Labortest/PCR-Test

Mit einem PCR-Test (auch Labortest genannt) lässt sich eine Infektion mit dem Coronavirus am zuverlässigsten nachweisen. Der PCR-Test gilt als der Goldstandard unter den Tests. Warum dies so ist und weitere Informationen rund um diesen Test finden Sie hier.

Welche Testverfahren werden zum Nachweis von Corona eingesetzt?

Laborbasierte PCR-Tests sind das zuverlässigste Testverfahren, um eine Corona-Infektion festzustellen, weil sie besonders sensitiv sind. Das heißt, sie können auch geringe Mengen des Virus nachweisen, genauer gesagt weisen sie das Erbmaterial des Virus nach. Die Probenentnahme erfolgt durch Personen, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung haben und in das anzuwendende Medizinprodukt eingewiesen sind. Die anschließende Auswertung der Proben erfolgt durch Labore. Der PCR-Test wird in erster Linie dafür eingesetzt, um bei einer Person mit Symptomen abzuklären, ob eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt. Bei Symptomen sollte daher direkt durch eine Ärztin bzw. einen Arzt eine PCR-Testung im Rahmen der Krankenbehandlung veranlasst werden. 

PoC-NAT-Tests sind labormedizinische Untersuchungen, die wie der PCR-Test auch auf der Nukleinsäure-Amplifikations-Technik (NAT; Nachweis von viralen Genen) basieren, jedoch ohne Probenvorbereitung unmittelbar vor Ort (Point of Care, PoC), also patientinnen- und patientennah und kurzfristig ausgewertet werden können. Daher ist ihre Anwendung nicht auf medizinische Labore beschränkt.

PoC-NAT-Tests sind besonders gut in Situationen geeignet, in denen man schnell und innerhalb kurzer Zeit ein relativ sicheres Testergebnis benötigt, wie zum Beispiel bei Testungen in Notaufnahmen, Ambulanzen und Pflegeeinrichtungen. 

Die Sensitivität von PoC-NAT-Tests ist im Vergleich zum PCR-Test etwas geringer. Dies bedeutet, dass es im Vergleich zu PCR- bzw. laborbasierten Verfahren zum Nachweis des Genmaterials des Virus häufiger falsch-negative Ergebnisse geben kann. Das heißt: Man ist tatsächlich infiziert, der Test ist jedoch negativ. In sensiblen Bereichen, zum Beispiel zum Schutz von Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben, ist daher die laborbasierte PCR-Testung zu bevorzugen. Auch bei Zweifeln an einem negativen PoC-NAT-Test, etwa weil man anhaltende Symptome hat, sollte eine PCR-Testung erwogen werden.

Hingegen bietet sich der PoC-NAT-Test aufgrund der guten Spezifität – das heißt, es gibt wenige falsch-positive Testergebnisse – zur schnellen Bestätigung positiver Antigen-Schnelltests bei asymptomatischen Personen an. Dies kann zur Vermeidung einer vorsorglichen mehrtägigen Quarantäne bis zum Eintreffen des Labor-PCR-Befundes genutzt werden, zum Beispiel bei positiv getestetem pflegerischem beziehungsweise medizinischem Personal. Ein positiver PoC-NAT-Test muss nicht durch einen im Labor durchgeführten PCR-Test bestätigt werden.

Antigen-Schnelltests haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Sie können ebenfalls vor Ort ausgewertet werden. Sie werden durch geschultes Personal durchgeführt. Dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- und/oder Rachenabstrich gemacht. Dabei werden virale Eiweiße nachgewiesen.

Antigen-Schnelltests kommen auch in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder Schulen zum Einsatz, um Personal oder Bewohnerinnen und Bewohner vorsorglich regelmäßig zu testen. Bestimmte Personengruppen haben dabei Anspruch auf kostenlose Bürgertests

Ein positiver Antigen-Schnelltest sollte sehr ernst genommen und die Kontakte sollten deutlich eingeschränkt werden. Ein nachfolgender negativer Schnell- oder Selbsttest kann einen positiven Schnelltest übrigens nicht aufheben.

