Nutzen Sie die Corona-Warn-App: Mit der App können Sie anonym und schnell darüber informiert werden, wenn Sie sich in der Nähe einer oder eines Infizierten aufgehalten haben. Je mehr Menschen die Corona-Warn-App nutzen, desto schneller können in Zukunft Infektionsketten durchbrochen werden. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die App.
Finden Sie zudem verlässliche Angaben dazu, wie Sie sich vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus schützen können und welche Vorerkrankungen relevant sind.
Die App wird helfen, die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen. Sie dokumentiert die digitale Begegnung zweier Smartphones. So kann die App Sie besonders schnell darüber informieren, falls Sie Kontakt mit einer Corona-positiv getesteten Person hatten. Je schneller Sie diese Information erhalten, desto geringer ist die Gefahr, dass sich viele Menschen anstecken. Deshalb ist die App neben Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Abstandhalten und Alltagsmasken ein wirksames Mittel, um das Coronavirus einzudämmen. Die Bundesregierung unterstützt die App, weil sie dem Schutz und der Gesundheit der Gemeinschaft dient.
Die Corona-Warn-App informiert Sie, wenn Sie sich längere Zeit in der Nähe einer Person aufgehalten haben, bei der später eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde. So können Sie rasch entsprechend reagieren und laufen nicht Gefahr, das Virus unbewusst weiter zu verbreiten. Der bislang noch manuelle Prozess der Nachverfolgung von Infektionen wird durch diese digitale Hilfe stark beschleunigt. Gerade wenn sich jetzt wieder mehr Menschen treffen, ist das wichtig, um das Virus einzudämmen. Die App läuft auf Ihrem Smartphone, während Sie Ihrem Alltag nachgehen. Sie erkennt dabei andere Smartphones in der Nähe, auf denen die App ebenfalls aktiviert ist. Die App speichert dann deren zufällige Bluetooth-IDs (Zufallscodes) für begrenzte Zeit. Diese verschlüsselten IDs (Zufallscodes) erlauben keine Rückschlüsse auf Sie oder Ihren Standort.
Die Corona-Warn-App nutzt die Bluetooth-Technik, um den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App installiert haben. Die Smartphones „merken“ sich Begegnungen, wenn die vom RKI festgelegten Kriterien zu Abstand und Zeit erfüllt sind. Dann tauschen die Geräte untereinander Zufallscodes aus. Werden Personen, die die App nutzen, positiv auf das Coronavirus getestet, können sie freiwillig andere Nutzer darüber informieren. Dann werden die Zufallscodes des Infizierten allen Personen zur Verfügung gestellt, die die Corona-Warn-App nutzen. Wenn Sie die App installiert haben, prüft diese für Sie, ob Sie die Corona-positiv getestete Person getroffen haben. Diese Prüfung findet nur auf Ihrem Smartphone statt. Falls die Prüfung positiv ist, zeigt Ihnen die App eine Warnung an. Zu keinem Zeitpunkt erlaubt dieses Verfahren Rückschlüsse auf Sie oder Ihren Standort.
Mit der Version 1.5 der Corona-Warn-App werden neue Funktionen eingeführt wie die Symptomerfassung und die Unterstützung des europäischen Corona-App-Gateways. Nach dem Erhalt eines positiven Testergebnisses kann man nun freiwillig die eigenen Symptome in der App erfassen. Dadurch kann die Infektiosität der Nutzerinnen und Nutzer genauer definiert und das Infektionsrisiko einer Begegnung präziser ausgewertet werden.
Mit dem europäischen Gateway-Service arbeiten Corona-Tracing-Apps aus Deutschland, Italien und Irland zusammen. Weitere Staaten folgen. Damit lassen sich Infektionsketten auch über Landesgrenzen hinweg leichter identifizieren und unterbrechen.
Version 1.10 der Corona-Warn-App führt ein Kontakt-Tagebuch ein. Nutzerinnen und Nutzer können darin freiwillig Begegnungen und Orte der letzten 14 Tage notieren, als kleine Gedächtnisstütze. Die Daten werden nur auf dem Smartphone gespeichert und können jederzeit manuell gelöscht werden. Bei Bedarf kann die Kontaktliste exportiert werden.
Die Pandemie ist trotz der Corona-Schutzimpfung noch nicht überstanden. Noch immer können sich viele Menschen mit dem Coronavirus infizieren und deshalb müssen wir alle dazu beitragen, dass sich die Krankheit nicht weiter verbreitet. Dies können wir tun, indem wir auf die AHA-Formel achten, regelmäßig lüften und die Corona-Warn-App nutzen. Mithilfe der App können Infektionsketten zielgerichteter nachverfolgt und Gesundheitsämter entlastet werden. Sie ermöglicht außerdem, dass Nutzerinnen und Nutzer schnell Corona-Testergebnisse erhalten und nach einer Infektion Kontaktpersonen warnen können. Die Corona-Warn-App ist daher ein wichtiges Puzzlestück im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie.
Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, ist es wichtig, dass die Corona-Warn-App und das Bluetooth an Ihrem Smartphone dauerhaft aktiviert sind. Manche Android-Geräte verhindern, dass Apps dauerhaft im Hintergrund laufen. Ab der App-Version 1.1.1 können Sie die Hintergrundaktualisierung ganz einfach in der Corona-Warn-App selbst aktivieren. Aktivieren Sie in den App-Einstellung einfach die Funktion „Priorisierte Hintergrundaktivität“ mit dem Schieberegler. Damit werden die Einschränkungen des Geräteherstellers aufgehoben und die App tauscht sich automatisch im Hintergrund mit dem Server aus.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Nein. Sie entscheiden selbst, ob Sie die App nutzen wollen. Die Nutzung der Corona-Warn-App ist freiwillig und dient Ihrem persönlichen Schutz, sowie dem Schutz Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ziel der Corona-Warn-App ist es, Corona-Infektionsketten schnell zu erkennen und zu unterbrechen. Alle Nutzer sollen zuverlässig und zeitnah über Begegnungen mit Corona-positiv getesteten Personen, die die App nutzen, und damit über eine mögliche Übertragung des Virus informiert werden. So können Sie sich rasch freiwillig isolieren, testen lassen und zu einer Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen. Sie können die App jederzeit löschen. Damit werden auch alle von der App gespeicherten Informationen gelöscht.
Sie tragen damit aktiv zur Eindämmung der Pandemie bei. Je schneller Corona-positiv getestete Personen und ihre Kontaktpersonen informiert werden, desto weniger kann sich das Virus verbreiten. Die App hilft Ihnen also, sich selbst, Ihre Familie, Ihre Freunde und Ihr gesamtes Umfeld zu schützen. Ohne diese technische Hilfe müssten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter jeden Fall persönlich verfolgen. Das ist sehr zeitintensiv und oft ist es gar nicht möglich, alle Kontaktpersonen zu finden: Denn wer erinnert sich schon an jeden Menschen, den man getroffen hat? Die Corona-Warn-App löst diese Probleme.
