Impfstoffverteilung
Wann ist der Corona-Impfstoff verfügbar? Wem wird die Impfung zuerst angeboten? Was muss ich vor der COVID-19-Schutzimpfung beachten? Die Antworten zu all diesen Fragen finden Sie hier.
Die Impfungen in den Impfzentren und mit den mobilen Impfteams der Bundesländer haben am 27.12.2020 begonnen. Am 21.12.2020 wurde der Impfstoff Comirnaty® des deutschen Herstellers BioNTech in Kooperation mit US-Konzern Pfizer von der Europäischen Kommission zugelassen. Seit dem 06.01.2021 ist mit dem Impfstoff COVID-19 Vaccine Moderna® der Firma Moderna der zweite COVID-19-Impfstoff und seit dem 29.01.2021 der dritte Impfstoff AstraZeneca® des britisch-schwedischen Unternehmens AstraZeneca in der EU zugelassen. Am 11.03.2021 wurde der vierte Corona-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson von der EU zugelassen.
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) spricht dabei zuvor eine entsprechende Empfehlung für die Impfstoffe aus, die dann durch die Europäische Kommission freigegeben werden. Anschließend erfolgt jeweils die Freigabe der Impfstoff-Chargen durch das Paul-Ehrlich-Institut. Danach können die Impfstoffe, die für die Impfzentren vorgesehen sind, jeweils an die Anlieferungszentren der Länder ausgeliefert werden. Von dort übernehmen es die Länder, die Impfstoffe an ihre Impf-Zentren zu verteilen und die Impfungen durchzuführen. Für die Arztpraxen erfolgt die Belieferung hingegen über den Großhandel und die Apotheken.
Stand: 30.03.2021
Ein zugelassener Impfstoff steht zu Beginn nicht automatisch überall und für jeden sofort zur Verfügung. Er muss erst in ausreichender Menge hergestellt und verteilt werden. Zuständig für die Planung und Verteilung eines Impfstoffs sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundesländer. Das RKI ist nicht in den Einkauf und die Verteilung von Impfstoffen eingebunden. In ihrem gegenwärtigen Auftrag, eine Impfempfehlung zu COVID-19 zu entwickeln, hat die Ständige Impfkommission (STIKO) unter anderem jene Gruppen, deren Impfung Priorität ermittelt.
Deutschland fördert aktiv den Aufbau von Herstellungskapazitäten für Impfstoffe in Deutschland und der EU. Dabei wurden mit den Herstellern auch Verträge zur ausreichenden Versorgung der Bevölkerung in Deutschland und Europa mit potenziellen COVID-19-Impfstoffen geschlossen.
Stand: 02.02.2021
Angaben zu voraussichtlichen Liefermengen der einzelnen Impfstoffe finden Sie hier. Weitere Zahlen und Informationen zur Impfkampagne finden Sie unter impfdashboard.de.
Stand: 01.04.2021
Gründe für eine anfängliche Impfstoffknappheit sind die hohe Nachfrage und die begrenzten Produktionskapazitäten, nicht die Gesamtbestellmenge. Darum war und ist es nötig, zu Beginn zu priorisieren und zunächst vor allem die vulnerablen Gruppen, wie zum Beispiel Bewohner von Pflegeheimen, vorrangig zu impfen.
Gemeinsam mit BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson bemüht sich die Bundesregierung darum, die Produktionskapazitäten deutlich auszuweiten. Seit Februar 2021 produziert ein zusätzliches Werk in Marburg den BioNTech-Impfstoff.
Stand: 31.03.2021
Aufgrund begrenzter Impfstoffverfügbarkeit kann die Impfung zunächst nur bestimmten Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer COVID-19-Erkrankung haben oder die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben.
Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die im Wesentlichen auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Die Neufassung der Rechtsverordnung ist am 8. März 2021 in Kraft getreten. Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen.
Nach der Coronavirus-Impfverordnung werden zuerst die über 80-Jährigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen geimpft. Auch das Personal dieser Häuser sowie Menschen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe.
