Janssen® von Johnson & Johnson

Hier haben wir Ihnen Wissenswertes zu dem COVID-19-Impfstoff von Johnson & Johnson zusammengestellt. Sie finden Antworten auf Fragen zu Impfreaktionen, zur Priorisierung und der Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Informationen zur Auffrischungsimpfung haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Ich bin mit Johnson & Johnson geimpft. Was gilt für mich?

Mittlerweile benötigt in Deutschland jede Person, die erstmalig mit Johnson & Johnson geimpft wurde, eine zweite Impfung, um als grundimmunisiert zu gelten. Erst jede weitere Impfung wird in Deutschland als Auffrischungsimpfung („Booster“) gezählt. Um eine Auffrischungsimpfung in Deutschland nachweisen zu können, werden demnach auch bei Johnson & Johnson drei Impfungen benötigt. Die Auffrischungsimpfung ist ohne Wartezeit sofort gültig. 

Weitere Informationen zur Auffrischungsimpfung finden Sie hier

Seit dem 1. Oktober 2022 sind drei Impfungen oder eine Kombination aus Genesung und zwei Impfungen notwendig, um als vollständig geimpft zu gelten. 

Stand: 05.01.20223   

Was empfiehlt die STIKO zu Janssen® von Johnson & Johnson? Und warum?

Die Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Personen ab 60 Jahren empfohlen. Personen unter 60 Jahren können nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz dennoch mit diesem Impfstoff geimpft werden.

Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden beziehungsweise wurden, gelten nicht mehr nach einer einzelnen Impfdosis als vollständig geimpft. Aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante und dem nur moderaten Schutz, den der Impfstoff nach einer Impfstoffdosis vor milden wie auch schweren Verläufen bietet, ist für die Grundimmunisierung eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nötig. Der Abstand zur ersten Impfung soll mindestens vier Wochen betragen. Ein dritte Dosis (Booster-Impfung) sollte im Abstand von mindestens sechs Monaten zur 2. Impfstoffdosis ebenfalls mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Um als geboostert im Sinne einer möglichen 2G-Plus-Regelung zu gelten, sind daher nun auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson drei Impfungen notwendig.

Personen, bei denen nach der Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson eine bestätigte Corona-Infektion aufgetreten ist, wird derzeit eine Boosterimpfung ab drei Monate nach der Infektion mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.

Stand: 10.02.2023

Ist die STIKO-Empfehlung zu Janssen® von Johnson & Johnson bindend?

Die Empfehlungen der STIKO gelten als medizinischer Standard. Rechtlich bindend sind sie nicht. Ergänzend zu den Impfempfehlungen der STIKO werden Impfungen von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder öffentlich empfohlen. Hierdurch wird die Bedeutung der Impfung als Präventionsleistung von Seiten des Staates herausgestrichen und die Durchführung von Impfungen unterstützt.Diese öffentliche Impfempfehlung ist gleichzeitig die Grundlage für eine mögliche Entschädigung durch die öffentliche Hand bei einem auftretenden Impfschaden nach § 60 IfSG. 

Stand: 10.02.2023

Wie häufig tritt das Kapillarlecksyndrom im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung mit einem Vektor-Impfstoff auf?

Das Kapillarlecksyndrom ist ein äußerst seltenes, aber potenziell lebensbedrohliches Krankheitsbild. Es wird charakterisiert durch akute Episoden von Ödemen (Wassereinlagerungen) hauptsächlich in den Extremitäten, niedrigem Blutdruck und einer verminderten Menge an Blut oder Plasma im Blutkreislauf. Seit Einführung der Impfung wurden nach einer Impfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca sehr selten (weniger als 0,01 Prozent) Fälle von Kapillarlecksyndrom beobachtet, teilweise bei Personen, die früher bereits an einem Kapillarlecksyndrom erkrankt waren. Zum Teil hatten die Krankheitsfälle einen tödlichen Verlauf. Auch nach einer Impfung mit dem Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson wurden sehr selten Fälle von Kapillarlecksyndrom beobachtet. Auch hier teilweise bei Personen, die früher bereits an einem Kapillarlecksyndrom erkrankt waren. Zum Teil verlief die Erkrankung tödlich. Das Kapillarlecksyndrom trat in den ersten Tagen nach Impfung auf und ist gekennzeichnet durch eine rasch fortschreitende Schwellung der Arme und Beine, plötzliche Gewichtszunahme sowie Schwächegefühl und erfordert eine sofortige ärztliche Behandlung. 

