Welche Corona-Regeln in deutschen und europäischen Feriengebieten gelten.
Grundsätzlich sollten Sie sich vor Ihrem Reiseantritt über regionale und lokale Regeln in ihrem Urlaubsgebiet erkundigen. Allgemeine Informationen zu jedem Bundesland finden Sie hier. Viele Urlaubsregionen informieren zudem auf eigenen Internetseiten über die geltend en Vorschriften zur Eindämmung der Pandemie.
Erkundigen Sie sich bitte frühzeitig über die Regelungen, die in Ihrem angestrebten Reiseziel gelten. Eine ausführliche Übersicht von aktuellen Einreisebestimmungen aller Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Überprüfen und erweitern Sie ggf. die Gültigkeit Ihres Reisekrankenversicherungsschutzes und kümmern Sie sich rechtzeitig um einen PCR-Test, sofern Ihr Zielland einen solchen fordert. Falls Sie es nicht bereits getan haben: Laden Sie sich außerdem die Corona-Warn-App auf Ihr Handy. Mit der App können Sie anonym und schnell darüber informiert werden, wenn Sie sich in der Nähe eines Infizierten aufgehalten haben. Je schneller Sie diese Information erhalten, desto geringer ist die Gefahr, dass sich viele Menschen anstecken – ob während der Reise oder in Ihrer direkten Umgebung. Die Corona-Warn-App können Sie kostenlos im App Store und bei Google Play herunterladen.
Wenn wir reisen, sind Kontakte mit anderen Menschen schwer vermeidbar. Umso wichtiger ist es, dass wir die Verhaltensregeln einhalten, die in der AHA-Formel zusammengefasst sind: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (richtiges Niesen, Husten und Händewaschen) und – da, wo es eng wird – im Alltag Masken tragen. Sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 sind in der Regel in Bussen und Bahnen sowie auf dem Flughafengelände und im Flugzeug vorgeschrieben. Manche Urlaubsorte bitten um die Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen oder auf Strandpromenaden, falls diese stark frequentiert sind.
Die Deutsche Bahn stellt auf ihrer Internetseite viele Tipps zum sicheren Reisen bereit. Auf der Website des Robert Koch-Instituts können Sie weiterführend nachlesen, was Sie als Fluggast zu beachten haben und hier können Sie sich über die derzeitigen Auflagen im nationalen und internationalen Flugverkehr informieren. Erkundigen Sie sich außerdem über COVID-19-Maßnahmen sowohl für Ihr Transportmittel als auch an Ihrem Reiseziel z. B. über die Seite Re-open EU der EU-Kommission. Diese Verhaltensregeln gelten sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg nach Hause.
Für Einreisende aus Risikogebieten gilt eine Pflicht für eine 10-tägige Absonderung (häusliche Quarantäne). Nach frühestens fünf Tagen Quarantäne können sich die Einreisenden auf Corona testen lassen. Ein negatives Ergebnis beendet die Quarantäne. Da die Länder die Muster-Quarantäneverordnung in eigener Zuständigkeit umsetzen, informieren Sie sich bitte über die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes, in das Sie einreisen.
Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen die elektronische Einreiseanmeldung (DEA) unter www.einreiseanmeldung.de nutzen. Beförderungsunternehmen müssen den DEA-Nachweis kontrollieren. Einreisende aus einem Gebiet außerhalb des Schengen-Raumes müssen den DEA-Nachweis auch bei der Einreisekontrolle vorlegen.
Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach Einreise über ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis verfügen. Dieses müssen sie dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung vorlegen.
Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss bereits vor der Einreise – gegebenenfalls gegenüber dem Beförderungsunternehmen – nachweisen können, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dieser Nachweis kann auch bei der Einreisekontrolle verlangt werden.