Logistik und Recht
Die Corona-Schutzimpfung umfasst auch logistische und rechtliche Aspekte. Alle Fragen rund um Lieferwege, Kosten und Haftung werden hier beantwortet.
Logistische Fragen
Mit welchen Kosten rechnet das Bundesministerium für Gesundheit?
Der Bund übernimmt die Kosten für den Impfstoff. Die Gesamtkosten hängen davon ab, welcher Impfstoff in welchen Mengen und zu welchem Preis geliefert wird – und natürlich davon, wie viele Menschen sich am Ende impfen lassen. Daher ist eine abschließende Kostenschätzung noch nicht möglich.
Stand: 10.02.2023Wo kommt die Impfstoff-Lieferung an?
Die Hersteller liefern den Impfstoff an zentrale Stellen in den EU-Mitgliedstaaten. Innerhalb Deutschlands werden die Impfdosen nach Bevölkerungsanteil an die Bundesländer verteilt und an 27 von den Ländern benannte Anlieferungsstellen geliefert. Von dort erfolgt die Belieferung der Impfzentren. Demgegenüber erfolgt die Belieferung der Arztpraxen über den Großhandel und die Apotheken.
Weitere Informationen zu den gelieferten Impfdosen finden Sie im Impfdashboard. Mehr zu Logistik hinter der Impfstoffherstellung und -lieferung lesen Sie hier.
Stand: 10.02.2023
Wo finde ich Informationen zu den Lieferungen der Impfdosen?
Die Hersteller liefern den Impfstoff an zentrale Stellen in den EU-Mitgliedstaaten. Innerhalb Deutschlands wurden die Impfdosen bis zum Ende des Sommers nach Bevölkerungsanteil an die Bundesländer verteilt und an 27 von den Ländern benannte Anlieferungsstellen geliefert. Von dort erfolgte die Belieferung der Impfzentren.
Demgegenüber erfolgte die Belieferung der Arztpraxen und der Betriebsärzte von Beginn an über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken. Mittlerweile wird die Belieferung für alle impfenden Stellen, das heißt zum Beispiel auch für Gesundheitsämter und mobile Impfteams, über diesen Weg sichergestellt.
Informationen zu den gelieferten Impfdosen finden Sie im Impfdashboard.
Stand: 10.02.2023Wie kam es zu den Verträgen zwischen EU und Impfstoffherstellern wie BioNTech?
Die EU hat nur Produktionskapazitäten (mit rund 2 Milliarden Euro) vorfinanziert und damit die Produktion größerer Volumina an Impfstoffen ermöglicht – zu einem Zeitpunkt Mitte 2020, zu dem noch nicht absehbar war, welches Impfstoff-Projekt überhaupt zum Erfolg führen würde und welches zuerst. Über den Kauf selber entscheiden die Mitgliedstaaten. Sie sind auch diejenigen, die die vereinbarten Mengen abnehmen und bezahlen. Das damals für Impfstoffe noch weitgehend unbekannte Unternehmen BioNTech hat bereits Anfang Juni 2020 100 Millionen Euro über die Europäische Investitionsbank von der EU für den Aufbau von Produktionskapazitäten erhalten. Andere haben in ähnlicher Form Geld bei der Firma investiert und im Gegenzug Zusicherungen für den Fall eines Erfolges des Impfstoffes erhalten. Diese Verhandlungen fanden parallel und im Wettbewerb statt. Das ganze Konzept der Vorfinanzierungen und die Investitionsstrategie mit Geldern der EU wurde vom Europäischen Rat gebilligt, von dem die Kommission auch das Verhandlungsmandat im Namen aller 27 Mitgliedstaaten erhalten hat.
Entscheidende Faktoren in den Verhandlungen der Kommission mit einer Auswahl an Herstellern seit Frühjahr 2020 waren: die Erfolgsprognosen, der Zeitfaktor, der Preis, die nachgewiesene Fähigkeit zur sicheren Massenproduktion und Verteilung sowie die bei allen neuen Medikamenten immer sehr wichtigen und komplexen Haftungs- und Logistikfragen (zum Beispiel sicherer Vertrieb, extrem niedrige Lagertemperatur und Kühlketten, Komplexität der Verwendung). Die Strategie der EU war und ist daher, die bei der Impfstoffentwicklung stets vorhandenen Erfolgsrisiken zu streuen zwischen bewährten Herstellern mit traditionellen, aber langsameren Verfahren und solchen, die innovative und schnellere Methoden verwenden, deren Erfolgsaussichten aber über längere Zeit unklar waren. Diese Fakten – aus der Perspektive im Voraus – waren mitbestimmend für den Vertrag mit BioNTech/Pfizer über 200 + 100 Millionen Dosen des Corona-Impfstoffs.