Die Corona-Warn-App ist ein Projekt im Auftrag der Bundesregierung. Basierend auf einer dezentralen Softwarearchitektur haben die Unternehmen Deutsche Telekom und SAP die Anwendung entwickelt. Die Fraunhofer-Gesellschaft und das Helmholtz-Zentrum CISPA standen hierbei beratend zur Seite. Um die notwendigen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, wurden das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit eingebunden. Das Robert Koch-Institut nimmt bei der Corona-Warn-App eine Doppelrolle ein: es leistet einen fachlichen Beitrag bei der Ausgestaltung der App und ist als Herausgeber auch dafür verantwortlich, die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit sorgfältig zu prüfen.
Die Corona-Warn-App ist umfänglich barrierefrei gestaltet. Möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sollen die App nutzen können, um den größtmöglichen Schutz vor einer erneuten starken Ausbreitung des Virus zu garantieren. Deshalb kann die App auf der großen Mehrheit der gängigen Endgeräte und mit den gängigen Betriebssystemen genutzt werden. Das benötigte Update auf das passende Betriebssystem (iOS, Android) wird im üblichen Regelprozess auf Ihr Smartphone gespielt.
Sie erhalten keine Echtzeitwarnung, wenn Sie sich näher als zwei Meter einer Corona-positiv getesteten Person nähern. Eine Reaktion in Echtzeit darf die Lösung aus Gründen des Datenschutzes nicht ermöglichen. Dadurch würde die Identität einer Corona-positiv getesteten Person festgestellt und entsprechende Schutzrechte verletzt. Das eigene Smartphone hat keine Informationen darüber, wer infiziert ist. Es weiß lediglich, dass es in der Nähe eines anderen Smartphones war, auf dem ein verifiziertes positives Testergebnis hinterlegt wurde. Ob ein positives Testergebnis geteilt wird oder nicht, entscheidet grundsätzlich jede Person für sich. Wir streben einen automatisierten Prozess an, bei dem das Ergebnis „Test positiv“, sobald es vorliegt und die Person sich aktiv authentifiziert hat, auf das Smartphone übertragen werden kann. Jede Person, die die App nutzt, muss aber immer erst selbst durch eine manuelle Bedienung mittels eines „Schiebeschalters“ in der App auf „positiv“ schalten. Ein solcher automatisierter Prozess ist heute noch nicht bei allen Testlaboren möglich. Dort, wo ein automatisierter Prozess noch nicht möglich ist, gibt es einen manuellen Prozess durch den Anruf bei einer Freischalt-Hotline zur Positivmeldung inklusive Verifikation des Testergebnisses.
Damit eine Begegnung von der Corona-Warn-App als mögliche Risiko-Begegnung bewertet wird, muss sie epidemiologisch relevant gewesen sein. Das bedeutet, es muss das Risiko einer Ansteckung bestanden haben. Die Bluetooth-Technik, mit der die App arbeitet, ermöglicht es mit zwei Parametern zu arbeiten: der Dauer einer Begegnung und der Distanz zwischen den Nutzern. Beide werden mit Hilfe verschiedener Messungen berechnet und ein Schwellenwert hinterlegt.
Kommt es zu einem Zusammentreffen, werden zwischen den betreffenden Nutzern kurzlebige Zufallscodes ausgetauscht. Diese Zufallscodes werden für 14 Tage ausschließlich auf den Smartphones der betreffenden Nutzer gespeichert, die sich begegnet sind, und werden mit sogenannten Positivkennungen von Corona-positiv getesteten Personen direkt auf dem Smartphone der Person abgeglichen.
Als Risiko-Begegnungen gelten für die App Begegnungen mit einer Corona-positiv getesteten Person, die einen Schwellenwert verschiedener Messwerte überschreitet. Den Personen, die die App nutzen, wird ihr Risikostatus abhängig von diesen Werten angezeigt.
Es gibt drei Statusinformationen:
niedriges Risiko: • Die Person wird darüber informiert, dass die Risiko-Überprüfung ihrer Begegnungs-Aufzeichnung keine Begegnung mit nachweislich Corona-positiv getesteten Personen ergeben hat oder dass etwaige Begegnungen nicht über dem definierten Schwellenwert lagen. • Die Person wird über allgemein geltenden Abstandsregelungen und Hygiene-Empfehlungen informiert.
erhöhtes Risiko: • Die Person wird darüber informiert, dass die Risiko-Überprüfung ihrer Begegnungs-Aufzeichnung ein erhöhtes Infektionsrisiko ergeben hat, da innerhalb der vergangenen 14 Tage Begegnungen mit mindestens einer Corona-positiv getesteten Person stattgefunden haben. • Die Person erhält die Verhaltenshinweise, sich, wenn möglich, nach Hause zu begeben bzw. zu Hause zu bleiben sowie mit seinem Hausarzt, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 oder dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen und dort das weitere Vorgehen abzustimmen.
unbekanntes Risiko: • War die Risiko-Ermittlung durch die Person nicht lange genug aktiviert, konnte zu diesem Zeitpunkt kein Infektionsrisiko berechnet werden. Die Person erhält die Statusanzeige „unbekanntes Risiko“.
Weiterführende Informationen zu Covid-19 finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html.
Wenn Ihre Corona-Warn-App Ihnen einen roten Hinweis anzeigt, können Sie sich kostenlos bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt auf das Coronavirus testen lassen.
Der Hinweis „Erhöhtes Risiko“ der Corona-Warn-App informiert den Nutzer allein darüber, dass aufgrund der Nähe und der Dauer einer Begegnung mit einer Person, die über die App ein positives Testergebnis gemeldet hat, ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht und empfiehlt dem Nutzer die telefonische Kontaktaufnahme mit seinem Hausarzt, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 oder dem Gesundheitsamt. Die Entscheidung über eine Krankschreibung oder die Anordnung einer häuslichen Absonderung (Quarantäne) trifft der behandelnde Arzt bzw. das zuständige Gesundheitsamt nach einer entsprechenden eigenen Einschätzung.
Die alleinige Warnung durch die App ist hierfür nicht ausreichend, sondern dient als Hinweis, um Kontakt zum Gesundheitswesen aufzunehmen. Wenn Sie durch die App gewarnt werden, sollten Sie ärztliches Fachpersonal kontaktieren und das weitere Vorgehen abklären. Wenn Sie positiv auf Corona getestet werden, können Sie eine Krankschreibung erhalten und haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ordnet das Gesundheitsamt eine Quarantäne für Sie an, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter. Ihr Arbeitgeber wird dafür wiederum vom Gesundheitsamt entschädigt.
Die Gesundheitsämter ermitteln mit Angaben der Corona-positiv getesteten Person die Menschen, die mit der positiv getesteten Person in Kontakt standen, um die Ausbreitung des Erregers einzudämmen. Die Corona-Warn-App ist eine wichtige Ergänzung, weil sie hilft, Risikobegegnungen ergänzend zum Gesundheitsamt abzubilden: – auch Begegnungen mit Unbekannten im öffentlichen Raum werden erfasst und – schneller identifiziert, weil dies automatisch in der Corona-Warn-App geschieht. Erhält eine Nutzerin oder ein Nutzer über die App den Hinweis, dass sie/er eine relevante Begegnung mit einer Corona-positiv getesteten Person hatte, werden ihr/ihm Handlungsempfehlungen zur Verfügung gestellt, z.B. die Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt, mit dem zuständigen Gesundheitsamt und/oder die freiwillige häusliche Isolation. Die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter bleibt weiterhin nötig, z.B. um Personen zu ermitteln bzw. zu informieren, die die App nicht nutzen oder kein Smartphone besitzen. Auch ersetzt die Kontaktnachverfolgung und Benachrichtigung über die App selbstverständlich nicht die nach Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen Meldewege.