Diese Reihenfolge wird auch bei den zweiten Impfungen beibehalten. Die Priorisierung im Einzelnen:
Höchste Priorität
- Über 80-Jährige
- Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen
- Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege begutachten und prüfen
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren und in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden (wie z.B. Bronchoskopie)
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht - insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin oder im Rahmen der Behandlung schwer immunsupprimierter Patientinnen und Patienten
Hohe Priorität
- Über 70-Jährige
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
- Personen nach einer Organtransplantation
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression)
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
- Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose), Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40)
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben.
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren
(Die Kontaktpersonen werden von der Person bzw. der Schwangeren selbst oder von einer sie vertretenden Person bestimmt.) - Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen für geistig oder psychisch behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
- Polizei- und Einsatzkräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Erfasst sind auch Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
- Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt
- Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
- Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
- Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in besonders relevanten Positionen zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur
- Personen, die insbesondere in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind
- Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind
Erhöhte Priorität
- Über 60-Jährige
- Personen insbesondere mit folgenden Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas (BMI über 30)
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 60 Jahre alt sind und eine der vorgenannten Erkrankungen haben
- Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind
- Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
- Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
- Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut
- Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
- Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht Grund-, Sonder- oder Förderschulen sind, tätig sind
- sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
Wie weit die Impfung der verschiedenen Priorisierungsgruppen vorangeschritten ist, können Sie auf auf dem Impfdashboard nachverfolgen.
Stand: 12.03.2021
Solange noch nicht ausreichend Impfstoff für die Versorgung aller zur Verfügung steht, sollen vordringlich Personen geimpft werden, die entweder ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf von COVID-19 aufweisen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit ein besonders hohes Risiko haben, sich mit SARS-CoV-2 anzustecken oder die aufgrund ihrer Berufstätigkeit Kontakt zu besonders durch COVID-19 gefährdeten Personen haben.
In der nächsten Phase der Nationalen Impfstrategie sollen neben den Impfzentren und mobilen Impfteams auch die Arztpraxen umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden. Ziel ist, dass allen Bürgerinnen und Bürgern spätestens bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann.
Stand: 25.03.2021
Es ist davon auszugehen, dass Personen, die von einer SARS-CoV-2-Infektion oder COVID-19 genesen sind – zumindest vorübergehend - über einen gewissen Schutz vor einer Erkrankung verfügen. Aufgrund der Immunität nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion und in Anbetracht des weiterhin bestehenden Impfstoffmangels sollten immungesunde Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, nach Ansicht der Ständigen Impfkommission (STIKO) zunächst nicht geimpft werden.
Unter Berücksichtigung der Priorisierung sollte bei ehemals COVID-19-Erkrankten nach Ansicht der STIKO im Regelfall nach etwa sechs Monaten eine Impfung erwogen werden.
Tritt nach Verabreichung der ersten Impfstoffdosis eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion (positiver PCR-Test) auf, sollte nach Ansicht der STIKO die Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis ebenfalls erst etwa sechs Monate nach Genesung bzw. Diagnosestellung erfolgen.
Stand: 30.03.2021
Das Bundesministerium für Gesundheit steht mit den Ländern und der pharmazeutischen Industrie in Kontakt, um vermeidbare Verzögerungen bei der Produktion zu verhindern, Produktionskapazitäten so weit wie möglich auszubauen und die Beschaffung verfügbarer COVID-19-Impfstoffe so schnell wie möglich sicherzustellen.
Zudem bemühen sich die Impfstoffhersteller um Kooperationen mit anderen pharmazeutischen Unternehmern, um Produktionskapazitäten auszuweiten.
Mit einem neuen BioNTech-Werk in Marburg entstehen zusätzliche Produktionskapazitäten für voraussichtlich mehrere 100 Millionen Dosen pro Jahr.
Stand: 25.03.2021
Für die Einrichtung von Impfzentren gibt es mehrere Gründe:
- Die Logistik und Organisation in Impfzentren wurde für die erste Phase der Nationalen Impfstrategie als leichter erachtet als die Integration in die Regelversorgung. Die Impfzentren sind von den Bundesländern eingerichtet worden, um auf diese Weise in der ersten Zeit möglichst viele Menschen impfen zu können.
- Impfzentren können auch gewährleisten, dass bestimmte COVID-19-Impfstoffe sachgerecht gelagert werden. Manche Impfstoffe müssen beispielsweise bei besonders niedrigen Temperaturen gelagert werden, die zu Beginn der Impfkampagne in Hausarztpraxen oder Apotheken nicht ohne Weiteres gewährleistet werden können.