Stand: 10.02.2023Warum macht es Sinn, Impfstoffe nicht national zu bestellen, sondern im europäischen Verbund?
Als Verbund ist die Europäische Union besser aufgestellt als jedes Land für sich gegenüber den Pharmazieherstellern. Als Zusammenschluss kann die EU kostengünstiger, schneller und sicherer an Impfdosen gelangen, um gemeinsam aus der Krise zu kommen.
Um die Pandemie zu beenden, ist es notwendig, dass ganz Europa mit vereinten Kräften dagegen ansteuert. Die EU-Bürgerinnen und -Bürger sind nur dann sicher vor dem Virus, wenn alle EU-Bürgerinnen und -Bürger sicher vor dem Virus sind. Eine Spaltung der EU in Länder, in denen eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger geimpft ist, und solche, in denen das nicht so ist, ist nicht im Sinne Deutschlands und Europas.
Weitere Informationen zur Impfstoffstrategie der Europäische Union finden Sie hier.
Stand: 10.02.2023Wie hat Deutschland für ausreichend Impfstoffe gesorgt?
Die Europäische Union hat im Namen aller Mitgliedstaaten Verträge mit sieben verschiedenen Impfstoff-Herstellern geschlossen. Im März 2021 hat die Bundesregierung zudem die Taskforce Impfstoffproduktion ins Leben gerufen. Ziel der Taskforce Impfstoffproduktion ist es, den Produktionsprozess abzusichern, um erforderliche Impfdosen für alle impfbereiten Bürgerinnen und Bürger in 2021 bereitzustellen, eine sichere und resiliente Versorgung in Deutschland mit Impfstoffen in 2022 und den Folgejahren über eigene Produktionskapazitäten zu gewährleisten und die industrielle Basis in Deutschland für die Produktion auch von Impfstoffen mit neuartiger Technologie (wie mRNA) zu verbreitern und langfristig zu sichern. Angaben zu voraussichtlichen Liefermengen der einzelnen Impfstoffe finden Sie hier. Weitere Zahlen und Informationen zum Fortschritt der Impfkampagne finden Sie in unserem Impfdashboard.
Stand: 10.02.2023Was passiert mit Impfstoff, der in Deutschland nicht mehr verimpft wird?
Mittlerweile gibt es in Deutschland genügend Impfstoff für alle Bürgerinnen und Bürger, denen eine Impfung empfohlen wird. Deutschland hat sich deshalb verpflichtet, die internationale Impfstoffinitiative COVAX zu unterstützen. Soweit Impfstoffe nicht für die nationale Kampagne benötigt werden, werden sie COVAX angeboten. 2021 wurden rund 95 Millionen Impstoffdosen an COVAX übertragen. Zusätzlich hat die Bundesregierung rund 7,7 Millionen Dosen bilateral an 6 Länder gespendet. Insgesamt wurden somit über 100 Millionen Dosen gespendet. Im Jahr 2022 sollen weitere 75 Millionen Impfstoffdosen gespendet werden. Damit trägt Deutschland als weltweit zweitgrößter Spender zu einem verbesserten Zugang zu Impfstoffen bei.
Die Gesamtmenge der im Jahr 2021 an COVAX übertragenen Dosen setzt sich aus den Impfstoffen der einzelnen Hersteller wie folgt zusammen:
- BioNTech: 10,3 Mio. Dosen
- Moderna: 32 Mio. Dosen
- Johnson & Johnson: 26,6 Mio. Dosen
- AstraZeneca: 26,5 Mio. Dosen.
Eine Übersicht der Empfängerländer können Sie der Homepage des zuständigen Auswärtigen Amts entnehmen.
