Corona-Schutzimpfung
09:56 · 25. Mai 2022

Die Nationale Impfstrategie

Die Nationale Impfstrategie ist das Konzept für die größte Impfkampagne Deutschlands. Sie dient dem Ziel, die Corona-Pandemie einzudämmen und die Rückkehr zu einem normalen Leben zu ermöglichen. Alles Weitere dazu erfahren Sie hier.

Weg aus der Pandemie: Die Nationale Impfkampagne

Das SARS-CoV-2-Virus ist in der Welt und wird bleiben. Damit müssen wir lernen, zu leben – nicht jedoch mit der akuten Bedrohung für Millionen von Menschen. Die Corona-Schutzimpfung ist der Schlüssel, um die Pandemie dauerhaft unter Kontrolle zu bringen. Durch das Impfen lässt sich eine Immunität in weiten Teilen der Bevölkerung erreichen: Je mehr Menschen durch eine Impfung immun sind, desto weniger kann sich das Virus ausbreiten und Schaden anrichten. Daher hat Deutschland schon zu Beginn der Pandemie die Weichen gestellt, um die Entwicklung von sicheren, wirksamen Impfstoffen ebenso wie das Impfen damit so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen.

Allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland unter hohem Zeitdruck ein Impfangebot gegen ein neuartiges Virus zu machen, hat eine enorme Herausforderung dargestellt. Die Nationale Impfstrategie war und ist die Grundlage dafür. Sie skizziert unter anderem die faire Verteilung von Corona-Impfstoffen und die Organisation der COVID-19-Impfkampagne in unterschiedlichen Phasen und Priorisierungen: In der ersten Phase konnten sich Personen mit hohem Risiko und exponierte Teile der Bevölkerung impfen lassen – vorwiegend in Impfzentren oder durch mobile Impfteams. Am 7. Juni wurde die Impfpriorisierung in Deutschland aufgehoben (s. u.). Seit dem 6. April sind Arztpraxen der vertragsärztlichen Versorgung in die Impfkampagne eingebunden, seit dem 7. Juni auch privatärztliche Praxen sowie Betriebsärztinnen und -ärzte. Die Nationale Impfstrategie wurde fortlaufend an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Dabei spielen neben dem Verlauf der Pandemie etwa auch Untersuchungen hinsichtlich der Dauer des Immunschutzes sowie eventuell erforderliche Auffrischungsimpfungen eine wichtige Rolle.  

Entwicklung sicherer und wirksamer Impfstoffe

Die Entwicklung und Zulassung von Impfstoffen für neuartige Viren dauert im Normalfall mehrere Jahre. Im Fall der COVID-19-Impfungen konnte jedoch auf neue Technologien (zum Beispiel mRNA-Impfstoffe) und existierende Erkenntnisse zu Coronaviren (zum Beispiel aus der SARS-Epidemie in Asien) aufgebaut werden, zudem wurden mehrere Entwicklungsphasen gleichzeitig absolviert. Um die Zulassung von COVID-19-Impfstoffen zu beschleunigen, wurde das für solche pandemischen Gesundheitslagen etablierte Rolling-Review-Verfahren angewandt. Dabei können etwa Bewertungs-Prozesse oder klinische Studien parallel laufen, beziehungsweise früher starten – ohne Abstriche bei Qualität und Sicherheit hinnehmen zu müssen. So konnten schon Ende 2020 die ersten Impfstoffe in Europa zugelassen werden. Seit dem 27. Dezember 2020 wird in Deutschland gegen das Coronavirus geimpft. Aufgrund der Impffortschritte können seit dem 7. Juni 2021 alle über 12-Jährigen ein Impfangebot erhalten – freiwillig und kostenlos. Wie Sie spontan und unkompliziert an einen Impftermin kommen, erfahren Sie auf dieser Themenseite.