- Dazu kommt am Anfang, dass in Impfzentren, in denen täglich Hunderte Menschen geimpft werden können, Impfstofflieferungen in großen Mengen/Chargen aufgebraucht werden, bevor sie verfallen. Dies war insbesondere in Anbetracht der anfänglichen Impfstoffknappheit bedeutsam. Impfzentren erleichtern außerdem die Verteilung des Impfstoffs an Personen, die aus ethischen und medizinisch-epidemiologischen Gründen priorisiert wurden.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat in enger Anlehnung an die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut eine Priorisierung der Impfberechtigten in der Coronavirus-Impfverordnung festgelegt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel "Informationen zu Impfgruppen und Terminvergabe in den Bundesländern".
Da nun ab April immer mehr Impfstoffdosen zur Verfügung stehen und alle weiteren Bedingungen wie bspw. Lagerung nun leichter erfüllt werden können, ist nun zeitnah ab April die Einbeziehung der Arztpraxen in die Impfkampagne geplant. Die Impfzentren bleiben daneben ein wichtiger Faktor.
Stand: 25.03.2020
Die Impfaufklärung ist zwingend von Ärztinnen und Ärzten vorzunehmen. Die Impfung selbst kann auch an medizinisches Assistenzpersonal delegiert werden. Die Länder und Kommunen müssen sicherstellen, dass ausreichend Personal vorgehalten wird, um die Impfzentren zu betreiben. Dabei werden sie insbesondere von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und medizinischem Personal aus Krankenhäusern vor Ort unterstützt. Aber auch Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder Logistikunternehmen können bei der Organisation und den Betrieb vor Ort helfen.
Stand: 25.03.2021
Laut Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums wird Impfärztinnen und -ärzten sowie medizinischem Personal, das in Impfzentren tätig ist, eine Impfung angeboten (ImpfV § 2).
Stand: 25.03.2021
Für jeden COVID-19-Impfstoff, für den eine Zulassung erteilt wird, müssen Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit in klinischen Prüfungen nachgewiesen werden und ein günstiges Nutzen-Risiko–Profil durch die Zulassungsbehörde bescheinigt werden. Derzeit sind vier COVID-19-Impfstoffe in der EU zugelassen: zwei mRNA-Impfstoffe (BioNTech/Pfizer und Moderna) und zwei Vektor-Impfstoffe (AstraZeneca und Janssen). Die Ständige Impfkommission (STIKO) bewertet die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna und den Impfstoff von AstraZeneca hinsichtlich des Individualschutzes und der Bekämpfung der Pandemie nach derzeitigem Wissen als gleich (siehe die STIKO-Empfehlung vom 12. März 2021). Ein Unterschied besteht hinsichtlich des Anwendungsalters: Der BioNTech/Pfizer-Impfstoff ist ab dem Alter von 16 Jahren zugelassen, der Impfstoff von Moderna erst ab dem Alter von 18 Jahren. Derzeit bereitet die STIKO eine weitere Aktualisierung ihrer Empfehlung vor. Es ist davon auszugehen, dass sie in diesem Rahmen den COVID-19-Impfstoff von Janssen sowie den aktuellen Kenntnisstand zum Impfstoff von AstraZeneca berücksichtigt.
Wichtig ist: Eine begonnene Impfserie soll mit dem gleichen Impfstoffprodukt komplettiert werden. Welche Impfung konkret angeboten wird, hängt insbesondere auch mit der Verfügbarkeit vor Ort ab. Bei der Auswahl des Impfstoffs werden generell die STIKO-Empfehlungen und die Vorgaben der Zulassung berücksichtigt, zum Beispiel hinsichtlich der zu impfenden Patientengruppen. In einer nächsten Phase der Impfung, wenn zugelassene Impfstoffe in genügender Zahl zur Verfügung stehen, könnte sich herausstellen, dass verschiedene zugelassene Impfstoffe zwar unterschiedlich gut wirksam sind, aber möglicherweise andere Vorteile in Bezug auf Verträglichkeit, spezielle Wirksamkeit in besonderen Gruppen haben oder auch der Logistik haben, die bei der Wahl entscheidend sind.