Nein, die App kann den Kontakt nicht vorhersehen und meldet aus Gründen des Datenschutzes auch nicht in Echtzeit, ob sich beispielsweise in einem Supermarkt eine infizierte Person befindet. Das Tragen eines Schutzes für Mund und Nase ist deshalb auch weiterhin wichtig. Die Corona-Warn-App rechnet ca. mit einem halben bis ganzen Tag Verzögerung um positive Test-Resultate über die App anzuzeigen. Insofern kann kein Echtzeit-Schutz gewährleistet werden.
Die Corona-Warn-App wird auch nach ihrer Veröffentlichung kontinuierlich weiterentwickelt, damit sie noch zielgenauer dabei unterstützen kann, Infektionsketten zu unterbrechen. Um andere Nutzerinnen und Nutzer noch genauer über ihr jeweiliges Infektionsrisiko zu informieren, wird die App in Zukunft auch einbeziehen, wann genau eine mit COVID-19 positiv getestete Person erstmalig Symptome zeigt. Erkenntnisse der Corona-Warn-App und aus den Maßnahmen werden untersucht und auch für zukünftige Ereignisse und die Entwicklung von technischen Lösungen für andere Gesundheitsproblematiken verwendet. Für die wissenschaftliche Evaluation der App und die Bewertung des Nutzens ist das Robert Koch-Institut hauptverantwortlich. Die Möglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer, freiwillig zur Evaluation beizutragen, wird in einer der folgenden Ausbaustufen der App verfügbar sein.
Für die Wirkung der Technologie ist es entscheidend, dass ein Handy mit App bei Bewegungen im öffentlichen Raum mitgeführt wird. Die Nutzung eines zweiten Endgeräts verändert die Wirkungsweise nicht. Es können aber grundsätzlich keine Informationen zwischen den Geräten ausgetauscht oder synchronisiert werden – jedes zusätzliche Smartphone wird technisch behandelt wie das eines Fremden.
Im Kontakt-Tagebuch der Corona-Warn-App kann man freiwillig Begegnungen und Orte der letzten 14 Tage notieren. Es dient als Gedächtnisstütze, weil man sich sonst vielleicht nicht daran erinnert, wen man während der letzten zwei Wochen getroffen und welche Orte man besucht hat. Diese Informationen sind aber wichtig für das Nachvollziehen von Infektionsketten. Die Daten werden nur auf dem Smartphone gespeichert und können jederzeit manuell gelöscht werden. Die Angaben werden automatisch nach 16 Tagen gelöscht, denn eine Ansteckungsgefahr besteht 14 Tage lang. Dazu gibt es einen Puffer für Zeitverzögerungen. Die Kontaktliste kann bei Bedarf exportiert werden, zum Beispiel, um sie an das Gesundheitsamt zu senden. Alle Funktionen im Detail finden Sie hier.
Laden Sie die App direkt aus den App-Stores von Google und Apple herunter:
Apple OS [https://apps.apple.com/de/app/corona-warn-app/id1512595757]
Google Android [https://play.google.com/store/apps/details?id=de.rki.coronawarnapp]
Die App ist derzeit in insgesamt sechs Sprachen - Deutsch, Englisch, Türkisch, Rumänisch, Bulgarisch und Polnisch - verfügbar. Auch die Hotline zur App (+49 800 7540 001) wird mit der neuen Sprachversion auch in türkischer Sprache bedient. Versionen in weiteren Sprachen sind in Arbeit. Außerdem wurden bisher fehlende Voiceover-Texte (Bildschirmvorlese-Funktion) ergänzt.
Sie werden in der App informiert, falls eine Voraussetzung momentan nicht geben ist. Die Bluetoothfunktion muss durchgängig aktiviert sein, um den Austausch der pseudonymisierten Kontakte zu anderen App-Nutzern zu ermöglichen. Im Falle des Scans des QR Codes für die Verifikation der Test-Ergebnisse bezüglich Ihres COVID-19 Tests muss die Kamera am Telefon funktionsfähig sein. Es muss in regelmäßigen Abständen (so oft wie möglich) eine aktive Internetverbindung bestehen, um eine aktuelle Informationslage bezüglich der persönlichen Gefährdung durch vergangene Kontakte zu ermöglichen bzw. die Gefährdung durch eine eigene COVID-19 Infektion für andere App-Benutzer sichtbar zu machen. Es müssen die Datenschutzvereinbarungen akzeptiert werden.
Unternehmen wie z. B. Apple stellen für ältere Smartphone-Modelle keine Sicherheitsupdates und keine Updates des Betriebssystems zur Verfügung. Daher kann die App nicht mit älteren Smartphone genutzt werden.
Damit die Corona-Warn-App funktioniert, mussten die Betriebssysteme zunächst notwendige Schnittstellen schaffen. Die Unternehmen Apple und Google haben sich entschieden, diese mit einem Update des Betriebssystems zur Verfügung zu stellen. Bitte prüfen Sie daher, ob sich bei Ihrem Smartphone das Betriebssystem updaten lässt.
Wir entwickeln die Lösung grundsätzlich für die Betriebssysteme iOS und Android. Die gängigsten Handy-Typen sind im Rahmen der Lösungsentwicklung auf jeden Fall berücksichtigt.
Die Anwendung läuft batterieschonend im Hintergrund. Bei der Entwicklung der Lösungen achten wir selbstverständlich auf die Minimierung des Speicherplatzes für die App selbst und die gespeicherten Berührungspunkte mit anderen Smartphones.
Die Corona-Warn-App benötigt ca. 20 MB Speicherplatz auf dem Handy. Durch eventuelle Updates kann sich der Speicherbedarf laufend verändern (wenn auch minimal). Zusätzlich fallen weitere Speicherkapazitäten durch die von der App zwischengespeicherten Daten an.
Die Fraunhofer-Gesellschaft steht dem Projektkonsortium um SAP und der Telekom bei der App-Entwicklung beratend zur Seite. Insbesondere bei spezifischen, technologischen Herausforderungen, z. B. bei der Optimierung und dem effizienten Einsatz der grundlegenden Bluetooth-Technologie zur Abstandsmessung, ist das Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS maßgeblich eingebunden. Die Forscherinnen und Forscher des Fraunhofer IIS bringen ihr langjähriges Know-how für die Distanzschätzung bei sich bewegenden Geräten/Personen über den Signalaustausch zwischen Geräten nach dem Bluetooth Low-Energy-Standard (BLE) ein. Aktuell laufen entsprechende Feldversuche in simulierten Alltagssituationen.
