Ich möchte mich auf Corona testen lassen – wann, wo und wie?
Die verschiedenen Arten von Tests sind für unterschiedliche Situationen geeignet. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie welchen Corona-Test machen sollten.
Bei Symptomen: Ärztin oder Arzt kontaktieren
Haben Sie typische Symptome einer Coronavirus-Infektion – zum Beispiel Halsweh, Husten und Schnupfen – gilt nach wie vor: Bleiben Sie nach Möglichkeit zuhause und setzen Sie sich am besten telefonisch mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt in Verbindung. Gemeinsam können Sie die weiteren Schritte abklären – etwa wo und in welcher Form ein Corona-Test erfolgen kann. Mehr zum Thema Symptome erfahren Sie hier.
Kostenlose Tests entfallen
Seit dem 1. März 2023 bestehen keine Ansprüche auf Testung nach der Coronavirus-Testverordnung mehr. Anlasslose Testungen asymptomatischer Personen sind angesichts des derzeitigen Pandemieverlaufs nicht mehr notwendig. Seit dem 1. März 2023 sind zudem die Testnachweispflichten sowohl in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen als auch in ambulanten Pflegediensten entfallen.
Antigen-Schnelltest: Professionelle Anwendung
>Antigen-Schnelltests für die professionelle Anwendung können von Personen durchgeführt werden, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis besitzen – etwa geschultes Personal in Hausarztpraxen oder privaten Teststellen.
Beim Antigen-Schnelltest wird ein Abstrich aus der vorderen Nase oder dem Nasen-Rachenraum entnommen und auf einen Teststreifen gegeben. Ein Ergebnis liegt in weniger als 30 Minuten vor. Mehr zum Antigen-Test erfahren Sie auch in diesem Artikel.
Die Alternative für zuhause: Selbsttest
Eine gute Alternative zu >Antigen-Schnelltests sind >Selbsttests, die einfach selbst zuhause angewendet werden können. Selbsttests sind in Supermärkten, Drogerien und Apotheken erhältlich und können zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Wie man den Selbsttest korrekt durchführt, erfahren Sie in der beiliegenden Gebrauchsanweisung. Dort lesen Sie bitte nach, wie Sie dabei vorgehen sollten und wie sich das Testergebnis ablesen lässt. Tipps zur Durchführung und Anwendung lesen Sie auch hier.
Wie zuverlässig sind Schnell- und Selbsttests?
Für die Treffgenauigkeit beider Testvarianten ist entscheidend, wie hoch die Viruslast ist, also wie stark sich das Coronavirus bereits im Nasen-Rachenraum vermehrt hat. Die Viruslast ist meist erst nach ersten Krankheitssymptomen hoch genug, um erfasst werden zu können. Betroffene können jedoch schon ein bis zwei Tage vor Beginn der Symptome ansteckend sein – noch bevor ein Antigen-Schnell- oder Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. Wichtig: Bei einem positiven Ergebnis des Antigen-Selbsttests sollten Sie zuhause bleiben, Kontakte vermeiden und sich telefonisch an Ihre Hausarztpraxis wenden, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Wer hat Anspruch auf einen PCR-Test?
Patientinnen und Patienten können sich im Rahmen der ärztlichen Krankenbehandlung weiterhin mittels PCR-Test auf SARS-CoV-2 testen lassen. Ob bei Patientinnen und Patienten mit COVID-19-Symptomen die Durchführung einer Testung auf das Coronavirus zur Behandlung der Erkrankung erforderlich ist, entscheidet die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt.
Ein Anspruch auf PCR-Test nach der Coronavirus-Testverordnung besteht seit dem 1. März 2023 nicht mehr.
Wie läuft ein PCR-Test ab?
Sollte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen PCR-Test für erforderlich halten, bekommen Sie direkt in der Praxis einen Termin dafür oder eine Adresse, an der Sie den Test machen lassen können. Alternativ können Sie sich an das das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit wenden, welches Sie unter der Rufnummer 030 346465100 erreichen.
Den PCR-Test führen geschulte Fachleute durch. Üblicherweise entnehmen sie mit einem speziellen Tupfer einen Abstrich aus dem Rachen oder der Nase. Die Probe wird dann in ein Labor geschickt und dort untersucht. Nach circa 24 Stunden liegt das Testergebnis per E-Mail vor. Bis Sie das Ergebnis einsehen können, sollten Sie unbedingt in häuslicher Isolation bleiben. Mehr zum PCR-Test erfahren Sie hier.
Das beschriebene Vorgehen gilt nur bei leichten bis mittleren Symptomen einer Atemwegserkrankung. In Notfällen, vor allem bei Atemnot, wählen Sie bitte immer die 112.
Testpflicht bei Einreise aus Virusvariantengebieten
Für Reisende ab 12 Jahren – auch für Geimpfte und Genesene – gilt: Nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet muss grundsätzlich bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorliegen, das auf einer Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht. Bei Virusvariantengebieten, in denen eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht, ist ein PoC-Antigen-Test (Schnelltest) ausreichend. Ein Impf- oder Genesenennachweis reicht nicht aus. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden. Flugreisende haben dem Beförderer auf dessen Aufforderung schon vor Abreise den Nachweis vorzulegen. Bitte beachten Sie: Eine Beförderung ohne Nachweis ist jeweils ausgeschlossen. Kinder unter 12 Jahren sind von der Test-Nachweispflicht befreit.
Der Testnachweis muss sich auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden zurückliegt. Erfolgt der Test mittels PoC-Antigentest, so ist der Zeitpunkt der Einreise bzw. der geplanten Einreise entscheidend. Bei einer Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) ist der Zeitpunkt oder der geplante Zeitpunkt des Beginns der Beförderung maßgeblich.
Mehr zu den aktuellen Testnachweis- und Quarantänebestimmungen für Einreisende aus Virusvariantengebieten erfahren Sie hier.