Impfquote
Wie viele Menschen in Deutschland schon geimpft wurden, wie dies nachverfolgt wird und wieso der Gemeinschaftsschutz so wichtig ist, wird hier beantwortet.
Aktuelle Zahlen zu durchgeführten Impfungen veröffentlicht das Robert Koch-Institut jeden Tag hier. Zudem finden Sie alle wichtigen Infos in unserem Impfdashboard.
Stand: 25.03.2021
Wenn die Übertragung einer Infektion wirksam gestoppt werden soll, muss eine ausreichende Immunität in der Bevölkerung vorhanden sein. Wie hoch der Schwellenwert für eine ausreichende Immunität sein muss, ergibt sich aus epidemiologischen Modellen und Berechnungen. Für die Berechnung dieses Schwellenwertes ist die Basisreproduktionszahl R0 ein wesentlicher Wert. R0 gibt an, wie viele weitere Personen eine erkrankte Person in einer gänzlich ungeschützten Bevölkerung anstecken würde. Eine Infektion breitet sich langfristig nur dann aus, wenn ihr R0 über 1 liegt. Es ist allerdings zu beachten, dass R0 nicht nur eine Eigenschaft des Erregers ist, sondern auch von gewissen Rahmenbedingungen abhängt, wie zum Beispiel der Bevölkerungsdichte und dem Kontaktverhalten der Menschen.
Der R0-Wert für die Masern wird mit etwa 12 bis 18 angegeben. Anhand dieses R0-Wertes wurde für die Masern eine erforderliche Immunität in der Bevölkerung von 95 Prozent berechnet. Ist diese Immunität erreicht, ist ein wirksamer Gemeinschaftsschutz ("Herdenimmunität") aufgebaut. Für die Basisreproduktionszahl von SARS-CoV-2 wurde in verschiedenen Untersuchungen ein mittlerer Wert (Median) von 3,3 bis 3,8 ermittelt. Daraus kann eine notwendige Immunität in der Bevölkerung von 60 bis 70 Prozent abgeleitet werden. Durch infektionspräventive Maßnahmen wie zum Beispiel Abstand halten, das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, Isolation Infizierter und Quarantäne von Kontaktpersonen kann die natürliche Übertragungsrate gesenkt werden.
Steigt die Übertragungswahrscheinlichkeit von SARS-CoV-2, muss damit gerechnet werden, dass auch die Notwendigkeit einer höheren Immunität in der Bevölkerung besteht. Das wäre allerdings erst der Fall, wenn die entsprechende Virusvariante in der Übertragung erheblich über die bisherige Virusvariante dominiert.
Stand: 30.03.2021
Bei der Beantwortung dieser Frage müssen zwei Aspekte bedacht werden: der Individualschutz und der Gemeinschaftsschutz. Grundsätzlich sollte jeder, der sich gegen COVID-19 impfen lassen möchte, eine Impfung bekommen können (Individualschutz).
Mathematische Modelle zeigen, dass erst bei einer Immunität von ca. 70% in der Bevölkerung die Übertragungen von SARS-CoV-2 soweit limitiert sind, dass diese Pandemie vorüber geht (Gemeinschaftsschutz). Allerdings ist derzeit nicht vorhersagbar, inwieweit eine Immunität die Virus-Transmission (Übertragung) unterbindet oder wenigstens reduzieren kann. Insofern ist dem Individualschutz, also dem Schutz der geimpften Person vor einer COVID-19 Erkrankung oder einem schweren Verlauf der Erkrankung, eine hohe Bedeutung zuzumessen. Zudem fehlen noch detaillierte Daten dazu, wie wirksam die einzelnen COVID-19-Impfstoffe sind und wie lange der Impfschutz anhält – auch dies beeinflusst, wie viel Prozent der Bevölkerung sich impfen lassen müssten, um bei 70% der Bevölkerung eine Immunität entstehen zu lassen und damit die Pandemie einzudämmen.
