Impfreihenfolge
Wer wird in welcher Priorisierungsgruppe wann geimpft? Alle Informationen dazu lesen Sie hier.
Aufgrund begrenzter Impfstoffverfügbarkeit kann die Impfung zunächst nur bestimmten Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer COVID-19-Erkrankung haben oder die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben.
Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die im Wesentlichen auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Die Neufassung der Rechtsverordnung ist am 1. April 2021 in Kraft getreten. Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen.
Nach der Coronavirus-Impfverordnung werden zuerst die über 80-Jährigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen geimpft. Auch das Personal dieser Häuser sowie Menschen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe.
Diese Reihenfolge wird auch bei den zweiten Impfungen beibehalten. Die Priorisierung im Einzelnen:
Höchste Priorität
- Über 80-Jährige
- Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen
- Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege begutachten und prüfen
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren und in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden (wie z.B. Bronchoskopie)
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht - insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin oder im Rahmen der Behandlung schwer immunsupprimierter Patientinnen und Patienten
Hohe Priorität
- Über 70-Jährige
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
- Personen nach einer Organtransplantation
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression)
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
- Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose), Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40)
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben.
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren
(Die Kontaktpersonen werden von der Person bzw. der Schwangeren selbst oder von einer sie vertretenden Person bestimmt.) - Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen für geistig oder psychisch behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
- Polizei- und Einsatzkräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Erfasst sind auch Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
- Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt
- Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
- Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
- Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in besonders relevanten Positionen zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur
- Personen, die insbesondere in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind
- Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind
Erhöhte Priorität
- Über 60-Jährige
- Personen insbesondere mit folgenden Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas (BMI über 30)
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 60 Jahre alt sind und eine der vorgenannten Erkrankungen haben
- Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind
- Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
- Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
- Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut
- Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
- Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht Grund-, Sonder- oder Förderschulen sind, tätig sind
- sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
Wie weit die Impfung der verschiedenen Priorisierungsgruppen vorangeschritten ist, können Sie auf auf dem Impfdashboard nachverfolgen.
Eine grafische Übersicht der Anspruchsgruppen finden Sie hier.
Stand: 03.04.2021
Innerhalb der Prio-Gruppen können auf Grundlage der jeweils vorliegenden infektiologischen Erkenntnisse, der jeweils aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts und der epidemiologischen Situation vor Ort bestimmte Anspruchsberechtigte vorrangig berücksichtigt werden. Insbesondere können Personen in der Reihenfolge der Geburtsjahrgänge geimpft werden. Generell gilt: Die Planung und Durchführung der Impfungen liegt in der Verantwortung der Bundesländer.
In der Coronavirus-Impfverordnung vom 8. Februar 2021 wird ausdrücklich geregelt, dass von der Reihenfolge der vorgegebenen Priorisierung in Einzelfällen abgewichen werden kann, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen und zur kurzfristigen Vermeidung des Verwurfs von Impfstoffen notwendig ist.
Seit dem 8. März 2021 können die Länder zudem in Hotspots an der Grenze die gesamte Bevölkerung impfen, um einen Eintrag des Virus ins Landesinnere zu reduzieren.
Stand: 23.03.2021
Ja, es können bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person benannt und geimpft werden können. Weitere Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person über 70 Jahre alt ist oder eine Organtransplantation hatte oder eine der in der zweiten Prio-Gruppe genannten Erkrankungen oder Behinderung hat.
Mehr dazu finden Sie in diesem Artikel.
Auch Schwangere haben die Möglichkeit, bis zu zwei enge Kontaktpersonen zu bestimmen, die sich dann impfen lassen können.
Die Kontaktpersonen werden von der Person beziehungsweise der Schwangeren selbst oder von einer sie vertretenden Person bestimmt. Künftig werden auch bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person der dritten Priorisierungsstufe berücksichtigt. In diesem Fall muss die pflegebedürftige Person entweder über 60 Jahre alt sein oder eine der in Prio-Gruppe 3 genannten Erkrankungen haben.