Im Rahmen von Tests der Schnittstelle zu Google/Apple (sogenannte Exposure-Notification-Schnittstelle) für die Corona-App wurden am Fraunhofer IIS zahlreiche Tests durchgeführt und mit SAP, Telekom und RKI diskutiert und die Konfiguration der CWA gemeinsam mit dem RKI angepasst. Ziel der Tests war die Überprüfung, mit welcher Genauigkeit die Google/Apple-Schnittstelle in verschiedenen Szenarien (ICE, Schlange im Supermarkt, Restaurant, Party) die Begegnungsdauer und den Begegnungsabstand von Smartphones nach entsprechenden Vorgaben des RKI einschätzen kann. Grundlage dieser Vorgaben ist hierbei ein epidemiologisches Modell des RKI, nach dem festgelegt wird, ab welcher Zeitdauer und welcher Nähe eine Begegnung als epidemiologisch kritisch gelten kann. Als Ergebnis dieser Tests lässt sich festhalten, dass bei den letzten Testreihen unter Verwendung verschiedener Mobilfunkgeräte in den untersuchten Szenarien rund 80 Prozent der Begegnungen richtig erfasst werden konnten.
Hierfür soll die Corona-App unter Nutzung von Bluetooth-Low-Energy den Abstand zwischen Personen messen und ermöglichen, dass die Mobilgeräte sich die Kontakte merken, die die vom RKI festgelegten Kriterien (Nähe und Zeit) erfüllt haben. Hierbei tauschen sie untereinander temporäre verschlüsselte Identitäten aus. Werden Nutzer der Corona-App positiv auf das Corona-Virus getestet, können sie auf freiwilliger Basis ihre Kontakte durch die App informieren lassen. Dabei werden im Infektionsfall die verschlüsselten Zufallscodes des Infizierten allen Mobiltelefonen der App-Nutzer zur Verfügung gestellt. Diese können daraufhin überprüfen, ob sie mit den übermittelten IDs in Kontakt waren. Im Falle einer Übereinstimmung wird der Nutzer über den kritischen Kontakt gewarnt.
Nein, das ist kein Widerspruch. Der Server hat allein die Aufgabe, die pseudonymisierten und autorisierten Positivmeldungen an alle Teilnehmer sicher und effizient zu verteilen, so dass dann auf deren Endgeräten – also dezentral - eine Begegnungsprüfung stattfinden kann. Eine zentrale Datenspeicherung findet selbstverständlich nicht statt.
Die OTC verwendet im zentralen Core Openstack. Openstack ist eine Opensource Technology, die durch eine globale Community vollständig transparent entwickelt wird und in Python geschrieben ist. Python ist eine Skriptsprache und somit liegt die Software in allen kritischen Teilen im Source Code vor. Wir haben somit Transparenz darüber, was im Core unserer Cloud passiert und ausgeführt wird. Huawei ist der Lieferant der technischen Plattform, jedoch hat Huawei keine administrativen Zugänge zur OTC. Alle administrativen Aufgaben werden vollumfänglich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von T-Systems durchgeführt.
Der Schutz Ihrer Privatsphäre hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Deshalb wurde bei der Entwicklung der Corona-Warn-App sichergestellt, dass sie den hohen deutschen Datenschutz-Anforderungen entspricht. Um die notwendigen Anforderungen zu gewährleisten, sind sowohl der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Beginn an in die Entwicklung der Corona-Warn-App eingebunden. Das BSI unterstützt die Entwicklung der App im Hinblick auf Fragen zur IT-Sicherheit. So prüfte das BSI bereits im Entwicklungsprozess laufend die von den Entwicklungsteams zur Verfügung gestellten Versionen der App sowie der zugehörigen Infrastruktur und berät hinsichtlich des zu erstellenden Sicherheitskonzepts. Zusätzlich wurde der komplette Quellcode, auf dem die App basiert, öffentlich zugänglich gemacht. So können unabhängige Fachleute der Zivilgesellschaft sich jederzeit an der Entwicklung und Verbesserung der App beteiligen und sie auf Schwachstellen kontrollieren.
Ihre Daten sind jederzeit sicher. Wenn Sie die App nutzen, bleiben Sie jederzeit anonym. Wenn Sie sich in der App anmelden, müssen Sie keine persönlichen Daten (wie E-Mail-Adresse und Name) angeben. Die dezentrale Datenspeicherung auf den Geräten selbst sowie die vollumfängliche Pseudonymisierung garantieren ein Höchstmaß an Datenschutz. Alle Daten – beispielsweise zu Begegnungen mit anderen die App nutzenden Personen – werden verschlüsselt und ausschließlich auf dem eigenen Smartphone gespeichert. Es werden kurzlebige Zufallscodes von anderen Smartphones, auf denen die App installiert ist, gespeichert, wenn dabei die epidemiologischen Kriterien des RKI nach Nähe und Dauer der Begegnung erfüllt sind. Im Falle einer Infektion können dann freiwillig die eigenen Zufalls-Codes freigegeben werden, welche es anderen App-Nutzerinnen und Nutzern erlauben, dass auf ihren Smartphones ihr Risiko berechnet wird. Mit diesen Daten und den lokal gespeicherten Daten ist es der App bzw. dem Smartphone (nicht aber dem Server) möglich, einen Kontakt mit einer Corona-positiv getesteten Person zu erkennen und entsprechend zu warnen. Daten, die eine Person identifizierbar machen, insbesondere Positionsdaten, werden nicht ausgelesen, verwendet oder gespeichert. Sichergestellt ist: Eine Corona-positiv getestete Person erfährt nicht, welche Personen, mit denen eine Begegnung stattgefunden hat, informiert werden. Kontaktpersonen erhalten keine Informationen über die Corona-positiv getestete Person. Ein Missbrauch der Meldung des Infektionsstatus wird durch technische und organisatorische Maßnahmen verhindert. Weder die Bundesregierung, noch das Robert Koch-Institut, noch andere Personen, die die App nutzen oder die Betreiber der App-Stores können erkennen, ob Sie selbst eine Ansteckung mit Corona melden oder ob Sie mit einer Corona-positiv getesteten Person Kontakt hatten.
Das Tracing in der App kann ganz logisch nur pseudonymisiert stattfinden, da ansonsten ja keine Warnung anderer Teilnehmer möglich wäre. Außerdem ist dadurch ein Schutz vor Missbrauch der App gewährleistet: Für die Verifizierung einer Infektion müssen auf sicherem Wege Testergebnisse und bestimmte Handys – aber nicht bestimmte Personen – einander zugeordnet werden können. Beim Tracing werden alle 10 Minuten wechselnde Bluetooth-Keys verwendet. Bluetooth-Keys sind Pseudonyme, diese werden in kurzen Abständen gewechselt, um eine Wiedererkennbarkeit einzelner Pseudonyme zusätzlich zu erschweren. Der Nutzer muss in der App keinerlei persönliche Daten eingeben. Es ist nur dem Nutzer selbst möglich, den Personenbezug herzustellen.
Nein, das ist technisch nicht möglich. Eine solche Funktionalität ist in dieser App auch zukünftig nicht vorgesehen.