Herausforderung Impfstoffproduktion und -logistik

Der Bund setzt sich aktiv für die Beschaffung von Impfstoffen ein, um im Laufe des Jahres 2021 und darüber hinaus in ausreichender Menge sichere und wirksame Impfstoffe zur Verfügung stellen zu können. Von Beginn an war klar, dass mit Erteilung einer Zulassung nicht sofort genügend Impfstoff für alle vorhanden sein würde. Aufgrund hoher Nachfrage und begrenzter Produktionskapazitäten waren die Impfstoffe überall auf der Welt anfangs knapp. Auch die mitunter komplexen Prozesse der Verteilung mussten sich erst einspielen. Große Herausforderungen stellen etwa Logistik, Lagerung und Transport dar. So müssen die zugelassenen Impfstoffe in millionenfacher Menge hergestellt, abgefüllt und verpackt werden. Ihre Verteilung muss organisiert werden, bevor sie auf die Reise zu ihrem Einsatzort gehen können und dabei müssen sie in der richtigen Temperatur transportiert und gelagert werden. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Impfreihenfolge und Priorisierung

Aufgrund der anfänglichen Impfstoffknappheit wurde im vergangenen Jahr von der beim Robert Koch-Institut angesiedelten Ständige Impfkommission (STIKO), dem Deutschen Ethikrat sowie der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina auf wissenschaftlicher Basis die Grundlagen für die Reihenfolge festgelegt, in der der Bevölkerung ein Impfangebot gemacht werden sollte. Die STIKO hat in ihrer Empfehlung zur Corona-Schutzimpfung konkret definiert, welche Bevölkerungsgruppen mit höchster, hoher und erhöhter Priorität geimpft werden sollten. Auf Basis dieser Empfehlungen wurde zu Beginn der Pandemie eine verbindliche Impfreihenfolge festgelegt. Priorisiert erhielten demnach jene Menschen ein Impfangebot, die ein erhöhtes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer COVID-19-Erkrankung haben, etwa aufgrund hohen Alters oder bestimmter Vorerkrankungen. Ferner zählten dazu Personengruppen, die beruflich entweder besonders exponiert sind oder enge Kontaktpersonen von vulnerablen Personengruppen haben – zum Beispiel medizinisches Personal oder Pflegekräfte. Die Priorisierung wurde mit einer Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung zum 7. Juni 2021 aufgehoben, da die meisten Menschen in den Priorisierungsgruppen in der Zwischenzeit ein Impfangebot erhalten hatten.

Mittlerweile können alle Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren einen Impftermin vereinbaren. Mehr über die Aufhebung der Impfreihenfolge erfahren Sie hier.  

Schwangere und Stillende sowie ungeimpfte Frauen mit Kinderwunsch 

Die STIKO empfiehlt die COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoffen inzwischen auch für Schwangere. Eine Schwangerschaft stellt einen Risikofaktor für einen schweren COVID-19-Verlauf dar. Außerdem schützen die mRNA-Impfstoffe auch in der Schwangerschaft sehr gut gegen eine COVID-19-Erkrankung. Schwere Nebenwirkungen sind nach der Impfung in der Schwangerschaft laut aktueller Studienlage nicht gehäuft vorgekommen. Ungeimpfte Schwangere sollten die Impfung ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel erhalten. Wurde die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt, sollte die Zweitimpfung erst ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel durchgeführt werden. Ob durch die Impfung der Schwangeren auch ein Schutz für das Neugeborene erzielt werden kann, ist derzeit noch nicht klar.

Auch Frauen mit Kinderwunsch empfiehlt die STIKO die Corona-Schutzimpfung ausdrücklich, um bei einer Schwangerschaft bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel geschützt zu sein.

Ungeimpften Stillenden rät die STIKO ebenfalls zur Impfung mit mRNA-Impfstoffen. Es gibt keine Hinweise, dass die COVID-19-Impfung während der Stillzeit ein Risiko für Mutter oder Kind darstellt. Ab einem Alter von 12 Jahren sollten sich auch enge Kontaktpersonen von Schwangeren gegen COVID-19 impfen lassen. 