Selbsttests sind zur Eigenanwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür muss die Gebrauchsanweisung leicht und verständlich sowie Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Selbsttests können zusätzliche Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag geben – insbesondere auch da, wo sich Menschen möglicherweise ohne Maske begegnen, etwa bei einem privaten Besuch oder einer Feier. Sie können auch im Rahmen der Testkonzepte der Länder in Schulen und Kitas eingesetzt werden.

Stand: 11.01.2023


 

Welche Personen erhalten einen kostenlosen PCR-Test?

 

Ärztinnen und Ärzte können im Rahmen der Krankenbehandlung bei Vorliegen von COVID-19-spezifischen Symptomen eine PCR-Testung veranlassen. Dies gilt unabhängig von dem Vorliegen eines positiven Antigentests. Die Abrechnung erfolgt hier nicht nach der Testverordnung, sondern im Rahmen der Krankenbehandlung zu Lasten der Krankenkasse der Patientin oder des Patienten.

Der Anspruch auf einen PCR-Test außerhalb der Krankenbehandlung ist in der Testverordnung geregelt.

Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, hat die getestete Person einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses. Dies gilt auch bei Vorliegen eines positiven Selbsttests.

Den Anspruch auf bestätigenden PCR-Test haben auch symptomatische Personen. In diesen Fällen wird dennoch dringend empfohlen, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen, um die weitere Krankenbehandlung sicherzustellen. Das kann durch Teststellen nicht gewährleistet werden.

Zudem haben die nachfolgend aufgelisteten Personen einen Anspruch auf Testung. Ein strikter Anspruch auf eine PCR-Testung besteht jedoch nicht. Ob ein Antigentest oder ein PCR-Test durchgeführt wird, liegt im Ermessen der Leistungserbringer und/oder richtet sich nach landesrechtlichen Vorgaben. Insbesondere folgende Personengruppen haben einen Anspruch auf Testung:


  • Wenn sie von einer behandelnden Ärztin bzw. einem behandelnden Arzt einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person, von Einrichtungen und Unternehmen (z. B. Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen) oder vom öffentlichen Gesundheitsdienst als Kontaktperson identifiziert wurden

  • Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben. Der Anspruch besteht bis zu 14 Tage nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.

  • Wenn in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder einer vergleichbaren Einrichtung außerhalb der regulären Krankenversorgung eine mit Corona infizierte Person festgestellt wurde, Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in den betroffenen Bereichen der Einrichtung aufgehalten haben.

    • Schulen, Kindertagesstätten

    • Asylbewerberheime, Erstaufnahmeeinrichtungen, Notunterkünfte

    • Krankenhäuser

    • Rehabilitationseinrichtungen

    • stationäre Pflegeeinrichtungen

    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

    • Einrichtungen für ambulante Operationen

    • Dialysezentren

    • ambulante Pflegedienste

    • ambulante Dienste der Eingliederungshilfe

    • Tageskliniken

    • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung

    • Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen anderer medizinischer Heilberufe


  • Dies gilt zum Beispiel für Einrichtungen, wie

  • Personen, die in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder in einem vergleichbar vulnerablen Bereich behandelt oder untergebracht werden sollen, und es die jeweilige Einrichtung oder der öffentliche Gesundheitsdienst verlangen.
    Das gilt für folgende Einrichtungen oder Unternehmen: 

    • Krankenhäuser

    • Rehabilitationseinrichtungen

    • voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen

    • voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

    • Einrichtungen für ambulante Operationen

    • Dialysezentren

    • ambulante Pflegedienste

    • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung

    • Tageskliniken

    • Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

    • stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Eingliederungshilfe

    • Obdachlosenunterkünfte

    • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, geflüchteten Personen und Spätaussiedlern


Stand: 25.11.2022

Wie wird ein PCR-Test durchgeführt?

