krebs – viele chronisch erkrankte Menschen hoffen auf eine schnelle Corona-Schutzimpfung. Hier finden Sie einen Überblick, wer in welcher Priorisierungsgruppe geimpft wird.
Die Impfung gegen SARS-CoV-2 ebnet den Weg aus der Pandemie. Zurzeit steht allerdings nur ein begrenztes Kontingent an Impfstoffen zur Verfügung, so dass die Immunisierung noch nicht sofort allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden kann. Bis das soweit ist, muss der Impfstoff mit dem bestmöglichen Effekt verteilt werden.
Ziel der Impfung ist es unter anderem, die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Todesfälle durch das Coronavirus in der Bevölkerung zu reduzieren. Die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) hat daher wissenschaftlich analysiert, welche Personengruppen am stärksten gefährdet sind und eine Reihenfolge für deren Impfung empfohlen. Darüber hinaus sollen Personen vorrangig geimpft werden, die beruflich entweder einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind oder engen Kontakt zu Risikopatientinnen und -patienten haben. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist dem auf Grundlage des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes gefolgt: Das BMG hat Menschen mit erhöhtem Krankheits- und Sterberisiko in drei Gruppen zusammengefasst und in der Coronavirus-Impfverordnung die Impfreihenfolge festgelegt.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat seit Ausbruch der Pandemie vor einem Jahr systematisch analysiert, welche Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf mit sich bringen. Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf ist bei den meisten Vorerkrankungen moderat. Das Risiko, aufgrund der Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden zu müssen, ist oftmals erhöht, aber nicht verdoppelt im Vergleich zu Personen gleichen alters ohne die entsprechende Vorerkrankung. Für Menschen im Alter von unter 60 Jahren ist die Gefahr, aufgrund einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden zu müssen, selbst bei einer gesundheitlichen Vorbelastung gering – vor allem immer noch deutlich geringer als das Risiko für ältere Menschen. Nur einzelne Krankheitsbilder scheinen zu einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf zu führen, wie die Analyse des RKI ergeben hat. Das gilt unter anderem für Personen mit Trisomie 21, mit einer schweren psychiatrischen Erkrankung sowie für an Krebs Erkrankte sowie Patientinnen und Patienten mit einer interstitiellen Lungenerkrankung oder COPD. Stärker gefährdet sind auch Menschen mit einer ausgeprägten Adipositas (Fettleibigkeit), mit einem schweren Diabetes mellitus oder einer chronischen Leber- oder Nierenerkrankung.
Die STIKO hat ihre Impfempfehlung auf der Grundlage dieser neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse aktualisiert. Diese Erkenntnisse sind nun auch in der aktuellen Impfverordnung abgebildet. Patientinnen und Patienten mit diesen chronischen Krankheiten gehören nun zur zweiten Priorisierungsgruppe, so dass sie vorrangig geimpft werden dürfen.
In der ersten Priorisierungsgruppe befinden sich Personen beziehungsweise Personengruppen, die aufgrund ihres Alters oder vorbelasteten Gesundheitszustandes ein stark erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben. Das gilt besonders für diejenigen, die etwa in Pflegeheimen und anderen Einrichtungen der Langzeitpflege leben. Um sie besser zu schützen wird auch Menschen, die mit diesen Personen tagtäglich durch ihre Arbeit Kontakt haben, eine Impfung angeboten.
Der größte Risikofaktor für einen schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf ist das Alter. Studien zeigen: Vor allem Seniorinnen und Senioren ab 80 Jahren sind gefährdet. Deshalb werden sie als Erstes geimpft. Neben ihnen sind generell Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen in der ersten Priorisierungsgruppe, da unter diesen besonders viele Todesfälle seit Beginn der Pandemie aufgetreten sind.
Berufsgruppen, wie Personal in medizinischen Einrichtungen und in Kontakt zu vulnerablen Gruppen, sind dem Coronavirus besonders stark ausgesetzt. Medizinisches Personal, Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege und andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu Bewohnerinnen und Bewohnern müssen daher durch eine Impfung geschützt werden.
Neben dem Alter und Beruf gibt es weitere Risikofaktoren. Auch eine Vorerkrankung der Patientin oder des Patienten kann den Verlauf einer COVID-19-Erkrankung erschweren. Deshalb sind auch viele chronisch kranke Menschen hoch priorisiert. Schon in der ersten Coronavirus-Impfverordnung vom Dezember 2020 waren Organtransplantierte, Menschen mit Trisomie 21, mit Demenz oder mit einer geistigen Behinderung in der zweiten Priorisierungsgruppe eingestuft. Der Kreis dieser Anspruchsberechtigten wurde aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse mit der neuen Coronavirus-Impfverordnung vom 8. Februar 2021 erweitert.
In der zweiten Priorisierungsgruppe befinden sich neben Personen über 70 auch Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihrer Vorerkrankung oder Behinderung ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben.
In der dritten Prioritätsgruppe befinden sich Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihrer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben. Dazu zählen folgende Gruppen:
Die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Finden Sie hier.
Hier erfahren Sie alles zu Impfgruppen und zur Terminvergabe in den Bundesländern.
Die STIKO hat in ihrer Empfehlung betont, dass nicht alle Krankheitsbilder, die zu einer erhöhten COVID-19-Gefährdung führen können, genannt werden konnten. Für besonders seltene schwere Vorerkrankungen gibt es keine ausreichende wissenschaftliche Datengrundlage, aus der Erkenntnisse über einen typischen COVID-19-Verlauf abzuleiten wären. Personen, bei denen nach ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion besteht, haben im Einzelfall einen prioritären Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung, Voraussetzung ist ein entsprechendes ärztliches Zeugnis. Wer berechtigt ist, ein solches ärztliches Zeugnis auszustellen, regeln jeweils die einzelnen Länder. Personen, bei denen nach ärztlicher Beurteilung ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, haben im Einzelfall einen Anspruch auf Schutzimpfung in der Priorisierungsgruppe 2. Personen, die ein erhöhtes Risiko haben, können in der Priorisierungsgruppe 3 geimpft werden. Entscheidend dafür ist das Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses.
Um das Risiko für Patientinnen und Patienten mit einer Vorerkrankung in der zweiten und dritten Priorisierungsgruppe weiter zu reduzieren, können diese bis zu zwei enge Kontaktpersonen benennen, die sich ebenfalls vorrangig impfen lassen können. Dies gilt in der Priorisierungsgruppe 2 auch für schwangere Personen.
Sobald allen Personen in der ersten Priorisierungsgruppe ein Impfangebot gemacht werden konnte, kann die Impfung der Priorisierungsgruppe 2 beginnen – also der Gruppe, in der auch Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen eine Schutzimpfung bekommen. Durch die Zulassung des Impfstoffes von AstraZeneca ist davon auszugehen, dass das schneller sein wird als ursprünglich prognostiziert. Der Grund dafür ist, dass der Impfstoff von AstraZeneca – anders als die von BioNTech/Pfizer und Moderna – nur für Erwachsene im Alter von 18 bis 64 Jahren empfohlen ist. Dieser Impfstoff steht also jüngeren Menschen zur Verfügung, die nun schon parallel zu den über 80-Jährigen und später in Priorisierungsgruppe 2 zu den 70-80-Jährigen geimpft werden können. Davon werden vor allem Menschen mit Vorerkrankungen profitieren.
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