Die Corona-Warn-App ist grundsätzlich ab einem Alter von 16 Jahren über die App-Stores der Betreiber beziehbar. Kinder und Jugendliche in einem Alter von unter 16 Jahren können die App nutzen, wenn sie dies mit ihren Erziehungsberechtigten abgesprochen haben und diese zustimmen. Es wird empfohlen, dass Sie hierfür geeignete Kinder- und Jugendschutzvorkehrungen zum Bezug von Apps (z.B. der Plattformanbieter oder von sicheren Drittanbietern) nutzen. Als Erziehungs¬berechtigte können Sie darin Jugendschutzmechanismen konfigurieren, sodass Kinder und Jugendliche nur für sie geeignete Programme herunterladen können. Bei der Installation der Corona-Warn-App sowie vor dem Hochladen eines positiven Testergebnisses in der App werden Sie darauf hingewiesen, dass eine Nutzung der App in einem Alter von unter 16 Jahren von Kindern und Jugendlichen vorab nur mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten zulässig ist.
Wir entwickeln eine App, die auf den wesentlichen Leistungsumfang der Information der Bürgerinnen und Bürger über mögliche Infektionsrisiken reduziert ist. Wir sind überzeugt, dass dies eine Voraussetzung für maximale Akzeptanz und Beteiligung ist.
Mehrwert-Dienste und Datenerhebungen über den vereinbarten Zweck der App hinaus sind ausgeschlossen. Für uns ist die wichtigste Herausforderung, die Nachverfolgung von Kontaktketten mit digitalen Mitteln zu verbessern und zu beschleunigen. An diesem Ziel orientiert sich unsere Anwendung.
Aktuell konzentrieren wir uns voll auf die Funktionalität der App in Deutschland wie beschrieben. Wir denken dabei die Interoperabilität mit anderen europäischen Lösungen schon mit. Derzeit herrscht noch eine große Variabilität in Nachbarstaaten bzgl. Fortschritt und der Entscheidung über dezentrales vs. zentrales Modell. Durch das Bluetooth-Protokoll sowie den Standard von Google und Apple wird die Möglichkeit geschaffen, entsprechende Roaming-Funktionalitäten anzubinden. Wir stehen schon im engen Austausch mit anderen Ländern, beispielsweise mit der Schweiz, Niederlande und Frankreich, um eine Interoperabilität über Landesgrenzen einrichten zu können.
Dies funktioniert erst, sobald ein grenzüberschreitendes Roaming zwischen den landeseigenen Tracing-Systemen (= Servern) installiert ist.
Nein, nicht automatisch. Erst durch ein Roaming zwischen den Tracing-Systemen ist eine grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung möglich (was angestrebt wird).
Die Corona-Warn-App ist jetzt auch für Nutzer und Nutzerinnen aus vielen anderen europäischen Ländern verfügbar. So können Menschen, die auch nur zeitweise in Deutschland sind, die App hierzulande nutzen und so dabei helfen, Infektionsketten zu unterbrechen. Die Corona-Warn-App kann jetzt auch in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz, Norwegen und Großbritannien heruntergeladen werden.
Das Robert Koch-Institut nimmt bei der Corona-Warn-App eine Doppelrolle ein: Es leistet einen fachlichen Beitrag bei der Ausgestaltung der App und ist als Herausgeber auch dafür verantwortlich, die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit sorgfältig zu prüfen.
Die Deutsche Telekom und SAP arbeiten seit Ende April mit einem gemeinsamen Team an der als Open-Source-Lösung konzipierten Corona-Warn-App. SAP stellt über eine technische Plattform die erforderliche Software-Technologie zur Verfügung und treibt die Lösungsentwicklung voran. Die Telekom bringt ihre Kompetenzen in Hinblick auf Prozesse rund um Netzwerk- und Mobilfunktechnologie, Systemintegration und Datensicherheit ein und sorgt für einen sicheren und effizienten Betrieb.
Apple und Google stellen einen einheitlichen Standard für die verwendete Bluetooth-Abstandsmessung zur Verfügung. Die bisherigen Tracing-Apps waren beispielsweise eingeschränkt durch den Umstand, dass Apple in seinem Betriebssystem das Tracing im passiven Modus schlicht untersagt. Darüber hinaus wird durch die Kooperation sichergestellt, dass Smartphones beider Betriebssysteme – also iOS für Apple und Android für Google – reibungslos miteinander kommunizieren können und die Anwendung batterieschonend im Hintergrund laufen kann. Durch ihre Marktdurchdringung von 99% ist ein standardisiertes Protokoll unumgänglich, eben auch für einen kompatiblen Einsatz in Europa. Die nationalen Apps setzten auf diese Basisfunktionalität auf.
Die Fraunhofer-Gesellschaft und das Helmholtz-Zentrum CISPA standen bei der Entwicklung beratend zur Seite. Insbesondere bei Herausforderungen, die die Wissenschaft intensiv beschäftigen, beispielsweise das Zusammenspiel von Technologie und Epidemiologie, sind wir auf die enge Zusammenarbeit mit führenden Forschungseinrichtungen angewiesen. Fraunhofer ist für uns ein wichtiger Ansprechpartner, vor allem wenn es um die Optimierung der grundlegenden Bluetooth-Technologie geht. Gerade auf diesem Gebiet hat Deutschland durch wertvolle Forschungsarbeit in den letzten Monaten zur Bewältigung der globalen Herausforderung beigetragen.
Die Fraunhofer-Gesellschaft und das Helmholtz-Zentrum CISPA stehen bei der Entwicklung beratend zur Seite. Insbesondere bei Herausforderungen, die die Wissenschaft intensiv beschäftigen, beispielsweise das Zusammenspiel von Technologie und Epidemiologie, sind wir auf die enge Zusammenarbeit mit führenden Forschungseinrichtungen angewiesen. Fraunhofer ist für uns ein wichtiger Ansprechpartner, vor allem wenn es um die Optimierung der grundlegenden Bluetooth-Technologie geht. Gerade auf diesem Gebiet hat Deutschland durch wertvolle Forschungsarbeit in den letzten Wochen zur Bewältigung der globalen Herausforderung beigetragen.
Der „Server“ gehört zur Betriebsleistung von T-Systems. Wir erbringen diese Leistung aus einem Rechenzentrum in Deutschland.
Alltagsmaken dienen vor allem dem Fremdschutz. FFP2-Masken senken die Gefahr für eine Ansteckung vergleichsweise deutlich. In 2021 erhalten Anspruchsberechtigte Personen zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen. Infos dazu, wer ansprichsberechtigt ist und wie Sie ggf. die Masken erhalten, erfahren Sie hier.
Über 60-Jährige und andere vom Gemeinsamen Bundesausschuss definierte Risikogruppen haben Anspruch auf FFP2-Masken (oder vergleichbar) und können diese seit dem 15.12. in Apotheken erhalten. Personen mit folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren zählen zur Risikogruppe:
Im Laufe des Januars 2021 erhalten Anspruchsberechtige zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen. Dazu müssen sie nichts unternehmen. Die Coupons werden in drei Wellen versendet: Zuerst erhalten sie Personen ab 75 Jahren, danach Personen ab 70 Jahren sowie Menschen mit bestimmten Erkrankungen und Risikofaktoren, im dritten Aussand alle Versicherten ab 60 Jahren. Der erste Coupon kann in der Zeit zwischen dem 1. Januar und 28. Februar in der Apotheke eingelöst werden, der zweite im Zeitraum 16. Februar bis 15. April.