Zur Abklärung einer akuten Infektion mit SARS-CoV-2 wird ein direkter Erregernachweis durchgeführt. Hierfür wird eine Probe aus den Schleimhäuten der oberen und/oder tiefen Atemwege untersucht, da sich das Virus bei einer Infektion dort vermehrt. In der Regel wird die Probe mit einem speziellen Tupfer durch einen Abstrich von der Rachenwand oder aus dem Nasen-Rachenraum entnommen. Wenn sich Symptome der tiefen Atemwege zeigen, werden Proben auch durch Hustenauswurf, Spülungen oder die Entnahme von Sekret aus der Luftröhre gewonnen.

In einem Diagnostiklabor wird mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) untersucht, ob das Coronavirus in der Probe enthalten ist. Bei der PCR wird Erbmaterial von Viren im Labor so stark vervielfältigt, dass es nachgewiesen werden kann, auch wenn es zuvor nur in geringen Mengen vorlag.

Es besteht zudem die Möglichkeit mit einem Antigen-Schnelltest, die Eiweißstrukturen von SARS-CoV-2 nachweisen. Dazu wird eine Probe von einem Nasen-Rachenabstrich auf einen Teststreifen gegeben. Falls das SARS-CoV-2 Virus in der Probe enthalten ist, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen und eine Verfärbung auf dem Teststreifen wird sichtbar.

Stand: 10.02.2023

Sind die Ergebnisse eines PCR-Tests zuverlässig?

Der PCR-Test gilt als Goldstandard, er ist also der zuverlässigste Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2. Trotzdem kann es in seltenen Fällen zu falsch-positiven oder falsch-negativen Testergebnissen kommen. Falsch-positiv meint, dass eine Person ein positives Testergebnis bekommt und somit als infiziert gilt, obwohl sie in Wirklichkeit nicht infiziert ist. Falsch-negativ bedeutet, dass eine Person laut Testergebnis nicht infiziert ist, obwohl sie in Wirklichkeit mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert ist. Falsch-negative Ergebnisse können zum Beispiel auftreten, wenn die Entnahme der Probe oder der Transport zum Labor unsachgemäß erfolgte. Auch wenn der PCR-Test zu einem Zeitpunkt durchgeführt wurde, als kaum Viren vorhanden waren – zum Beispiel sehr früh nach der Ansteckung – kann das Ergebnis falsch-negativ sein. Daher kann es vorkommen, dass ein PCR-Test wiederholt wird, zum Beispiel, wenn die Krankheitszeichen sehr typisch für COVID-19 sind und zudem ein Kontakt mit einer infizierten Person stattgefunden hat.

Stand: 10.02.2023

Was ist der Ct-Wert?

Der Ct-Wert (cycle-threshold-Wert) gibt die Anzahl an Messzyklen an, die innerhalb einer PCR-Probe durchgeführt wurden, um das Coronavirus nachweisen zu können. Der Ct-Wert gibt neben der Viruslast einer infizierten Person auch Aufschluss über das Risiko, das von dieser Person ausgeht, andere Menschen anzustecken. Um die Sensitivität und Spezifität eines PCR-Tests zu erhöhen, werden in einem Untersuchungsgang mindestens zwei unabhängige Genregionen nachgewiesen. Hierbei zeigt der Ct-Wert die Menge der unabhängigen Genregionen (wie das E-Gen, N-Gen Orf 1-Gen, S-Gen) an. Ein positives Ergebnis für mindestens zwei Gene weist mit hoher Sicherheit auf eine SARS-CoV-2-Infektion hin.

Ein Ct-Wert von < 30 spricht für eine hohe Viruslast, da nur wenige Messzyklen durchgeführt werden mussten, um das Virus nachzuweisen. Hier ist davon auszugehen, dass die getestete Person wahrscheinlich ansteckend ist.