Stand: 30.03.2021
Die Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech/Pfizer , die COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna und Vaxzevria® von AstraZeneca werden in Mehrdosenbehältnissen geliefert. Eine Durchstechflasche mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer enthält 6 Impfdosen, bei Moderna sind es 10 Impfdosen. Die Durchstechflaschen mit dem AstraZeneca-Impfstoff werden derzeit als 10-Dosenbehältnis bereitgestellt.
Bei der Impfung ist durch das Fachpersonal folgendes zu beachten:
- Jede Dosis muss 0,3 Milliliter (BioNTech/Pfizer), 0,5 Milliliter (Moderna und AstraZeneca) des Impfstoffs enthalten, um eine Unterdosierung sicher auszuschließen.
- Hinsichtlich des zu applizierenden Volumens pro Dosis und aufgrund eines niedrigen Totvolumens sollten vorzugsweise graduierte 1 ml Spritzen (Polypropylen) und Kanülen der Größen 21G oder feiner (23G oder 25G) verwendet werden. Die Verwendung von anderen geeigneten Spritzen ist grundsätzlich ebenfalls möglich.
- Für jede einzelne Impfung muss eine neue, sterile Kanüle benutzt werden.
- Wenn die in der Durchstechflasche verbleibende Impfstoffmenge nicht mehr für eine weitere volle Dosis von 0,3 bzw. 0,5 Milliliter ausreicht, müssen die Durchstechflasche und das überschüssige Volumen verworfen werden.
- Unter keinen Umständen darf überschüssiger Impfstoff aus mehreren Durchstechflaschen zu einer Dosis vereint werden.
Stand: 07.04.2021
Grundsätzlich kann der Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca für alle Menschen ab 60 Jahren angewendet werden - so lautet die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), die diese Entscheidung auf Basis der neuen Studienlage getroffen hat. Zum Hintergrund: Im zeitlichen Zusammenhang einer Impfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca wurden Fälle von seltenen Hirnvenenthrombosen berichtet. Deshalb wurde die Impfung am 15. März 2021 in Deutschland vorsorglich ausgesetzt. Nach eingehender Prüfung hatte die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) am 19. März 2021 empfohlen, die Impfungen fortzusetzen. Inzwischen sind jedoch weitere Fälle aufgetreten, die fast ausschließlich Personen unter 60 Jahren betreffen. Aufgrund einer Häufung dieser Fälle mit teils tödlichem Verlauf hat die STIKO am 30. März 2021 die Empfehlung ausgesprochen, Vaxzevria® von AstraZeneca nur noch an über 60-Jährige zu verabreichen.
Relevantes im Hinblick auf Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs von AstraZeneca haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.
Aktuelle Informationen zur Impfung mit dem Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca finden Sie hier.
Stand: 07.04.2021
Die Impfstrategie basierte bislang auf der Impfung in Impfzentren und mit mobilen Impfteams. Seit dem 7. April dürfen nun auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Corona-Schutzimpfungen verabreichen. Die Impfzentren und mobilen Impfteams werden daneben weiterhin benötigt.
Stand: 09.04.2021
Seit dem 7. April wurden Hausärztinnen und Hausärzte verstärkt in die Impfkampagne einbezogen. In der ersten Phase erfolgten die Impfungen grundsätzlich in Impfzentren und mit mobilen Impfteams. Die Verimpfung in Arztpraxen wurde zunächst nur punktuell – angebunden an die Impfzentrenstruktur – erprobt. Grund war insbesondere, dass zunächst nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung steht. Außerdem müssen bei den unterschiedlichen Impfstoffen besondere Anforderungen für die Lagerung und den Transport beachtet werden.
In der ersten Phase erfolgen die Impfungen daher nur in speziell eingerichteten Impfzentren, was eine zeitnahe Impfung von vielen Menschen und gleichzeitig auch eine bessere Überwachung der neuartigen Impfstoffe ermöglicht. Zudem sind mobile Teams, insbesondere in Alten- und Pflegeheimen, im Einsatz. Das Impfen in Impfzentren wird auch weiter ein wichtiges Standbein der Impfkampagne sein.
