Bei Menschen ab 60 Jahren verlaufen COVID-19-Erkrankungen oft besonders schwer. Hier erhalten Sie konkrete Hinweise für die ältere Generation.
Bei Personen im Alter von über 60 Jahren ist das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs größer. Bedingt durch das weniger gut reagierende Immunsystem können Personen über 60 eher schwer erkranken (Immunseneszenz). Zudem können Symptome wie Fieber, die als Reaktion auf eine Infektion auftreten, bei älteren Personen schwächer auftreten oder fehlen, weswegen diese häufig auch später eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen.
Bund und Länder rufen dazu auf, persönliche Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Erlaubt sind Treffen, die sich auf den eigenen Hausstand und maximal auf eine weitere Person eines anderen Hausstands beschränken. Achten Sie bei persönlichen Treffen weiterhin besonders streng auf die allgemein geltenden Vorsichtsmaßnahmen, die in der AHA-Formel zusammengefasst sind: Abstand halten (Mindestabstand 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (Rücksichtnahme beim Husten und Niesen, Händewaschen), Alltagsmasken tragen (wenn es eng wird). Menschen, die zur Risikogruppe gehören, sollten eine geringe Zahl an Besuchern empfangen und sich möglichst mit den gleichen Personen treffen. Beschränken Sie die Besuchsdauer und planen Sie Ihr Treffen am besten an der frischen Luft – draußen ist das Infektionsrisiko geringer als in geschlossenen Räumen. Falls Sie sich nicht draußen treffen können, öffnen Sie regelmäßig die Fenster und sorgen Sie für gute Luftzirkulation im Raum. Vermeiden Sie engen körperlichen Kontakt, der das Risiko einer Tröpfcheninfektion in sich birgt. Rufen Sie zunächst bei Arztpraxen oder Apotheken an, bevor Sie persönlich dorthin gehen und lassen Sie sich Medikamente oder Rezepte im Idealfall von Kontaktpersonen bringen. Nehmen Sie zudem Angebote für Einkäufe und Unterstützung durch Freunde und Familie oder Initiativen an.
Nicht bei jeder Person, die unter einer Vorerkrankung leidet, verläuft eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus schwer. Die Aussagen zu Vorerkrankungen als Risikofaktoren basieren vielmehr auf mathematischen Aussagen zu Wahrscheinlichkeiten. Zu den Risikofaktoren gehören unter anderem Vorerkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und der Lunge, Lebererkrankungen, Zuckerkrankheit oder Krebs. Auch ein durch Medikamente (z. B. Cortison) herabgesetztes Immunsystem, starkes Übergewicht und eine durch Rauchen belastete Lunge sind Risikofaktoren. Verschiedene Risikofaktoren können sich auch gegenseitig verstärken. Das heißt, dass ältere Personen mit Vorerkrankungen und anderen Risikofaktoren ganz besonders darauf achten müssen, sich nicht anzustecken. Mit der Befolgung der AHA-Formel (Abstand wahren, Hygieneregeln beachten und – da wo es eng wird – Alltagsmasken tragen) kann jeder und jede einen Beitrag dazu leisten, die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen. Bei Fragen zum eigenen Krankheitsbild sollte Kontakt mit dem betreuenden Arzt oder der betreuenden Ärztin aufgenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Ältere Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen müssen sich besonders schützen.
Chronisch Erkrankte sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, dass eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus einen schweren Verlauf nimmt. Hier erfahen Sie mehr dazu, wie Sie sich als Risikopatient am besten schützen. Wenn sich bei Ihnen erste Anzeichen einer Infektion zeigen, bleiben Sie bitte zunächst zuhause und vermeiden Sie weitere Kontakte. Rufen Sie Ihre Haus- oder Facharztpraxis an oder, falls diese nicht erreichbar ist, kontaktieren Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117. Wenn Sie akut an Krebs erkrankt sind, ist in der Regel der Nutzen der Behandlung (Operation, Chemo- oder Strahlentherapie) größer als das Risiko einer möglichen Infektion mit dem neuartigen Coronavirus. Sprechen Sie mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin darüber. Bei Schwierigkeiten, einen Untersuchungs- oder Behandlungstermin zu bekommen, hilft Ihnen der Krebsinformationsdienst weiter. Sie erreichen die Stelle telefonisch unter 0800-420 30 40 oder per Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de. Sollten Sie auf eine Dialyse angewiesen sein, kontaktieren Sie bei Infektionsverdacht ihr Dialysezentrum telefonisch und besprechen Sie das weitere Vorgehen. Ist der Verdacht begründet, kümmert sich das Zentrum oder ein Krankenhaus darum, dass die Dialyse unter Schutzbedingungen durchgeführt werden kann.