Stand: 25.03.2021
Aufgrund der zu Beginn knappen Verfügbarkeit von Impfstoffen wurden im Rahmen der Anspruchspriorisierung nach der Coronavirus-Impfverordnung und auf Grundlage der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zunächst vor allem Pflegeheimbewohner und -bewohnerinnen und vor allem auch dortige Pflegekräfte mit mobilen Teams geimpft. Die Organisation dieser Impfungen ist aufwendiger und zeitintensiver als bei Impfungen in Impfzentren. Die Zahl der täglich verabreichten Impfungen nimmt aber Zug um Zug zu. Dies können Sie im Impfdashboard nachvollziehen. In der nächsten Phase sollen die Impfungen dann zusätzlich auch verstärkt in Arztpraxen vorgenommen werden. Die Planungen dafür laufen bereits. Diesbezüglich wird die Nationale Impfstrategie derzeit aktualisiert.
Zudem wurde eine Taskforce gebildet, die sich darum kümmern soll, die Impfstoffproduktion weiter voranzutreiben.
Mehr zur Komplexität der Impfstoffherstellung und -logistik finden Sie in diesem Artikel.
Stand: 25.03.2021
Es ist zu erwarten, dass im Laufe dieses Jahres zusätzlich zu den COVID-19-Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson weitere zugelassen werden können, die den behördlichen Vorgaben zum Nachweis einer guten, medizinisch relevanten Wirksamkeit bei einer hohen Sicherheit entsprechen. Informationen zu Impfstoffen, an denen aktuell geforscht wird, können Sie unserer FAQ "An welchen Impfstoffen wird aktuell geforscht?" entnehmen.
Abhängig davon, wie viele Impfstoffdosen in Deutschland zur Verfügung stehen und wie die Verteilung und Administration des Impfstoffs in Deutschland organisiert wird, aber auch wie hoch die Akzeptanz in der Bevölkerung ist, sich impfen zu lassen, kann das Ziel, dem Großteil der Bevölkerung ein Impfangebot zu machen, früher oder später erreicht werden. Bei drei der derzeit verfügbaren COVID-19-Impfstoffe (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer, COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna, Vaxzevria® von AstraZeneca) sind zwei Impfdosen im Abstand von wenigen Wochen für den Aufbau eines Immunschutzes nötig. Durch die Pandemie ergibt sich außerdem die Ausnahmesituation, dass sehr viele Menschen auf einmal geimpft werden.
Ziel ist es, dass allen Bürgerinnen und Bürgern spätestens bis zum Ende des Sommer 2021 ein Impfangebot gemacht werden kann.
Stand: 01.04.2021
Wie geplant wurde Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen zuerst ein Impfangebot gemacht. Von den meisten wurde das Angebot angenommen, sodass bereits ein sehr großer Anteil eine erste und die meisten auch schon eine zweite Impfung erhalten haben. Die genauen Zahlen, die täglich aktualisiert werden, finden Sie auf unserem Impfdashboard.
Stand: 17.03.2021
Die Wirkung der hohen Durchimpfungsrate bei den Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ist bereits spürbar: Die Anzahl der Neuinfektionen der über 80-Jährigen in der Gesamtbevölkerung bleibt auf gleichem Niveau, während sie bei anderen Altersgruppen aufgrund des derzeitigen intensiven Infektionsgeschehens stark ansteigt. Während Ende Dezember letzten Jahres noch über 370 Ausbrüche in Pflegeeinrichtungen in einer Woche verzeichnet wurden, fiel der Wert in der letzten Februarwoche 2021 auf etwa 50 Ausbrüche.