Die Anspruchsberechtigten zahlen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu. Die übrigen Kosten werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds getragen.
Ab 2021 erhalten Risikopatientinnen und -patienten oder über 60-Jährige zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen. Die Anspruchsberechtigten zahlen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu. Die übrigen Kosten werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds getragen.
Im medizinischen Bereich kommen verschiedene Masken zum Einsatz: Der Medizinische Mund-Nasen-Schutz (MNS; Operations-(OP-)Maske) dient dem Schutz anderer vor dem Kontakt mit infektiösen Tröpfchen eines Infizierten. Filtrierende Halbmasken (FFP2 bzw. FFP3) gehören zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes und sollen den Träger der Maske vor Tröpfchen schützen. FFP2, KN95 und N95 sind Schutzklassen-Bezeichnungen für partikelfiltrierende Halbmasken aus verschiedenen Ländern. FFP2 erfüllt eine deutsche Norm. N95-Masken wurden nach Amerikanischen Standards zugelassen. KN95-Masken wurden nach einer chinesischen Norm zugelassen. Diese drei haben eine vergleichbare Filterwirksamkeit.
Wenn es Vorgaben zum Tragen einer medizinischen Maske gibt, dann sind damit folgende Produkte gemeint:
Ein selbst hergestellter, nichtmedizinischer „Mund-Nasen-Schutz“, der aus Stoffen oder anderen Materialien z.B. mit Anleitungen aus dem Internet hergestellt wird, genügt nicht den Anforderungen für Schutzmasken im medizinischen Bereich. Daher wird eine solche selbst hergestellte „Maske“ nicht als „Schutzmaske“, sondern ausschließlich als „Mund-Nasen-Schutz“ oder „Alltagsmaske“ bezeichnet. Ein nichtmedizinischer Mund-Nasen-Schutz darf nicht als Medizinprodukt angeboten oder beworben werden.
Eine Übersicht finden Sie hier.
Stand: 20.01.2021
Selbst hergestellte Masken, auch nichtmedizinischer Mund-Nasen-Schutz oder Alltagsmaske genannt, können dazu beitragen, dass Tröpfchen aus Speichel oder Rachensekreten beim Ausatmen, Sprechen, Niesen oder Husten andere Menschen weniger treffen. Sie schützen jedoch nicht vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus. Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.01. sollen in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen medizinische Masken, wie bspw. FFP2- oder OP-Masken, getragen werden. Die Umsetzung der Regel liegt bei den Bundesländern. Regional kann es zu Anpassungen kommen, bitte prüfen Sie die jeweils geltenden Regelungen an Ihrem Ort. In jedem Fall gilt: Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen ein, achten Sie auf eine gute Handhygiene und darauf, in Ihre Armbeuge zu husten und zu niesen.
Stand: 20.01.2021
Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.01. sollen in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen medizinische Masken, wie bspw. FFP2- oder OP-Masken, getragen werden. Die Umsetzung der Regel liegt bei den Bundesländern. Regional können darüber hinaus weitere Regelungen gelten.
Stand: 20.01.2021
Trägt ein mit dem neuartigen Coronavirus infizierter Mensch einen Mund-Nasen-Schutz („Alltagsmaske“), wird ein Teil der z. B. beim Husten oder Niesen gebildeten Tröpfchen zurückgehalten. Die Tröpfchen können sich daher nicht so stark verbreiten wie ohne Schutz. Man kann das neuartige Coronavirus schon ausscheiden, bevor Krankheitszeichen auftreten. Eine Alltagsmaske ist daher in Situationen, in denen man anderen Menschen unbeabsichtigt näherkommen kann, als die Abstandsregeln vorgeben, sinnvoll. Atemschutzmasken mit dem FFP2- oder FFP3-Standard ("filtering face piece") schützen den Träger selbst vor einer Ansteckung mit Krankheitserregern. Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.01. sollen in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen medizinische Masken, wie bspw. FFP2- oder OP-Masken, getragen werden. Die Umsetzung der Regel liegt bei den Bundesländern. In Regionen mit besonders hohen Fallzahlen gilt eine Maskenpflicht oftmals auch auf der Straße. Regional können darüber hinaus weitere Regelungen gelten. Prüfen Sie daher bitte die jeweils geltenden Regelungen an Ihrem Ort.
Stand: 20.01.2021
Zum Schutz vor Ansteckungen mit dem neuartigen Coronavirus müssen Mund und Nase mit einer Maske bedeckt werden. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt zum Beispiel beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. In einigen Bundesländern stehen bei einem Versäumnis Bußgelder an. Das Tragen einer Maske muss allerdings ausnahmsweise nicht erfolgen, wenn dies aus ärztlicher Sicht nicht zumutbar ist. Wenn Menschen mit einer schweren Behinderung nicht in der Lage sind, eine Maske zu tragen, müssen sie nicht mit Sanktionierungen rechnen. Die Begleiterin oder der Begleiter bzw. die Betreuerin oder der Betreuer müssen entsprechende Einschränkungen glaubhaft machen. Ein ärztliches Attest oder ein Schwerbehindertenausweis sind dafür hilfreich. In den Bundesländern gibt es teilweise eigene Regelungen – informieren Sie sich bitte über Bestimmungen an Ihrem Ort. Eine Übersicht über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.
In letzter Zeit gab es vor allem über soziale Netzwerke vermehrt Spekulationen darüber, ob die Benutzung eines Mund-Nasen-Schutzes für Kinder gefährlich sein könnte. Als Grundlage dieser Spekulationen steht oft die Annahme, dass sich schädliches Kohlendioxid unter den Alltagsmasken sammle, das gerade bei Kindern zu Atemlähmungen führen könne. Dies ist bei einem herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz aus Stoff jedoch nicht der Fall. Wichtig ist, dass durch den Stoff geatmet werden kann, Kohlendioxid-Moleküle werden dann nicht zurückgehalten. Potenziell gefährlich sind lediglich Bedeckungen, die den Gesichtsbereich fest abschließen und dabei den Luftaustausch behindern, z. B. bestimmte Schnorchelmasken oder andere Masken aus Plastik, wenn sie als Mund-Nasen-Schutz zweckentfremdet werden. Von den aktuellen Vorschriften zum Tragen von Masken im Alltag sind Kinder vor dem Grundschulalter meist ausgenommen. Bitte informieren Sie sich vor Ort über bestehende Vorschriften und Altersgrenzen.
Achten Sie in jedem Fall stets auf die Hygieneregeln zum Wechsel und zur Reinigung eines Mund-Nasen-Schutzes. In durchfeuchteten Masken können sich Keime ansiedeln und vermehren.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel „AHA-Formel für Kinder erklärt“.
Bei der Benutzung einer „Alltagsmaske“ sind die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten. Das heißt vor dem An- und nach dem Ablegen sind die Hände gründlich mit Seife zu waschen, um eine etwaige Ansteckung zu unterbinden.