In der nächsten Phase sollen die Impfungen zu einem großen Teil auch in Arztpraxen durchgeführt werden. Die Coronavirus-Impfverordnung wurde entsprechend angepasst. Und auch die Nationale Impfstrategie wird derzeit vor diesem Hintergrund aktualisiert.
Stand: 08.04.2021
Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Priorisierung von vorrangig zu impfenden Personengruppen sieht vor, dass in der ersten Phase sehr limitierter Impfstoffmengen vor allem Menschen über 80 Jahre, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten-/Pflegeheimen und besonderes Gesundheitspersonal geimpft werden sollte. Damit entfiel für die erste Phase die Notwendigkeit, dass Hausärztinnen und Hausärzte eine Impfberechtigung ausstellen, da es entweder nur eines Altersnachweises oder Arbeitgebernachweises bedarf.
Das Alter als Impfindikation deckt bereits viele Vorerkrankungen ab, die von der Hausärztin bzw. vom Hausarzt nicht noch einmal bestätigt werden müssen. Die Frage, in welchen Fällen eine ärztliche Bescheinigung über die Impfberechtigung erforderlich sein kann, ist Gegenstand der aktuellen Abstimmung des Entwurfs der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.
Stand: 26.03.2021
Die Verimpfung des AstraZeneca-Impfstoffs wurde in Deutschland vorsorglich ausgesetzt. Informieren Sie sich hier.
In der aktuellen Phase ist es grundsätzlich noch nicht vorgesehen, dass in Arztpraxen geimpft wird. Aber es gibt bereits Modellprojekte, die dies ermöglichen. Im Kern werden die Impfungen derzeit in den Impfzentren und mit mobilen Impfteams vorgenommen. Grund sind vor allem die derzeit noch begrenzten Impfstoffmengen, die dadurch bedingte prioritäre Verimpfung an bestimmte Personengruppen sowie die damit verbundenen Begleitumstände zur Beschaffung, Logistik und Verimpfung der zugelassenen Impfstoffe. In einer nächsten Phase sollen die Impfungen dann zusätzlich auch in Arztpraxen vorgenommen werden. Die Planungen dafür laufen bereits. Auch diesbezüglich wird die Nationale Impfstrategie derzeit aktualisiert.
Stand: 16.03.2021
Der Bund beschafft und finanziert alle Impfstoffe, die in Deutschland zum Einsatz kommen. Der Bund organisiert die Verteilung der COVID-19-Impfstoffe an die von den Bundesländern eingerichteten Anlieferungsstellen.
Stand: 25.03.2021
Die Länder sorgen für eine sichere Lagerung und Verteilung vor Ort. Sie organisieren und betreiben auch die Impfzentren und die mobilen Impfteams, die beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie das Personal dort impfen. Die Impfzentren werden von der niedergelassenen Ärzteschaft, insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigungen, und ggf. medizinischem Personal der Krankenhäuser unterstützt. Die Vorbereitung und Durchführung kann auch durch Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder Logistikunternehmen unterstützt werden.
Stand: 05.01.2021
Die Impfstrategie basiert bislang auf der Impfung in Impfzentren und mit mobilen Impfteams. Derzeit ist es noch möglich, in den Impfzentren und mit mobilen Teams die ausgelieferten Mengen an Impfstoffdosen zu verimpfen. Aber die Impfkampagne wird nun deutlich an Fahrt gewinnen. Dazu müssen die Bundesländer ihre Impfkapazitäten schnell hochfahren. Und die bereits bestehende Möglichkeit der Einbeziehung von Arztpraxen wird zügig weiterentwickelt. Die niedergelassenen Ärzte sollen jetzt so schnell wie möglich stärker in die Impfkampagne miteinbezogen werden. In der Coronavirus-Impfverordnung wird für die Beauftragung von Arztpraxen durch die Länder ein fester Rahmen geschaffen. In einem weiteren Schritt wird bis Anfang April die umfassende Einbindung der Arztpraxen in die Impfkampagne vorgesehen. Die Impfzentren und mobilen Impfteams werden daneben weiter benötigt.
Mehr zur Corona-Schutzimpfung in Arztpraxen erfahren Sie hier.
Stand: 25.03.2021