Stand: 09.04.2021
Die Wirkung der Impfkampagne soll dokumentiert werden. Dafür wurde ein elektronisches Meldesystem eingerichtet. Es werden nicht-personenbezogene Daten zu erfolgten Impfungen (Alter, Geschlecht, Land-/Stadtkreis, Impf-Indikation, Ort der Impfung, Impfdatum, Impfstoff-Produkt, verabreichte Dosis) aus den Impfzentren direkt an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt. Darüber hinaus wird das RKI regelmäßige repräsentative Befragungen zur Impfakzeptanz durchführen.
Wie gut die Impfung vor einer Ansteckung schützt, wird ebenfalls durch das RKI überwacht. Dem RKI werden bei gemeldeten COVID-19-Fällen unter anderem auch Informationen zum Impfstatus übermittelt. Aus einem Vergleich des Anteils Geimpfter unter den COVID-19 Meldefällen mit dem Anteil Geimpfter in der Bevölkerung kann man dann grob die Effektivität der Impfung schätzen.
Stand: 25.03.2021
Die Erhebung der Daten zur COVID-19-Impfung erfolgt in den Impfzentren und durch die Mobilen Impfteams. Autorisiertes Personal der Impfzentren und Impfteams kann über die Webanwendung „Digitales Impfquotenmonitoring“ die Daten eingeben und über eine gesicherte Internetverbindung täglich an die Bundesdruckerei übermitteln, wo im Auftrag des Robert Koch-Instituts (RKI) die Daten zwischengespeichert und vom RKI täglich abgerufen werden.
Eine Übersicht der erhobenen Daten können Sie dem Impfdashboard entnehmen.
Stand: 30.03.2021
Die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland übermitteln dem Robert Koch-Institut Abrechnungsdaten von Impfleistungen bei Gesetzlich Krankenversicherten mit Hilfe derer die Impf-Inanspruchnahme zu verschiedenen Impfungen bestimmt werden kann. Diese Abrechnungsdaten werden regelmäßig pseudonymisiert und über sichere Datenverbindungen mit einem Zeitverzug von ca. 6 Monaten an das RKI übermittelt. Da für die Corona-Schutzimpfung von den Bundesländern zentrale Impfstellen und mobile Teams eingerichtet wurden, stehen die o.g. Abrechnungsdaten für die COVID-19-Impfsurveillance nicht zur Verfügung. Für einen neuen Impfstoff ist außerdem eine zeitnahe Bewertung der Impfinanspruchnahme sowie der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe essentiell. Daher wurde mit der Einführung und Umsetzung der COVID-19-Impfung eine digitale Impfquotenerfassung aufgebaut, mit der die Daten aus den Impfzentren täglich übermittelt werden.
Grundlage für die Datenerhebung ist das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Hier haben sich die Bundesländer auf die Erfassung folgender Daten geeinigt:
- Datum der Impfung
- der Name des Impfstoffes (Handelsname)
- die Chargennummer
- Beginn oder Abschluss der Impfserie
- Pseudonym der geimpften Person
- Alter und Geschlecht
- die PLZ des Wohnortes
- das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen einer Impfindikation nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)
Stand: 25.03.2021
Es gibt in Deutschland kein Impfregister. Über die Impfsurveillance (Surveillance steht englisch für Überwachung) der Krankenversicherung kann durch pseudonymisierte, ambulante Abrechnungsdaten der gesetzlich Krankenversicherten die Inanspruchnahme verschiedener Impfungen bestimmt werden. Diese Daten liegen aber meist erst mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. sechs Monaten vor. Weitere Informationen zur KV-Impfsurveillance finden Sie hier.
Für die COVID-19-Impfung erfolgt die Erhebung der Daten in den Impfzentren über die Webanwendung „Digitales Impfquotenmonitoring“. Grundlage für die Datenerhebung ist das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (siehe auch Warum braucht es ein digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung am RKI?).
Weitere Informationen zur Impfkampagne finden Sie unter impfdashboard.de.
