Leben in der Pandemie
Jeder von uns kann in der Corona-Pandemie dazu beitragen, sich und andere zu schützen. Was sollte im Alltag in der Corona-Pandemie beachtet werden? Welche Regelungen gibt es? Mehr dazu finden Sie hier.
Bundesweit gelten die folgenden Regelungen zunächst bis zum 18. April 2021:
Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt.
Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen. Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden. Für die vereinbarten Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung vereinbart, dass in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht wird. Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionszahlen scheiden also auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus.
Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann insbesondere sein:
- Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
- weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.
- Ausgangsbeschränkungen;
- verschärfte Kontaktbeschränkungen.
Stand: 24.03.2021
Bitte informieren Sie sich zu länderspezifischen Regelungen bei offiziellen Stellen in Ihrem Bundesland, zum Beispiel auf den Seiten Ihrer Landesregierung:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Stand: 27.03.2021
Jeder kann dazu beitragen, die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, indem er physische Kontakte auf ein Minimum reduziert und die AHA+L+A-Formel befolgt: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (richtiges Husten, Niesen und gründliches Händewaschen) und im Alltag Maske tragen. Auch mit der Verwendung der Corona-Warn-App (A) können Sie einen Beitrag leisten, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Denn die App hilft dabei, festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person waren und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann
Die Empfehlung des Bundes zu allgemeinen Kontaktbeschränkungen gilt weiterhin. Über die Details der Kontaktbeschränkungen entscheiden die Bundesländer. Informationen erhalten Sie zum Beispiel auf den Seiten der Landesregierungen. Eine Übersicht finden Sie hier.
Stand: 24.03.2021
Bund und Länder haben sich auf konkrete Maßnahmen geeinigt, um zielgerichtet auf lokale Infektionsausbrüche zu reagieren. Betroffene Cluster, bei denen es zu einem erhöhten Anstieg an Infektionsfällen kommt, werden isoliert. Ein Cluster ist eine örtlich und zeitlich erhöhte Konzentration eines Infektionsgeschehens. Bei größeren Zusammenkünften, z. B. bei einer Familienfeier oder in Unternehmen, besteht die Gefahr, dass sich das Coronavirus von einem Menschen auf viele überträgt. Dabei werden die bewährten Maßnahmen ergriffen: Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung der betroffenen Personen und ihrer Kontakte. Quarantänemaßnahmen sollen möglichst rasch ergriffen werden, das heißt ein positives Testergebnis ist nicht zwingend erforderlich. Bei einem weiteren Anstieg der Infektionen über das Kontakt- und Ausbruchscluster hinaus, sollen die Eindämmungsmaßnahmen frühzeitig auf weitere Cluster und möglicherweise betroffene Gebiete ausgeweitet werden.
Stand: 24.03.2021
Für den Fall eines Anstiegs der Infektionszahlen haben Bund und Länder einen gemeinsamen "Notfallmechanismus" beschlossen: Sollten in Landkreisen oder kreisfreien Städten kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tage auftreten, ist mit sofortigen regionalen Beschränkungen zu reagieren. Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, kann dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen. Zuständig für die Maßnahmen ist das jeweilige Bundesland. In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt.
Zudem kann bei einem starken Anstieg der Fallzahlen eine "Notbremse" der am 3. März beschlossenen Öffnungsschritte gezogen werden: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft. Dies bedeutet, dass die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt wird. Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt.
Dies kann insbesondere sein:
- Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrerinnen und Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
- weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen;
- Ausgangsbeschränkungen;
- verschärfte Kontaktbeschränkungen.
Stand: 24.03.2021
Wenn Sie in einem innerdeutschen Risikogebiet wohnen, achten Sie verstärkt auf die Einhaltung der AHA+L+A-Formel: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (richtiges Husten, Niesen und gründliches Händewaschen) und im Alltag Maske tragen. Das L für Lüften bedeutet, dass wir zusätzlich zu den Verhaltensregeln auf eine regelmäßige Belüftung von Innenräumen achten sollten: Da sich das Virus auch über Aerosole verbreitet, kann ein guter Luftaustausch eine Ansteckung verringern. Das A steht für die (Corona-Warn-) App, mit der Menschen anonym und schnell darüber informiert werden können, wenn sie sich in der Nähe eines Infizierten aufgehalten haben. Je mehr Menschen die Corona-Warn-App nutzen, desto schneller können Infektionsketten durchbrochen werden.