Nein, die Grippeimpfung hat keinen Einfluss auf den Verlauf einer Infektion durch das neuartige Coronavirus. Die Grippeimpfung kann aber das Risiko einer Grippeerkrankung senken und so dazu beitragen, das Gesundheitssystem zu entlasten. Grippeimpfungen werden wieder ab Oktober/November angeboten.
Eine Impfung gegen Pneumokokken hilft nicht gegen eine COVID-19-Erkrankung. Allerdings können Pneumokokken-Infektionen zu schweren Lungenentzündungen und Sepsis führen, wodurch die Versorgung auf einer Intensivstation ggf. mit Beatmung erforderlich wird. Durch die Impfung soll eine weitere Belastung des Gesundheitssystems vermieden werden. Momentan wird die Impfung Personen ab dem Alter von 70 Jahren, Patientinnen und Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen und Patientinnen und Patienten mit Immundefizienz empfohlen.
Bund und Länder haben am 28. Oktober eine Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beschlossen. Dazu gehört die Schließung des Amateursportbetriebs sowie aller öffentlichen und privaten Sportanlagen. Eine Ausnahme bilden die Sportarten, die alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand getrieben werden können. Trainieren Sie also möglichst oft draußen. Noch mehr Tipps, wie Sie während der Pandemie Sport treiben können und Ihr Immunsystem stärken, erhalten Sie in unserem Artikel Fit bleiben und die Pandemie gut überstehen. Außerdem gibt es aktuell zahlreiche Online-Fitnessangebote für zuhause. Beispiele sind Gesund aktiv älter werden oder die Aktion Gemeinsam fit - TEAMGEIST für Menschen mit Demenz Bewegungsvideos. Alle Übungen dieser Reihe sowie Anleitungen zum Ausdrucken finden Sie auf www.zusammengegencorona.de/teamgeist. Bewegungsvideos, mit denen sich Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen auch zuhause im Team fithalten können.
Alle Übungen dieser Reihe sowie Anleitungen zum Ausdrucken finden Sie auf www.zusammengegencorona.de/teamgeist.
Alltagsmaken dienen vor allem dem Fremdschutz. FFP2-Masken senken die Gefahr für eine Ansteckung vergleichsweise deutlich. In 2021 erhalten Anspruchsberechtigte Personen zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen. Infos dazu, wer ansprichsberechtigt ist und wie Sie ggf. die Masken erhalten, erfahren Sie hier.
Über 60-Jährige und andere vom Gemeinsamen Bundesausschuss definierte Risikogruppen haben Anspruch auf FFP2-Masken (oder vergleichbar) und können diese seit dem 15.12. in Apotheken erhalten. Personen mit folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren zählen zur Risikogruppe:
Bei KN95-Masken handelt es sich um ähnliche Masken wie FFP2-Masken. KN95-Masken werden aber in China produziert, ohne CE-Kennzeichnung - die CE-Kennzeichnung erhalten Produkte, die den entsprechenden europäischen Anforderungen genügen. Das bedeutet nicht, dass KN95-Masken zwangsläufig schlechter sein müssen als die CE-gekennzeichneten FFP2-Masken. Auch die KN95-Masken können einer Prüfung, dem sogenannten CPA-Verfahren, unterzogen werden. Stellt sich in dieser heraus, dass die Schutzwirkung vergleichbar mit derer der FFP2-Masken ist, wird dies mit einem Zertifikat bestätigt. Erhalten Sie also in einer Apotheke Masken mit dem Aufdruck KN95, können Sie sich das dazugehörige Zertifikat zeigen lassen. Dieses muss der abgebenden Apotheke vorliegen. Die Schutzfunktion ist dann die gleiche, wie bei FFP2-Masken.