Der Mund-Nasen-Schutz soll Mund und Nase komplett abdecken und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. Ein durch Benutzung durchfeuchteter Mund-Nasen-Schutz sollte umgehend abgenommen und möglichst ausgetauscht werden. Generell sollte er nach dem Tragen möglichst sofort gewaschen oder bis dahin luftdicht verwahrt werden. Idealerweise wäscht man den Mund-Nasen-Schutz bei 95 Grad oder mindestens 60 Grad.
Ausführliche Handhabungstipps für einen Mund-Nasen-Schutz finden Sie hier.
Durch das Tragen einer Alltagsmaske schützen Sie sich und andere. Wenn der Mund-Nasen-Schutz allerdings nur unterhalb der Nase, d. h. über dem Mund getragen wird, bietet sie keinen Schutz, da immer noch eine ungefilterte Atmung durch die Nase erfolgt. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte muss die Maske richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. Auf der Website des Robert Koch-Instituts veranschaulicht eine bildliche Übersicht häufige Anwendungsfehler in der Handhabung mit Atemschutzmasken.
Selbstgemachte Alltagsmasken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95° C, mindestens aber bei 60° C gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Eine Alternative bietet auch das Auskochen für 10 Minuten in einem Topf mit Wasser. Nach dem Waschen muss die Mund-Nasen-Bedeckung vollständig getrocknet werden.
Bei einer Durchfeuchtung der Maske, z. B. durch Schweiß oder Atemluft, muss diese umgehend gewechselt werden, da die Schutzwirklung nachlässt. Deshalb sollte man Masken gerade bei warmen Lufttemperaturen oder anstengenden Tätigkeiten regelmäßig wechseln. Wie Sie Ihre Alltagsmaske richtig verwenden und weitere Anwendungshilfen finden Sie hier.
Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.01. sollen in öffentlichen Verkehrsmitteln medizinische Masken, wie bspw. FFP2- oder OP-Masken, getragen werden. Die Umsetzung der Regel liegt bei den Bundesländern. Informieren Sie sich deshalb bitte über die geltenden Regelungen vor Ort. Sie sollten öffentliche Verkehrsmittel weiterhin, wenn möglich meiden. Denn in öffentlichen Verkehrsmitteln können sich die Viren besonders rasant verbreiten. Insbesondere Fahrten zu Stoßzeiten sollten gemieden werden. Für den Arbeitsweg wird insbesondere empfohlen, auf den Verkehr an der freien Luft umzusteigen (zu Fuß, Fahrrad, E-Bike). Ist der Verzicht auf öffentliche Verkehrsmittel für Sie nicht möglich, halten Sie Abstand und achten Sie darauf, in Ihre Armbeuge zu husten und zu niesen, auch beim Warten an der Haltestelle oder am Bahnhof, sowie auf eine gute Händehygiene nach einer Fahrt. Ein Ticketverkauf mit Bargeld beim Fahrenden ist bis auf Weiteres nicht möglich, sodass Fahrgäste Tickets alternativ an Fahrkartenautomaten, in den Vorverkaufsstellen oder per Smartphone-App erwerben sollten.
Stand: 20.01.2021
Für die Bevölkerung empfiehlt das Robert Koch-Institut das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes („Alltagsmaske“) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum. Durch eine Mund-Nasen-Bedeckung können infektiöse Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person dadurch anzustecken, kann so verringert werden. Die Verwendung von Visieren anstelle von Mund-Nasen-Bedeckungen wird derzeit von verschiedenen Herstellern beworben. Das RKI sieht die Verwendung von Visieren jedoch nicht als gleichwertige Alternative zum Mund-Nasen-Schutz an, da sie maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen können.
In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
Jede und jeder kann dazu beitragen, die weitere Verbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen, indem er oder sie die Regelungen beachtet, die in der AHA-Formel zusammengefasst sind: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln befolgen (richtiges Husten und Niesen) und im Alltag eine Maske tragen. Das ist notwendig, um Risikogruppen zu schützen und die Belastung in den Krankenhäusern gering zu halten. Menschen sind weiterhin angehalten, die persönlichen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren.
Die Effekte von einer Beschränkung sozialer Kontakte können bei konsequenter Einhaltung sehr groß sein. Durch die Vermeidung persönlicher Kontakte können Übertragungen des Virus auf weitere Personen vermieden werden. Gerade angesichts steigender Fallzahlen in den letzten Wochen sollten persönliche Kontakte konsequent eingeschränkt und Hygieneregeln eingehalten werden. Mit der Berücksichtigung der AHA-Formel (Abstand wahren, Hygieneregeln beachten und im Alltag eine Maske tragen) kann jeder und jede auch weiterhin einen Beitrag dazu leisten, die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen. Die Maßnahmen zur Einschränkung persönlicher Kontakte gelten weiterhin – wenn auch mit regionalen Anpassungen. Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen wird laufend beobachtet. Es können sich neue Regelungen ergeben. Bitte beachten Sie die regionalen Vorschriften an Ihrem Ort.
Ja, Verstöße gegen die Beschränkungen werden durch die Ordnungskräfte kontrolliert und sanktioniert. Das Infektionsschutzgesetz ermöglicht Bußgelder bis zu 25.000 Euro. In schweren Fällen sind auch Freiheitsstrafen möglich. Bitte beachten Sie die Vorschriften in den einzelnen Bundesländern. Bund und Länder haben am 27. August gemeinsam vereinbart, dass der Mindestbetrag gegen Verstöße der Maskenpflicht bei 50 Euro liegen soll. In Sachsen-Anhalt soll diese Regelung nicht gelten.
Bund und Länder haben neue Beschlüsse gefasst, um den schnellen Anstieg der Neuinfektionen mit dem Coronavirus einzudämmen.
Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel und der Handel mit dringend notwendigen Waren des täglichen Bedarfs. Freizeiteinrichtungen in Form von Kinos, Restaurants, Museen, Spielhallen, Bordellen, Schwimmbäder und anderen freizeitlichen Einrichtungen werden ebenfalls vorerst geschlossen. Dies gilt auch für Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.
Weiterhin gilt: Halten Sie Abstand zu anderen (mindestens 1,5 Meter), beachten Sie Hygieneregeln (richtiges Husten und Niesen, Händewaschen) und tragen Sie im Alltag eine Maske. Empfohlen wird eine medizinische Maske. Das Risiko einer Infektion kann so reduziert und umstehende Personen können geschützt werden. Erläuterungen zur Hygiene und guter Händehygiene finden Sie hier
Stand: 20.01.2021
Bei jeder Atemwegsinfektion ist es ganz besonders wichtig, die Schutzmaßnahmen einzuhalten: Bleiben Sie zuhause, halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen ein. Zusätzlich ist es geboten, die Hygieneregeln (Husten- und Niesetikette, Händewaschen) zu beachten. Wenn Sie befürchten, sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert zu haben, kontaktieren bei Symptomen bitte telefonisch Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin, der bzw. die einschätzt, ob eine COVID-19-Erkrankung wahrscheinlich ist.
Alternativ rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116 117 an. Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der der neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Sollte bei Ihnen das neuartige Coronavirus nachgewiesen werden, wird Ihnen das Gesundheitsamt mitteilen, was Sie sonst noch beachten müssen, um andere zu schützen.