Beschränken Sie Ihre Kontakte auf ein absolutes Minimum und verzichten Sie auf Reisen sowohl im Inland als auch ins Ausland. Grenzen Sie verstärkt Ihre Kontakte und Besuche ein. Wenn Sie aus einem deutschen Risikogebiet in die anderen Bundesländer einreisen, beachten Sie die jeweils geltenden Regelungen. Manche Bundesländer schreiben eine Quarantänepflicht für Einreisende auch aus innerdeutschen Risikogebieten vor.
Stand: 24.03.2021
Anderen helfen
Sind Sie selbst betroffen: Erkundigen Sie sich bei Nachbarn, Familienangehörigen oder Freunden, ob Sie helfen können. Falls dies nicht möglich ist, wenden Sie sich an die Feuerwehr oder ehrenamtlich Helfende in Ihrem Umkreis. Auf dieser Website finden Sie im Bereich Mitmachen viele Hilfsangebote und Initiativen, die Unterstützung anbieten.
Sind Sie nicht betroffen, können Sie Hilfesuchende Unterstützung anbieten. Halten Sie einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu Personen ein und achten Sie auf eine gründliche Handhygiene, wenn Sie bspw. Lebensmittel überbringen in Form von richtigem Händewaschen und Desinfizieren. Halten Sie sich auch an die AHA-Formel: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (richtiges Husten, Niesen und gründliches Händewaschen) und im Alltag Maske tragen.
Bieten Sie älteren Menschen z.B. Ihre Hilfe an, indem Sie Einkäufe für sie übernehmen. Achten Sie dabei aber darauf, Körperkontakt zu vermeiden und halten Sie einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zu Personen ein. Achten Sie auch auf eine gründliche Handhygiene, wenn Sie Lebensmittel überbringen in Form von richtigem Händewaschen und Desinfizieren. Die AHA-Formel fasst die wichtigsten Verhaltensregeln zusammen.
Auf dieser Website finden Sie im Bereich Mitmachen viele Hilfsinitiativen, die Sie tatkräftig unterstützen und sich darüber mit Hilfesuchenden in Verbindung setzen können.
Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte soweit wie möglich. Die Empfehlung des Bundes zu allgemeinen Kontaktbeschränkungen gilt weiterhin. Über die Details der Kontaktbeschränkungen entscheiden die Bundesländer. Informationen erhalten Sie z. B. auf den Seiten der Landesregierungen. Eine Übersicht finden Sie hier. Halten Sie einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen. Husten und Niesen Sie in die Armbeuge anstatt in die Hand. Befolgen Sie die Hygienehinweise.
Es wird nicht empfohlen, dass Großeltern auf ihre Enkelkinder aufpassen, da diese auch unbemerkt das Coronavirus übertragen können. Die Hilfetelefone des Bundesfamilienministeriums stehen Ihnen mit Rat und Tat, rund um die neue Situation im Alltag und eventuellen Quarantänemaßnahmen, zur Seite. Das Elterntelefon richtet sich an Mütter und Väter, die sich unkompliziert und anonym konkrete Ratschläge holen möchten. In ganz Deutschland sind Beraterinnen und Berater unter der kostenlosen Rufnummer 0800 111 0550 montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr und dienstags und donnerstags von 17 bis 19 Uhr erreichbar.
Soziales Engagement und Initiativen
Schutz vor Betrug
Öffnen Sie keiner unbekannten Person die Haustür, die sich als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ausgibt und Ihnen unangekündigt einen Test anbietet. Es kann sich hierbei um Betrüger handeln. Tests finden immer nur nach einer Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt statt. Bestellen Sie keine Hygieneartikel oder Schutzmasken bei Online-Shops, die Sie nicht bereits kennen. Öffnen Sie keine Anhänge aus E-Mails, deren Absender Sie nicht kennen.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel „Betrüger und Fake-News: Bleiben Sie wachsam“.