Stand: 30.03.2021
Die Erhebung der Daten zur COVID-19-Impfung erfolgt in den Impfzentren und durch die Mobilen Impfteams. Autorisiertes Personal der Impfzentren und Impfteams können über die Webanwendung "Digitales Impfquotenmonitoring" die Daten eingeben und über eine gesicherte Internetverbindung täglich an die Bundesdruckerei übermitteln, wo im Auftrag des RKI die Daten zwischengespeichert und vom RKI täglich abgerufen werden.
Eine Tabelle und Abbildungen mit Informationen zu den Impfquoten, der Anzahl der durchgeführten Impfungen und der Indikation für die Impfung werden werktäglich bis mittags aktualisiert und können hier abgerufen werden. Es kann vorkommen, dass Meldungen einzelner Bundesländer vervollständigt oder korrigiert werden. In diesen Fällen wird die Tabelle nachträglich aktualisiert.
Stand: 13.01.2021
Die neuen Impfstoffe gegen COVID-19 versprechen einen guten individuellen Schutz vor einer Erkrankung. Trotzdem sollten auch Personen, die geimpft sind, bis auf Weiteres Maske tragen, sich an die Hygiene- und Abstandsregeln (FAQ Wie kann man sich anderweitig vor COVID-19 schützen?) halten und die Quarantänepflichten bei Kontakt mit Erkrankten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet (mehr zum Thema Kontaktpersonen hier) beachten. Denn auch wer geimpft ist, könnte noch zur Übertragung des Coronavirus beitragen. Dies erklärt sich so:
Die Impfungen gegen COVID-19 haben eine gute Wirksamkeit (siehe FAQ Wie wirksam sind die mRNA-COVID-19-Impfstoffe?). Kommt eine geimpfte Person also mit dem Erreger in Kontakt wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erkranken. Es ist allerdings zurzeit noch unsicher, in welchem Maße auch Geimpfte nach Kontakt mit dem Erreger diesen vorübergehend noch in sich tragen und andere Personen anstecken können. In so einem Falle würde eine Person also vorübergehend das Virus in sich tragen, aber nicht erkranken. Man nimmt zwar an, dass die Übertragung (Transmission) aufgrund geringerer und/oder weniger langandauernder Viruslast im Nasen-Rachenraum reduziert ist. Daher sollen auch Personengruppen wie medizinisches Personal mit Kontakt zu vulnerablen Gruppen prioritär geimpft werden, damit sie die Erkrankung nicht an ihre Patientinnen und Patienten weitergeben. Auch geht man davon aus, dass die Impfung einen Effekt auf den Gemeinschaftsschutz hat, dass also je mehr Menschen geimpft sind, umso weniger Virus in der Bevölkerung zirkuliert (Herdenimmunität). So könnten dann auch Personen geschützt werden, die sich selber nicht impfen lassen können. Letztlich fehlen hier jedoch wissenschaftliche Erkenntnisse um einzuschätzen, in welchem Maße eine Corona-Schutzimpfung die Transmission reduziert. Solange das Infektionsgeschehen noch so dynamisch ist wie zurzeit, sollten alle Maßnahmen eingehalten werden, um die Pandemie zurückzudrängen und alle Menschen bestmöglich vor Ansteckung zu schützen. Daher sollen als Vorsichtsmaßnahme – bis zum Vorliegen weiterer Studiendaten – auch Geimpfte die Infektionsschutzmaßnahmen beachten.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann nicht sicher vorhergesagt werden, wann weitere Daten zur Fragestellung, ob die verfügbaren COVID-19-Impfstoffe auch einen Effekt auf die SARS-CoV-2 Übertragung (Transmission) haben, vorliegen. Verschiedene Studien zu dieser Fragestellung sind jedoch geplant oder laufen bereits. Wann Ergebnisse vorliegen hängt im Wesentlichen von der Teilnehmerinnen- und Teilnehmeranzahl an entsprechenden Studien, vom weiteren Verlauf der Pandemie und der erfolgreichen Durchführung der Studien ab.
Stand: 30.03.2021