Unser Gesundheitswesen kann nur eine bestimmte Anzahl an Patientinnen und Patienten intensivmedizinisch versorgen. Um weiterhin alle Patientinnen und Patienten bestmöglich versorgen zu können, sind die Maßnahmen nötig. Dies sieht auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft so: https://www.dkgev.de/.
Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, wenden Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Das zuständige Gesundheitsamt kann hier ermittelt werden.
Persönliche Kontakte zu reduzieren ist angesichts schnell steigender Infektionszahlen sehr wichtig. Bund und Länder rufen dazu auf, persönliche Kontakte auf den eigenen Hausstand und maximal auf eine weitere Person eines anderen Hausstands zu beschränken. Außerdem wird der Bewegungsradius für Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz über 200 auf 15 Kilometer um den Wohnort eingeschränkt, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Allgemein gilt weiterhin: Grenzen Sie Ihre privaten Treffen ein und halten Sie sich an die AHA-Formel: Abstand halten (1,5 Meter), Hygieneregeln beachten und Alltag mit Maske. In geschlossenen Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregeln umgesetzt sowie für ausreichend Belüftung gesorgt werden. Bitte prüfen Sie die jeweils geltenden Regelungen an Ihrem Ort. Informationen erhalten Sie z. B. auf den Seiten der Landesregierungen. Eine Übersicht finden Sie hier.
Eine Händedesinfektion ist im privaten Umfeld – wenn keine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus vorliegt - im Allgemeinen nicht erforderlich. Hier ist es wichtiger, sich regelmäßig die Hände mit Seife zu waschen und darauf zu achten, dass Handtücher, Zahnbürsten, Besteck, u.ä. nicht mit anderen Familien- oder Wohnungsbewohnern geteilt wird. Bitte achten Sie auf Hygienevorschriften und husten und niesen Sie in Ihre Armbeuge.
Nein. Antibiotika wirken nicht gegen Viren wie das neuartige Coronavirus, sondern nur gegen Bakterien. Antibiotika sollten daher nicht als Mittel zur Vorbeugung von COVID-19 eingesetzt werden. Bei schweren Verläufen der Erkrankung entscheidet der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin darüber, ob zur Behandlung bakteriellen Begleitinfektionen Antibiotika eingesetzt werden müssen.
Kontaktieren Sie in diesem Fall Ihre Arztpraxis telefonisch und klären Sie die weiteren Schritte ab.
Informationen zu COVID-19, u.a. zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen, erhalten Sie auf der Website Infektionsschutz.de.
Viel Bewegung im Freien und eine ausgewogene Ernährung können dazu beitragen, das Immunsystem zu stärken. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Wenn Sie draußen Sport betreiben, berücksichtigen Sie bitte die jeweils vor Ort geltenden Regelungen und beachten Sie die Verhaltensregeln, die in der AHA-Formel zusammengefasst sind: Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, Hygieneregeln beachten (Husten- und Niesetikette, Händewaschen) und im Alltag eine Maske tragen. Weitere Tipps dazu, wie Sie sich optimal fit halten, finden Sie hier.
Aus den bisherigen Daten konnte man eine Reihe von Vorerkrankungen identifizieren, die öfter mit einem schwereren Verlauf einhergehen. So sind Bluthochdruck, Herzerkrankungen, Diabetes und chronische Lungenerkrankungen aber auch Krebserkrankungen oder Erkrankungen, die zu einer Schwächung des Immunsystems führen, als Risikofaktoren bekannt. Auch bei Fettleibigkeit (Adipositas) treten gehäuft schwere Verläufe auf. Bitte wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, wenn Sie weitere Fragen haben.
Weiter Informationen finden Sie im Artikel Ältere Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen müssen sich besonders schützen.
Nicht bei jeder Person, die unter einer Vorerkrankung leidet, verläuft eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus schwer. Die Aussagen zu Vorerkrankungen als Risikofaktoren basieren vielmehr auf mathematischen Aussagen zu Wahrscheinlichkeiten. Zu den Risikofaktoren gehören unter anderem Vorerkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und der Lunge, Lebererkrankungen, Zuckerkrankheit oder Krebs. Auch ein durch Medikamente (z. B. Cortison) herabgesetztes Immunsystem, starkes Übergewicht und eine durch Rauchen belastete Lunge sind Risikofaktoren. Verschiedene Risikofaktoren können sich auch gegenseitig verstärken. Das heißt, dass ältere Personen mit Vorerkrankungen und anderen Risikofaktoren ganz besonders darauf achten müssen, sich nicht anzustecken. Mit der Befolgung der AHA-Formel (Abstand wahren, Hygieneregeln beachten und im Alltag eine Maske tragen) kann jeder und jede einen Beitrag dazu leisten, die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen. Bei Fragen zum eigenen Krankheitsbild sollte Kontakt mit der betreuenden Ärztin oder dem betreuenden Arzt aufgenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Ältere Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen müssen sich besonders schützen.
Krebspatientinnen oder -patienten gehören wegen ihrer Vorerkrankung zur Risikogruppe. Ihre individuelle Situation kann sich jedoch deutlich unterscheiden. Patientinnen und Patienten, die z. B. Immunsuppressiva einnehmen, haben generell ein höheres Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken. Für Auskünfte zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an ihren Hämatologen bzw. Onkologen.
In jedem Fall gilt besonders für Menschen, die zur Risikogruppe gehören: Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen ein, achten Sie auf eine gute Händehygiene und das Niesen und Husten in die Armbeuge. Zusätzlich ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes („Alltagsmaske“) im öffentlichen Raum sinnvoll. So können Sie ihr persönliches Risiko minimieren. Für weitere Schritte sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.
Nein, die Grippeimpfung hat keinen Einfluss auf den Verlauf einer Infektion durch das neuartige Coronavirus. Die Grippeimpfung kann aber das Risiko einer Grippeerkrankung senken und so dazu beitragen, das Gesundheitssystem zu entlasten. Grippeimpfungen werden wieder ab Oktober/November angeboten.
Menschen, die in Senioren- und Pflegeeinrichtungen leben, dürfen wieder Besuch empfangen. Der Mindestabstand, das Befolgen der grundlegenden Hygieneregeln sowie das Tragen einer Maske im Alltag sind dabei grundsätzlich in den Einrichtungen vorgesehen. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben aufgrund ihres Alters und möglicher Vorerkrankungen ein besonders hohes Risiko, schwer zu erkranken und müssen deshalb besonders geschütz werden. Weitere Maßnahmen ergreifen die Pflegeheime und Länder selbst.
Informieren Sie sich hier, was Sie beim Besuch in Alten- und Pflegeheimen in Ihrem Bundesland zu beachten haben und bitte erkundigen Sie sich über die vor Ort geltenden Regelungen. Wenn Sie sich krank fühlen oder im Heim Ihres Angehörigen derzeit kein Besuch gestattet ist, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, den Kontakt über regelmäßige (Video-)Telefonate oder das Internet aufrecht zu erhalten.
Schwangere haben nach bisherigen Erkenntnissen weder ein erhöhtes Ansteckungsrisiko noch ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Schwangerschaft: Wie kann ich mein Baby und mich vor einer Coronavirus-Infektion schützen?.