Stand: 20.01.2021
Im Laufe des Januars 2021 erhalten Anspruchsberechtige zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen. Dazu müssen sie nichts unternehmen. Die Coupons werden in drei Wellen versendet: Zuerst erhalten sie Personen ab 75 Jahren, danach Personen ab 70 Jahren sowie Menschen mit bestimmten Erkrankungen und Risikofaktoren, im dritten Aussand alle Versicherten ab 60 Jahren. Der erste Coupon kann in der Zeit zwischen dem 1. Januar und 28. Februar in der Apotheke eingelöst werden, der zweite im Zeitraum 16. Februar bis 15. April.
Die Anspruchsberechtigten zahlen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu. Die übrigen Kosten werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds getragen.
Ab 2021 erhalten Risikopatientinnen und -patienten oder über 60-Jährige zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen. Die Anspruchsberechtigten zahlen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu. Die übrigen Kosten werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds getragen. Näheres zum Vorgehen finden Sie hier.
Wenn Sie Medikamente benötigen, rufen Sie zunächst in Ihrer Arztpraxis bzw. Ihrer Apotheke an. Oft ist es möglich, Medikamente per Telefon oder Internet zu bestellen. Diese können dann zu Ihnen nach Hause geliefert werden. Wenn Sie in die Arztpraxis oder zur Apotheke zu gehen, achten Sie auch hierbei wie generell im öffentlichen Raum auf die allgemein geltenden Vorsichtsmaßnahmen, die in der AHA-Formel zusammengefasst sind: Abstand halten (Mindestabstand 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (Rücksichtnahme beim Husten und Niesen, Händewaschen), Alltagsmasken tragen (wenn es eng wird).
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Gut versorgt mit Arzneimitteln.
Es haben sich bereits nachbarschaftliche Initiativen gegründet, bei denen Sie als Hilfsbedürftiger Unterstützung erhalten können. Eine Übersicht von Initiativen finden Sie hier.
Eine gute Möglichkeit ist es, den Kontakt zu anderen und insbesondere zu den Angehörigen über regelmäßige (Video-)Telefonate oder das Internet aufrecht zu erhalten. Bei einem persönlichen Treffen mit Menschen, die zur Risikogruppe gehören, sollten Sie sich besonders streng an die allgemein geltenden Maßnahmen halten, die in der AHA-Formel zusammengefasst sind: Abstand halten (Mindestabstand 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (richtiges Husten und Niesen, Händewaschen), Alltagsmasken tragen (wenn es eng wird). Auch der Ort des Treffens ist entscheidend – an der frischen Luft ist das Infektionsrisiko geringer als in geschlossenen Räumen. Falls Sie sich nicht draußen treffen können, öffnen Sie regelmäßig die Fenster und sorgen Sie für gute Luftzirkulation im Raum. Vermeiden Sie körperlichen Kontakt, z. B. Händeschütteln und Umarmungen.
Der Mindestabstand sowie das Tragen einer medizinischen Maske sind in Pflege- und Altenheimen grundsätzlich vorgesehen. Für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz ist außerdem eine verpflichtende Testung angeordnet. Weitere Maßnahmen ergreifen die Pflegeheime und Länder selbst. Informieren Sie sich hier, was Sie beim Besuch in Alten- und Pflegeheimen in Ihrem Bundesland zu beachten haben und bitte erkundigen Sie sich über die vor Ort geltenden Regelungen. Wenn Sie sich krank fühlen oder im Heim Ihres Angehörigen derzeit kein Besuch gestattet ist, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, den Kontakt über regelmäßige (Video-)Telefonate oder das Internet aufrecht zu erhalten.