Auch in Zeiten wie diesen werden leider vermehrt Falschmeldungen oder Fake-News verbreitet. Achten Sie bei vermeintlich sensationellen Nachrichten bitte sehr genau auf die Quelle der Information und überprüfen Sie diese. Verlässliche Informationen finden sich beispielsweise auf dieser Website, beim Bundesgesundheitsministerium, beim Robert Koch-Institut, beim Bundeskriminalamt oder bei den zuständigen Landesbehörden. Teilen Sie Inhalte in den sozialen Medien nicht, bevor Sie diese selbst gelesen bzw. geprüft haben.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel „Betrüger und Fake-News: Bleiben Sie wachsam“.
Lebensmittel- und Grundversorgung
Die Sperrstunde ist eine gesetzlich festgelegte Uhrzeit, zu der Einrichtungen wie Cafés, Restaurants oder Bars täglich geschlossen werden müssen. Diese Maßnahme wurde in den Sommermonaten in einigen Bundesländern und Regionen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie umgesetzt. Der Gastronomiebereich ist derzeit größtenteils geschlossen. Die Außengastromie darf abhängig nach Infektionsgeschehen in den Ländern und Regionen schrittweise wieder öffnen.
Informieren Sie sich bitte auf der Internetseite Ihres jeweiligen Bundeslands, welche Regelungen bei Ihnen gelten. Eine Übersicht finden Sie hier.
Stand: 01.04.2021
Wenn Sie Einkäufe erledigen, halten Sie Abstand zu anderen (mindestens 1,5 Meter), beachten Sie Hygieneregeln (richtiges Husten und Niesen, gründliches Händewaschen) und die Pflicht zum Tragen von sogenannten OP-Masken, oder FFP2/FFP3-, KN95- oder N95-Masken in Geschäften. Die Länder entscheiden in eigener Verantwortung, vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens, über die genauen Regelungen. Informationen erhalten Sie z. B. auf den Seiten der Landesregierungen. Eine Übersicht finden Sie hier.
Stand: 01.04.2021
Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar 2021 sollen beim Einkaufen sogenannte OP-Masken, FFP2/FFP3-, KN95- oder N95-Masken, getragen werden. Die Umsetzung der Regel liegt bei den Bundesländern. Bitte prüfen Sie die jeweils geltenden Vorschrift an Ihrem Ort.
Stand: 01.04.2021
Wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt (das heißt, eine Region oder ein Bundesland hat eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht) 14 Tage lang nicht verschlechtert hat, darf die Außengastronomie wieder öffnen. Diese Regelung gilt seit dem 8. März 2021. Am 12. April beraten sich Bund und Länder über weitere Öffnungsschritte. Speisen für den Verzehr dürfen weiterhin zu Ihnen geliefert oder abgeholt werden. Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen.
Stand: 01.04.2021
Geschäfte und Dienstleistungen
Seit dem 1. März 2021 dürfen Friseurbetriebe unter Auflagen wieder öffnen. Bitte beachten Sie bei einem Besuch die Verhaltensregeln, die in der AHA-Formel zusammengefasst sind: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (richtiges Husten, Niesen und gründliches Händewaschen) und im Alltag Maske tragen. Darüber hinaus können von Ihrem Friseurbetrieb im Rahmen des individuellen Hygienekonzepts weitere Maßnahmen vorgeschrieben werden. Bitte informieren Sie sich vor beziehunsgweise bei Ihrem Besuch und vereinbaren Sie einen Termin telefonisch oder online.
Stand: 01.04.2021
Die Reinigungskraft ist ein Dienstleister, daher darf sie grundsätzlich in die Haushalte kommen. Trotz dieser Erlaubnis sollten aber andere Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, nur in die Wohnung gelassen werden, wenn dies wirklich notwendig ist. Alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, sollten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Falls Sie unaufschiebbare Hilfe benötigen, beachten Sie folgende Vorkehrungen: Klären Sie mit der Reinigungskraft ab, dass sie mit einer Schutzmaske arbeitet, darauf achtet in die Armbeuge zu husten und zu niesen und eine korrekte Handhygiene durchführt. Sollten Sie sich während der Reinigung auch in der Wohnung befinden, achten Sie auf den Abstand von 1,5 Metern. Nach der Reinigung sollten Sie gut durchlüften und besonders häufig berührte Oberflächen wie Wasserhähne noch einmal desinfizieren.