Auffrischungsimpfungen für einen optimierten Impfschutz

Die Gesundheitsministerinnen- und Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat im August,
im September und im Oktober 2021 Beschlüsse zu Auffrischungsimpfungen gefasst. Auch die Ständige Impfkommission (STIKO) hat Empfehlungen zu Booster-Impfungen veröffentlicht. Mit Blick auf die Verbreitung der Omikron-Variante empfiehlt die STIKO in ihrer aktuellen Empfehlung allen Bürgerinnen und Bürgern ab 12 Jahren, deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt, eine Auffrischungsimpfung. Für ältere Personen und Vorerkrankte ist eine Booster-Impfung besonders wichtig. Diese Personengruppen sollen laut STIKO bei den Booster-Impfungen bevorzugt berücksichtigt werden. Die Impfungen können von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, von (mobilen) Impfteams, in den verbliebenen Impfzentren, öffentlichen Apotheken oder auch von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten vorgenommen werden.

Alle Auffrischungsimpfungen beziehungsweise zusätzlichen Impfungen werden mit einer Dosis von einem der beiden mRNA-Impfstoffe (Comirnaty® oder Spikevax®) durchgeführt. Personen, die bisher eine Impfstoffdosis der COVID-19-Vaccine Janssen® erhalten haben, sollen für eine optimierte Grundimmunisierung eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis ab vier Wochen nach der Janssen-Impfung erhalten. Das wurde im Rahmen der Gesundheitsministerinnen- und Gesundheitsministerkonferenz vom 11.10.2021 beschlossen.

Laut STIKO ist eine Auffrischungsimpfung vor allem bei Menschen mit Immunschwäche wichtig, denn die Wirksamkeit von Impfungen generell kann bei Personen mit angeborener oder erworbener Immunschwäche reduziert sein. Die Immunschwäche kann durch die Erkrankung selbst und/oder durch eine immunsuppressive Therapie bedingt sein. Allen Personen mit Immunschwäche wird deshalb empfohlen, den Impfschutz etwa drei Monate nach der COVID-19-Grundimmunisierung (homologes oder heterologes Impfschema) auffrischen zu lassen. Bei Personen mit schwerer Immunschwäche kann die dritte Impfstoffdosis bereits vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis als Optimierung der primären Impfserie verabreicht werden. Über eine Auffrischungsimpfung im Abstand von weiteren drei Monaten zur ersten Impfserie muss im Einzelfall entschieden werden. Auch engen Haushaltskontaktpersonen von Personen mit einer schweren Immunschwäche wird eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff ab drei Monaten nach der primären Corona-Schutzimpfung empfohlen.

Mehr Informationen zu den Auffrischungsimpfungen finden Sie hier und in diesem Artikel.

Wichtig zu wissen: Die STIKO hat am 03. Februar 2022 das Stellungnahmeverfahren zu einer weiteren wichtigen Aktualisierung ihrer COVID-19-Impfempfehlung zu den Auffrischungsimpfungen eingeleitet. Die STIKO empfiehlt eine 2. Booster-Impfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Die 2. Booster-Impfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Bei Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen frühestens nach 6 Monaten. Der Abschluss des Stellungnahmeverfahrens und die finale STIKO-Empfehlung bleiben abzuwarten.

Der digitale Impfnachweis

Zusätzlich zum bekannten gelben Impfpass bietet der seit Juni 2021 verfügbare digitale Impfnachweis eine komfortable Möglichkeit, um Impfungen gegenüber Dritten nachzuweisen. Damit können Nutzerinnen und Nutzer Impfzeitpunkt, Impfstoff und ihren Namen über die Corona-Warn-App sowie die CovPass-App bequem digital auf ihren Smartphones speichern. Das digitale Impfzertifikat kann auf Verlangen vorgelegt und via Prüf-Apps ausgelesen werden. Seit dem 1. Juli 2021 gilt der digitale Impfnachweis EU-weit. Neben der Corona-Schutzimpfung, einschließlich etwaiger Auffrischungsimpfungen, können auch aktuelle Testnachweise sowie Genesenennachweise gespeichert werden. Mehr zum digitalen Impfnachweis lesen Sie hier und hier.

Kommunikation: Menschen informieren und aufklären

Die Pandemie kann nur beendet werden, wenn sich genügend Menschen impfen lassen. Entscheidend für den Impferfolg ist, dass die Bürgerinnen und Bürger der Corona-Schutzimpfung auf Basis transparenter Entscheidungen und umfassender Informationen positiv gegenüberstehen. Eine umfassende Aufklärung zu den verschiedenen Aspekten der COVID-19-Impfung macht hierbei den Unterschied. Diese Aufklärung leistet die bundeseinheitliche Impf-Informationskampagne unter dem Titel „Deutschland krempelt die #ÄrmelHoch“.