Ein Ct-Wert von > 30 spricht für eine geringe Viruslast, da wesentlich mehr Messzyklen durchgeführt werden mussten, um das Virus nachzuweisen. Die getestete Person ist dann trotz eines positiven PCR-Befundes möglicherweise nicht mehr ansteckend. Um eine eindeutige Aussage zur Infektiosität einer Person treffen zu können, müssen, laut Robert Koch-Institut (RKI), aber individuelle Faktoren, wie die Qualität und der Zeitpunkt des Abstriches sowie der Krankheitsverlauf betrachtet werden.

Im Krankheitsverlauf kann sich die Infektiosität einer Person verändern. Zudem ist das Ansteckungsrisiko bei einigen Virusvarianten trotz eines hohen Ct-Werts hoch.

Der Ct-Wert ist kein präziser Messwert für die Viruslast, er kann je nach genutzter Methode von Labor zu Labor schwanken. Er ist zudem eine Momentaufnahme, die individuell beurteilt werden muss. Weiterhin gilt: Der PCR-Test weist sehr zuverlässig eine Infektion nach. Um sich und andere zu schützen, müssen bei einem positiven Testergebnis unbedingt die Quarantäne- und Isolationsvorschriften eingehalten werden.

Stand: 01.02.2023

Wie muss ich mich auf den Test vorbereiten? Darf ich davor essen?

Vor dem Test können Sie Essen und Trinken zu sich nehmen und müssen keine weiteren Vorbereitungen treffen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Sie vor dem Test über alle weiteren Schritte informieren. Auf dem Weg zum Testzentrum, beachten Sie bitte unbedingt weiterhin die AHA-Formel (Abstand, Hygieneregeln beachten und im Alltag Maske tragen). Weitere Informationen, wie die Tests durchgeführt werden, finden Sie hier.

Stand: 10.02.2023

Gibt es genügend Laborkapazitäten?

Bei starker Beanspruchung der bestehenden PCR-Kapazitäten werden bestimmte Personengruppen vorrangig getestet, für die zuverlässiges und zeitnahes Testen von besonderer Bedeutung ist. Hierzu zählen PCR-Testungen zur Abklärung medizinisch-diagnostischer Fragen im ärztlichen Kontext (z. B. Personen mit dem Risiko schwerer Verläufe), PCR-Testungen zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit medizinischer Einrichtungen (z. B. Arztpraxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) und PCR-Testungen zum Schutz vulnerabler Bereiche (z. B. Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe, pflegende Angehörige).  

Stand: 10.02.2023

Welche Personengruppen werden nach der Nationalen Teststrategie priorisiert?

Die Nationale Teststrategie stellt eine fachliche Orientierungshilfe zum Einsatz von Testkapazitäten im Rahmen der COVID-19-Pandemie dar und hat von Beginn an bestimmte Indikationen mit einer Priorität versehen. Gemäß der Nationalen Teststrategie ist eine PCR-Testung in folgenden Situationen vorrangig:


  • PCR-Testung zur Klärung medizinisch-diagnostischer Fragen im ärztlichen Kontext (z. B. Personen mit dem Risiko schwerer Verläufe)

  • PCR-Tests zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit medizinischer Einrichtungen (z. B. Arztpraxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste)

  • Schutz vulnerabler Bereiche (z. B. Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe, pflegende Angehörige)

Eine zuverlässige Testung und zeitnahe Befundung dieser Personengruppe ist zum Schutz der vulnerablen Gruppen und zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung von besonderer Bedeutung.

Diese Priorisierung bedeutet nicht, dass andere Personen keinen Anspruch auf PCR-Testungen haben. Der im Rahmen der Testverordnung geregelte Anspruch gilt im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten (vgl. §1 TestV) grundsätzlich weiter fort.

Stand: 20.02.2023