Aus diesem Grund dürfen Personen, bei denen früher ein Kapillarlecksyndrom diagnostiziert wurde, nicht mit den Vektor-Impfstoffen Vaxzevria® von AstraZeneca und Janssen® von Johnson & Johnson geimpft werden.

Stand: 10.12.2021

Wie häufig tritt das Guillain-Barré-Syndrom im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung mit einem Vektor-Impfstoff auf?

Das Guillain-Barré-Syndrom ist eine seltene neurologische Erkrankung, bei der sich Nervenzellen durch eine überschießende Autoimmunreaktion entzünden. Das Guillain-Barré-Syndrom ist gekennzeichnet durch Schwäche oder Lähmungen in den Beinen und Armen, die sich auf die Brust und das Gesicht ausdehnen können. Beim Auftreten des Syndroms kann eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich sein.

Es wurden sehr selten Fälle eines Guillain-Barré-Syndroms nach einer Impfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca beobachtet, zum Teil mit tödlichem Ausgang. Ob diese Fälle in ursächlichem Zusammenhang mit der Impfung stehen, wird aktuell noch untersucht. Auch nach einer Impfung mit dem Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson wurden sehr selten Fälle (weniger als 0,01 Prozent) eines Guillain-Barré-Syndroms beobachtet.

Mehr dazu lesen Sie in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts, die stetig aktualisiert werden.

Stand: 05.11.2021

Ich bin mit Johnson & Johnson geimpft. Kann ich mein digitales Impfzertifikat weiterhin auch im EU-Ausland benutzen?

Grundsätzlich können digitale Zertifikate genutzt werden. Bitte informieren Sie sich, welche Regelungen in den Reiseländern gelten. Allerdings wurden die Vorgaben zur Darstellung von Janssen® von Johnson & Johnson in den Impfzertifikaten in Kombination mit weiteren Impfungen mit Wirkung zum 1. Februar durch die EU angepasst. Je nachdem, ob andere EU-Länder diese Anpassungen in ihren Prüf-Apps schon nachvollzogen haben, kann es für einen kurzen Übergangszeitraum dazu kommen, dass die Impfzertifikate einzeln vorgezeigt werden müssen. Zudem ist es möglich, dass einzelne EU-Länder eine nachweisbare Auffrischungsimpfung verlangen, denn:

Die Anerkennungsdauer von digitalen COVID-Impfzertifikaten der EU liegt EU-weit bei 270 Tagen nach Abschluss der Grundimmunisierung. Diese Dauer gilt nur für grenzüberschreitende Reisen. Das digitale COVID-Impfzertifikat der EU erlangt wieder Gültigkeit, sobald eine Auffrischungsimpfung kodiert wird, unabhängig davon, in welchem Abstand zur Grundimmunisierung diese erfolgt. Minderjährige unter 18 Jahren wurden von der Anerkennungsdauer der EU ausgenommen; für diese gelten daher die digitalen COVID-Impfzertifikate der EU bei grenzüberschreitenden Reisezwecken schon nach Abschluss der ersten Impfserie (zwei Einzelimpfungen) unbegrenzt. 

Bitte informieren Sie sich daher zur Sicherheit vor Abreise über die jeweils geltenden Vorgaben bei EU-Mitgliedstaaten zum Beispiel auf: https://reopen.europa.eu/de.

Stand: 17.02.2023