Stand: 23.03.2021
Ja, mit der aktuellen Impfverordnung, die am 8. März 2021 in Kraft getreten ist, entfällt die Altersgrenze für diesen Impfstoff. Er kann nun – entsprechend der neuen Empfehlung der Ständigen Impfkommission – bei allen Impfberechtigten ab 18 Jahren eingesetzt werden.
Die Verimpfung des AstraZeneca-Impfstoffs wurde in Deutschland vorsorglich ausgesetzt. Informieren Sie sich hier.
Stand: 15.03.2021
Viele hausärztliche Praxen betreuen Patientinnen und Patienten in Senioren- und Altenpflegeheimen oder onkologische Patientinnen und Patienten zwischen den Chemotherapiezyklen.
Die Priorisierung der Ständigen Impfkommission (STIKO) von Personal in medizinischen Einrichtungen orientiert sich an Tätigkeitsbereichen und an den dort versorgten Personengruppen, auch um eine starre Einteilung, in der sich die tägliche Praxis nicht widerspiegelt, zu vermeiden. Aufgrund des besonders engen Kontakts zu vulnerablen Gruppen werden Einrichtungen, die schwer immunsupprimierte/onkologische/transplantierte Patientinnen und Patienten betreuen, in Stufe 1 der Priorisierung eingeordnet. Unter medizinischen Einrichtungen sind Krankenhäuser, Arztpraxen, ambulante Pflegedienste, etc. zusammengefasst. Personal in Arztpraxen, das engen Kontakt zu vulnerablen Gruppen hat (also zum Beispiel viele onkologische Patientinnen und Patienten betreuen oder Altenpflegeheime versorgen), soll in Stufe 1 eine Impfung angeboten bekommen.
Die Beurteilung, welche Personen im konkreten Einzelfall an ihrem Arbeitsplatz ein besonders hohes Expositionsrisiko oder eine besondere Nähe zu vulnerablen Gruppen haben, sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unter Einbeziehung der Betriebsärztinnen und -ärzte erfolgen.
Stand: 26.03.2021
Das ist bisher noch nicht absehbar, Studien dazu sind jedoch geplant und wurden in kleinem Rahmen auch schon begonnen.
Es sind und werden zunächst nur Impfstoffe für Erwachsene gegen COVID-19 in Deutschland zugelassen. Sollte es in Zukunft einmal einen Impfstoff für Kinder geben, muss durch die Zulassungsbehörden sichergestellt sein, dass dieser wirksam ist sowie ein sehr gutes Sicherheitsprofil aufweist. Ein solcher potentieller Impfstoff würde dann durch die Ständige Impfkommission (STIKO) bewertet werden. Die STIKO würde in der Folge darüber entscheiden, ob ein solcher Impfstoff für Kinder zu empfehlen ist oder nicht.
Stand: 23.03.2021
Zunächst stehen die Impfstoffe nur für Erwachsene zur Verfügung, da sie bei Kindern und Jugendlichen noch nicht genügend auf Wirksamkeit und Sicherheit untersucht werden konnten.
Dass derzeit schwerpunktmäßig Impfstoffe für Erwachsene entwickelt werden, hat mehrere Gründe:
- Kinder sind schon allein aus ethischen Gründen nicht für frühe Tests vorgesehen. Vor der klinischen Prüfung an Kindern muss sichergestellt sein, dass in den Studien bei Erwachsenen keine schwerwiegenden Nebenwirkungen aufgetreten sind. Die Impfstoffentwicklung für Kinder verläuft ähnlich wie die Impfstoffentwicklung für Erwachsene, d.h. sie durchläuft verschiedene Stufen, in denen die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfungen geprüft werden, bevor sie eine Zulassung erlangen können. (Mehr zur Zulassung von Impfstoffen finden Sie hier.)
- Der Fokus wird zunächst darauf gelegt, diejenigen zu schützen, die am schwersten an COVID-19 erkranken. Das sind bei COVID-19 insbesondere ältere Menschen und/oder Menschen mit Vorerkrankungen.