Stand: 20.01.2021
Grundsätzlich können Familien Großeltern und andere Angehörige besuchen. Aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen rufen Bund und Länder verstärkt dazu auf, nicht erforderliche Besuche derzeit zu vermeiden. Treffen sind nur mit Angehörigen des eigenen und einer weiteren Person eines anderen Hausstands erlaubt. Zusätzlich wird der Bewegungsradius für Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 auf 15 Kilometer um den Wohnort eingeschränkt, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Achten Sie bei Treffen verstärkt darauf, sich dabei besonders streng an die allgemein geltenden Vorsichtsmaßnahmen zu halten: Abstand halten (Mindestabstand 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (Rücksichtnahme beim Husten und Niesen, Händewaschen), im Alltag eine Maske tragen. Empfohlen wird eine medizinische Maske. Alten- und Pflegeheime haben eigene Regelungen, wie Besuche vor Ort stattfinden können, wie etwa das Tragen einer FFP2-Maske oder einer verpflichtenden Testung vor jedem Besuch. Bitte erkundigen Sie sich daher im Voraus, was zu beachten ist. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Coronavirus für ältere Menschen eine besondere Gefahr darstellt und sie besonders geschützt werden müssen.
Stand: 20.01.2021
Öffnen Sie keiner unbekannten Person die Haustür, die sich als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes ausgibt und Ihnen unangekündigt einen Test anbietet. Es kann sich hierbei um Betrüger handeln. Tests finden immer nur nach einer Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt statt. Bestellen Sie keine Hygieneartikel oder Schutzmasken bei Online-Shops, die Sie nicht bereits kennen. Öffnen Sie keine Anhänge aus E-Mails, deren Absender Sie nicht kennen.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel „Betrüger und Fake-News: Bleiben Sie wachsam“.
Seien Sie immer wachsam und lassen Sie keine unbekannten Menschen in Ihre Wohnung, denn es sind auch "falsche Helfer" unterwegs. Betrüger und Betrügerinnen haben es besonders auf ältere Menschen abgesehen. Sie fragen beispielsweise nach Geld für Medikamente oder teure Behandlungen. Häufig handelt es sich bei Betrügern auch um Personen, die sich als angebliche "Handwerker" ausgeben und anbieten, eine Wohnung zu überprüfen oder zu desinfizieren.
Aktuell nutzen Kriminelle die bestehende Verunsicherung und Angst rund um die COVID-19-Pandemie aus: Sie rufen bevorzugt ältere Menschen zuhause an, geben sich als Angehörige aus, die sich mit dem Virus infiziert hätten und fordern finanzielle Unterstützung zur Begleichung der Behandlungskosten oder für den Kauf von Medikamenten. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich davor, Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen zu übergeben. Fordern Sie Anrufer grundsätzlich dazu auf, den Namen des Enkels (der Nichte usw.) selbst zu nennen. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, Namen zu erraten. Wenn Sie Anrufer nicht sofort erkennen: Fragen Sie nach Dingen / Begebenheiten, die nur der echte Verwandte kennen kann. Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis. Wenden Sie sich sofort an die Polizei unter 110, wenn Sie einen Betrug vermuten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Auch in Zeiten wie diesen werden leider vermehrt Falschmeldungen oder Fake-News verbreitet. Achten Sie bei vermeintlich sensationellen Nachrichten bitte sehr genau auf die Quelle der Information und überprüfen Sie diese. Verlässliche Informationen finden sich beispielsweise auf dieser Website, beim Bundesgesundheitsministerium, beim Robert Koch-Institut, beim Bundeskriminalamt oder bei den zuständigen Landesbehörden. Teilen Sie Inhalte in den sozialen Medien nicht, bevor Sie diese selbst gelesen bzw. geprüft haben.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel „Betrüger und Fake-News: Bleiben Sie wachsam“.
Achtung, hierbei handelt es sich wahrscheinlich um Betrüger, die sich am Telefon als angebliche Mitarbeitende eines Gesundheitsamtes ausgeben und COVID-19-Tests für hohe Summen verkaufen. Lassen Sie sich nicht darauf ein. Beenden Sie das Telefongespräch und fragen Sie Ihre Hausärztin, bzw. Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt, ob ein Test für Sie angeordnet wurde. Melden Sie solche Vorfälle bei Ihrer Polizei oder per Internetwache Ihres jeweiligen Bundeslandes.
Achtung, hierbei handelt es sich wahrscheinlich um einen Betrüger. Es werden keine unangemeldeten Corona-Tests an der Haustür durchgeführt. Übergeben Sie kein Geld an vermeintliche Testerinnen oder Tester an Ihrer Haustür und lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Lassen Sie sich auch durch Drohungen nicht verunsichern. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist. Bei akuter Bedrohung rufen Sie die Polizei unter 110.