Stand: 01.02.2023
Rechtliche Fragen
Wer haftet bei Impfschäden oder Nebenwirkungen?
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde in § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a IfSG klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden.
Nebenwirkungen bei Impfstoffen sind selten, aber nie ganz auszuschließen. Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) beobachtet auftretende Nebenwirkungen aufmerksam. Verdachtsfälle von Impfkomplikationen können dem Paul-Ehrlich-Institut direkt über diese Website übermittelt werden. Jede und jeder kann sich dort melden, wenn sie oder er einen Zusammenhang mit der Impfung vermutet. Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und die Unternehmen sind zu Meldungen verpflichtet.
Um das Wissen über die Verträglichkeit des Impfstoffs zu erweitern, können Geimpfte ihre Symptome unter https://nebenwirkungen.bund.de melden. Hierfür ist ebenfalls die Paul-Ehrlich-Institut-Smartphone-App "SafeVac 2.0" nutzbar. Hier können Sie die App im Apple AppStore und hier im Google Play Store herunterladen.
Mehr zu Impfreaktionen lesen Sie in diesem Artikel.
Stand: 08.02.2023
Gelten die bestehenden Haftungsregelungen bei Impfungen auch für die Haftung bei der Impfung von COVID-19-Impfstoffen?
Ja. Für die Haftung zum Schutze der Geimpften vor schädlichen Wirkungen des Impfstoffes gelten die allgemeinen Regeln. Je nach Einzelfall kommen verschiedene gesetzliche Haftungsregelungen in Betracht, zum Beispiel aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Denn die Verträge über den Erwerb von Impfstoffen gegen COVID-19, die die Europäische Kommission ausgehandelt hat, lassen die Vorschriften der europäischen Produkthaftungsrichtlinie sowie die Haftung nach dem jeweils anwendbaren mitgliedstaatlichen Recht unberührt.
Stand: 10.02.2023Wie ist die Haftung für Fehler des medizinischen Personals in Impfzentren im Zusammenhang mit der Impfung geregelt?
Sofern das medizinische Personal in Impfzentren in Ausübung eines öffentlichen Amts (oder als sogenannte Beliehene oder Verwaltungshelfer) handelt, kommt eine Haftung der Anstellungskörperschaft der impfenden Ärztinnen und Ärzte nach § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes in Betracht (sogenannte Staatshaftung).
Sofern das Vertragsverhältnis zwischen der geimpften Person und dem Träger des jeweiligen Impfzentrums als privatrechtlich zu qualifizieren ist, würde der Träger des Impfzentrums insbesondere auf vertraglicher Grundlage für Fehler der impfenden Personen (Erfüllungsgehilfe) haften. Eine Haftung des impfenden Arztes kommt ferner nach dem Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB) in Betracht.
Stand: 10.02.2023Kann ich künftig am normalen Leben teilhaben, wenn ich nicht geimpft werden möchte?
Die Corona-Schutzimpfung ist das wirksamste Mittel, um sich selbst und die Gemeinschaft bestmöglich zu schützen. Wer sich nicht impfen lässt, trägt weiterhin ein hohes Risiko, sich zu infizieren und schwer an COVID-19 zu erkranken. Zudem schützt eine Corona-Schutzimpfung nicht nur die geimpfte Person selbst vor Infektion oder Erkrankung, sondern reduziert darüber hinaus auch das Risiko der Virusübertragung auf andere Menschen. Bei der Impfung ist also auch der Solidaritätsgedanke wichtig: Es gibt Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder bei denen der Schutz durch die Impfung vermindert ist – zum Beispiel Personen mit Immundefizienz. Auch diese gilt es im Rahmen des Gemeinschaftsschutzes zu schützen.
Stand: 10.02.2023Wer trägt die Ausfallkosten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn diese nach der Impfung aufgrund von Impfreaktionen infolge Arbeitsunfähigkeit ausfallen?
Soweit eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer aufgrund einer Impfreaktion arbeitsunfähig erkrankt, besteht in der Regel zunächst ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Arbeitgeber, die am sogenannten U1-Verfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teilnehmen, können sich ihre aufgrund von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entstandenen Aufwendungen von der jeweils zuständigen Krankenkasse im versicherten Umfang erstatten lassen.
Stand 11.05.2021