- Es ist davon auszugehen, dass mit wirksamen Impfstoffen gegen COVID-19 für Erwachsene, die im Laufe der Zeit in ausreichender Menge für die Bevölkerung vorhanden sein werden, auch das Infektionsgeschehen insgesamt zurückgedrängt werden kann. Darüber können auch Kinder geschützt werden.
- Kita- und Grundschulkinder scheinen nach allem, was bisher bekannt ist, das Infektionsgeschehen nicht in besonderer Weise anzutreiben und erkranken weniger häufig und stark als Erwachsene.
Mehr zu COVID-19 bei Kindern lesen Sie hier.
Stand: 23.03.2021
Für die Organisation und die Durchführung der Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sind die Länder zuständig. Diesen obliegt dementsprechend auch die Kontrolle darüber, ob die Priorisierungsvorgaben eingehalten werden.
Stand: 09.04.2021
Ein wichtiges Impfziel der Empfehlung der Ständigen Impfkommission ist es, schwere COVID-19-Erkrankungen und -Todesfälle zu verhindern. Der wesentlichste Risikofaktor für eine schwere COVID-19-Erkrankung ist das zunehmende Alter. Im Vergleich dazu ist die Risikoerhöhung durch Vorerkrankungen nur gering. Eine Ausnahme bildet die Trisomie 21.
Hinzu kommt, dass die meisten Vorerkrankungen mit zunehmendem Alter häufiger werden. Daher werden viele betroffene Personen bereits durch die Altersindikation erfasst. Für jüngere Menschen (unter 60 Jahren) ist auch bei Vorliegen einer Vorerkrankung die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 schwer zu erkranken oder zu sterben, deutlich niedriger als bei älteren Menschen, unabhängig von Vorerkrankungen.
In diesem Artikel lesen Sie mehr zur Priorisierung von Risikopatientinnen und -patienten.
Es wurden verschiedene Impfstrategien mathematisch modelliert, um herauszufinden wie die größte Anzahl an COVID-19-Hospitalisierungen und -Todesfällen verhindert werden können. Dies ist der Fall, wenn zunächst Menschen im Alter ≥ 80 Jahre und Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen die Impfung angeboten wird.
Stand: 23.03.2021
Personal in hausärztlichen und kinderärztlichen Praxen hat eine zentrale Rolle in der Bewältigung der Pandemie – es muss unbedingt geschützt werden. Diese Personen haben ein hohes Infektionsrisiko und werden daher in der Kategorie „hohe Priorität“ eingestuft. Ein hohes Expositionsrisiko besteht besonders aufgrund der Betreuung von bislang unerkannten SARS-CoV-2-Patientinnen und -Patienten.
Im Vergleich dazu besteht jedoch bei aerosolgenerierenden Tätigkeiten an schwererkrankten COVID-19-Patientinnen und -Patienten, wie z.B. bei der Intubation oder Absaugung intensivmedizinisch Versorgter, ein noch höheres Infektionsrisiko. Das hat die Ständige Impfkommission bei ihrer Priorisierung berücksichtigt. Daher sollen bei anfangs sehr geringen verfügbaren Impfstoffmengen zunächst die Gruppen mit dem allerhöchsten Expositionsrisiko innerhalb des medizinischen Personals geschützt werden, bei weiterer Impfstoffverfügbarkeit so zeitnah wie möglich gefolgt von der Gruppe des hoch priorisierten Personals.
Stand: 23.03.2021
Seit Mitte Mai 2020 gibt es eine Ständige Impfkommission (STIKO-)Arbeitsgruppe zur Corona-Schutzimpfung. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Priorisierung beim Impfen. Denn bei eingeschränkter Verfügbarkeit kann der Impfstoff nur bestimmten Gruppen vorrangig zur Verfügung gestellt werden. Das sind Menschen mit einem besonderen Infektionsrisiko (zum Beispiel medizinisches Personal) oder Personen mit dem Risiko für einen schweren Verlauf (zum Beispiel Patientinnen und Patienten mit Grunderkrankungen) und einem hohen Sterblichkeitsrisiko sein.