Das medizinische Personal krempelt die #ÄrmelHoch.


Im Rahmen der Kampagne wird umfassend über die Corona-Schutzimpfung informiert, um zur Impfung zu ermutigen – etwa mit Web- und Social-Media-Inhalten, Plakaten, Anzeigen sowie TV- und Radiospots. 

Impfstrategie von Bund und Ländern

Die Nationale Impfstrategie wurde von Bund und Ländern gemeinsam entwickelt. Der Bund beschafft und finanziert alle Impfstoffe, die in Deutschland zum Einsatz kommen. Er hat in den ersten Monaten der Impfkampagne bis in den Sommer 2021 hinein die Verteilung der COVID-19-Impfstoffe an die von den Bundesländern eingerichteten Anlieferungsstellen organisiert. Die Länder haben für eine sichere Lagerung und Verteilung vor Ort gesorgt. Sie organisieren und betreiben die Impfzentren, deren Anzahl bis Ende September 2021 deutlich reduziert wurde, und die mobilen Impfteams. Mittlerweile erfolgt die Belieferung der unterschiedlichen Leistungserbringer mit Impfstoff und mit Zubehör einheitlich über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel. Als weitere Säulen der Impfstrategie sind schon seit April 2021 Arztpraxen und seit Juni Privatarztpraxen und Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in die Impfstrategie einbezogen. Mittlerweile betrifft das auch Gesundheitsämter und Krankenhäuser sowie öffentliche Apotheken. Nach Aktualisierung der Coronavirus-Impfverordnung vom 25.05.2022 haben nun auch Zahnärztinnen und Zahnärzte die Möglichkeit, die Corona-Schutzimpfung durchzuführen. Weitere wichtige Funktionen im Rahmen der Nationalen Impfstrategie haben das Paul-Ehrlich-Institut sowie das Robert Koch-Institut, die dem Bundesministerium für Gesundheit nachgeordnet sind.

Vorhaltung eines staatlichen Impfangebots über den 30. September 2021 hinaus

Angesichts der voranschreitenden Immunisierung der Bevölkerung wurde die Nationale Impfstrategie aufgrund eines Beschlusses der GMK vom 28. Juni 2021 mit einer Schließung beziehungsweise Reduzierung der Anzahl und Kapazität der Impfzentren und einer Schwerpunktsetzung auf die mobilen Impfteams bis zum 30. September 2021 angepasst.

Es ist nun die vorrangige Aufgabe der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und Betriebsärztinnen und -Ärzte sein, die notwendigen Auffrischungsimpfungen und gegebenenfalls Erst- und Zweitimpfungen im Rahmen der dezentralen ärztlichen Impfkampagne durchzuführen. Dies hat es ermöglicht, die Impfzentren in ihrer derzeitigen Anzahl und Kapazität bis zum 30. September 2021 zurückzufahren oder zu schließen. 

Um den Schutz der Bevölkerung auch weiterhin zuverlässig zu gewährleisten, werden vorübergehend Impfangebote mit dem Schwerpunkt auf mobile Impfteams eingerichtet, die durch die Länder oder in deren Auftrag betrieben werden. Von diesem Impfangebot sollen vor allem Personengruppen in Gemeinschaftsunterkünften wie Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder in sonstigen Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel Obdachlosenunterkünfte, Heime für Asylsuchende) oder in prekären Lebens- und Arbeitsverhältnissen profitieren können. Auch für Menschen aus sozialen Brennpunkten können gebündelte Impfangebote in Erwägung gezogen werden, um eine schnelle Durchführung von Auffrischungsimpfungen zu ermöglichen. Zudem gilt nach wie vor: Impfen in Arztpraxen oder in Unternehmen durch Betriebsärztinnen und -ärzte ist weiterhin möglich und es gibt zahlreiche niedrigschwellige Impfangebote

Die Länder stellen derweil sicher, dass durch Rückfall- und Notfalloptionen die Impfkapazitäten in kurzer Zeit wieder hochgefahren werden können. Die Möglichkeit einer vorrübergehenden ergänzenden Versorgung ist vorerst bis zum 30. April 2022 gesichert.

