Allgemeine Informationen
Hier können Sie nachlesen, was Fachleute wie Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte wissen müssen, um über die Impfung transparent aufklären zu können.
Als minderjährige Pflegeschülerin oder minderjährige Pflegeschülerin können Sie sich impfen lassen, wenn Sie älter als 16 Jahre sind. Als einziger Impfstoff für Personen ab dem 16. Lebensjahr ist derzeit der Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer zugelassen.
Stand: 26.03.2021
Die COVID-19-Impfungen werden aktuell von den Impfzentren der Länder durchgeführt. Angehörige der ambulanten Pflegedienste werden nach der Coronavirus-Impfverordnung mit höchster Priorität geimpft, wenn sie regelmäßig ältere und pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen. Wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören, erhalten Sie direkt einen Impftermin über die Impfterminvergabe. Sie können sich von einem mobilen Impfteam impfen lassen, wenn dies von Ihrem Impfzentrum angeboten wird.
Ab dem 7. April 2021 werden verstärkt auch Arztpraxen in die Impfkampagne einbezogen, so dass dann auch diese Möglichkeit für Sie in Betracht kommt.
Stand: 02.04.2021
Die COVID-19-Impfung ist eine freiwillige Impfung. Arbeitsrechtlich hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber keine Verpflichtung, die Zeiten für das Impfen als Arbeitszeit anzuerkennen. Ob Sie sich während der Arbeitszeit impfen lassen können, müssen Sie frühzeitig mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber klären.
Stand: 25.03.2021
Allgemein gilt: Die Impfung erfolgt freiwillig und es wird in Deutschland keine Impfpflicht gegen COVID-19 geben. Nach aktuellem Stand kann ein Arbeitgeber keine Impfung verlangen. Unabhängig davon ist eine Impfung jedoch sehr ratsam, um sich selbst und die Gemeinschaft bestmöglich zu schützen.
Stand: 26.03.2021