Die Impfempfehlung wurde mit Hilfe eines Modells erarbeitet („mathematische Modellierung“): Das Modell stellt dar, mit welcher Impfstrategie und der Priorisierung welcher Gruppen am ehesten ein möglichst großer Schutz der Bevölkerung erreicht werden kann. Dabei werden verschiedene Annahmen berücksichtigt, zum Beispiel welche Bevölkerungsgruppen zuerst geimpft werden; wie viel Impfstoff verfügbar ist; und ob sich die Wirksamkeit des Impfstoffs in bestimmten Altersgruppen unterscheidet. Sollten mehrere Impfstoffe mit möglicherweise unterschiedlicher Wirksamkeit zur Verfügung stehen, wird ihr gezielter Einsatz im Modell verglichen.
Sind Impfstoffe zugelassen, die verschiedene Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel ältere und jüngere Personen) unterschiedlich gut schützen, werden diese Erkenntnisse in aktuellen klinischen Studien gewonnen und laufend in den Impfempfehlungen der STIKO berücksichtigt.
Stand: 26.03.2021
Die Corona-Impfverordnung nimmt auf Grundlage des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes und des Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen eine Priorisierung der Anspruchsberechtigten vor.
Hintergrund sind die insbesondere in der ersten Zeit nach der Zulassung der COVID-19 Impfstoffe nur begrenzt zur Verfügung stehenden Impfstoffkapazitäten. Die Corona-Impfverordnung orientiert sich hierbei im Wesentlichen an der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) zur COVID-19-Impfung. Laut der Empfehlung der STIKO soll die Priorisierungsempfehlung nur solange Gültigkeit haben, bis genügend Impfstoff verfügbar ist. Denn mittelfristig ist es das Ziel, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu einer Impfung gegen COVID-19 anbieten zu können.
Stand: 01.04.2021
Das gemeinsame Positionspapier der STIKO, Leopoldina und des Deutschen Ethikrats diente der STIKO als Leitfaden für die Entwicklung der eigenständigen detaillierten COVID-19-Impfempfehlung: „Für wen wird die Impfung empfohlen“.
Weiterhin diente das gemeinsame Positionspapier Politikerinnen und Politikern sowie anderen Verantwortlichen zur Vorbereitung, welche Strukturen etabliert sein sollten, um die Empfehlung umsetzen zu können. Ferner sollte das Dokument die Bevölkerung bereits vorinformieren und dadurch zur Transparenz bei der Entscheidungsfindung beitragen.
Zum Positionspapier der STIKO, der Leopoldina und des Deutschen Ethikrats.
Stand: 17.12.2020
Die erste STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung wurde am 17. Dezember 2020 im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht. Sie basiert auf dem aktuellen Wissensstand zu der Zeit und berücksichtigte daher nur die Impfstoffe, die schon oder demnächst zum Einsatz kommen würden. Die Empfehlung wird fortlaufend durch die STIKO aktualisiert, im Sinne einer "Living Guideline". Dies geschieht, sobald zusätzliche Impfstoffe in Deutschland zugelassen und verfügbar sind oder neue relevante Erkenntnisse mit Einfluss auf diese Empfehlung bekannt werden. So in der Aktualisierung vom 8. Januar 2021, in der beispielsweise der neu zugelassene COVID-19-Impfstoff (Moderna) aufgenommen und die Frage des Impfabstands zwischen Erst- und Zweitimpfung beantwortet wurde. Am 29. Januar 2021 folgte die zweite Aktualisierung, in der die STIKO-Empfehlung um den dritten zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 (AstraZeneca) ergänzt wurde. Die dritte Aktualisierung vom 12. März 2021 finden Sie hier. Alle weiteren Neuerungen finden Sie auch zusammengefasst auf der Website des RKI.
Die Publikation jeder Aktualisierung erfolgt ebenfalls im Epidemiologischen Bulletin und wird auf der RKI-Webpage bekannt gegeben.
Die Verimpfung des AstraZeneca-Impfstoffs wurde in Deutschland vorsorglich ausgesetzt. Informieren Sie sich hier.
Stand: 15.03.2021