Internationale Eindämmung des Coronavirus

Die SARS-CoV-2-Pandemie ist eine globale Herausforderung. Ihre weltweite Eindämmung ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, die sich zum weltweit gerechten Zugang zu Impfstoffen als globales öffentliches Gut bekannt hat. Im Zentrum des Engagements auf globaler Ebene steht die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im April 2020 lancierte Plattform des „Access to COVID-19 Tools Accelerator“ (ACT-A) und die zugehörige Impfstoffplattform COVAX. ACT-A verfolgt unter anderem das Ziel, Entwicklung, Produktion und gerechten Zugang für alle zu COVID-19 Impfstoffen, Therapeutika und Diagnostika zu gewährleisten. Insgesamt unterstützt die Bundesregierung ACT-A mit mehr als zwei Milliarden Euro.

Paul-Ehrlich-Institut: der Impfstoffspezialist

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, prüft und genehmigt Anträge auf klinische Prüfungen von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln, die in Deutschland durchgeführt werden sollen. Das PEI ist ferner zuständig für die Prüfung und Freigabe der Chargen (Produktionseinheiten) der jeweiligen Corona-Impfstoffe anhand festgelegter Kriterien hinsichtlich Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit. Darüber hinaus sammelt und bewertet es Berichte zu Verdachtsfällen von unerwünschten Nebenwirkungen der Impfstoffe. Diese können auf der Website www.nebenwirkungen.bund.de oder über die App SafeVac 2.0, welche im Google Play und Apple App Store verfügbar ist, dem PEI gemeldet werden.

Robert Koch-Institut: die Virusexperten

Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle COVID-19-Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. So werden etwa die täglichen Fallzahlen von Neuinfektionen ermittelt und auf dem COVID-19-Dashboard publiziert. Wichtig für die regelmäßige Weiterentwicklung und Anpassung der Impfstrategie ist die konsequente Auswertung verschiedenster Pandemiedaten. Das RKI dokumentiert die Wirkung der Impfkampagne und überwacht die Wirksamkeit der Impfung. Mithilfe eines elektronischen Meldesystems werden dazu nicht-personenbezogene Daten zu erfolgten Impfungen direkt an das RKI übermittelt. Ferner veröffentlicht das Robert Koch-Institut werktäglich eine allgemeine Statistik und führt regelmäßige repräsentative Befragungen zur Impfakzeptanz durch. Darüber hinaus führt das Robert Koch-Institut Studien zur langfristigen Wirksamkeit der Impfstoffe in verschiedenen Bevölkerungsgruppen durch.

Die Finanzierung der Impfung

Die Impfung an sämtlichen Impfstellen – ob in Arztpraxen, Apotheken, durch mobile Impfteams, bei Impfaktionen oder bei Betriebsärztinnen und -ärzten – ist für die Bevölkerung kostenlos – unabhängig vom Versicherungsstatus. Der Bund zahlt den Impfstoff. Die Kosten der noch bestehenden Impfzentren einschließlich der mobilen Impfteams tragen die Länder und der Bund (beziehungsweise die sogenannte Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds) zunächst weiter gemeinsam.  Bis 30. April 2022 stellen die Länder durch Rückfall- und Notfalloptionen sicher, dass die Impfkapazitäten in kurzer Zeit wieder hochgefahren werden können, wenn dies erforderlich sein sollte. Die Möglichkeit einer vorrübergehenden ergänzenden Versorgung ist vorerst gesichert.

Aktueller Stand der Umsetzung der Nationalen Impfstrategie

Entscheidend für den Erfolg der Impfstrategie ist vor allem ihre Umsetzung vor Ort. Mehr zur Vor- und Nachbereitung sowie zum Ablauf der Impfungen erfahren Sie auf dieser hier.  Das Impfdashboard gibt Ihnen einen tagesaktuellen Überblick über den Stand der Impfungen in Deutschland. 

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