Labortest/PCR-Test
Mit einem PCR-Test (auch Labortest genannt) lässt sich eine Infektion mit dem Coronavirus am zuverlässigsten nachweisen. Der PCR-Test gilt als der Goldstandard unter den Tests. Warum dies so ist und weitere Informationen rund um diesen Test finden Sie hier.
PCR-Tests werden als Goldstandard der Diagnostik weiterhin eingesetzt, um zum Beispiel bei einer Person mit Symptomen abzuklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt oder um einen positiven Schnell- oder Selbsttest zu verifizieren.
Antigen-Schnelltests kommen derzeit in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Schulen zum Einsatz, um Personal oder Bewohner regelmäßig zu testen. Seit dem 8. März können sich alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal wöchentlich mit einem Schnelltest testen lassen. Durchgeführt werden die Tests in den Testzentren der Gesundheitsämter vor Ort oder von beauftragten Dritten (z.B. Apotheken, Ärzte). Eine Übersicht nach Bundesländern finden Sie hier. Die Kosten übernimmt der Bund.
Selbsttests können zusätzliche Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag geben – etwa bei einem privaten Besuch oder perspektivisch vor einem Theater- oder Kinobesuch. Sie können auch im Rahmen der Testkonzepte der Länder in Schulen und Kitas eingesetzt werden. Fällt ein Schnell- oder Selbsttest positiv aus, sollte das Ergebnis unbedingt durch einen PCR-Test bestätigt werden.
Stand: 05.04.2021
Aktuell werden vorwiegend zwei Testverfahren zum Nachweis von SARS-CoV-2 eingesetzt: Der sogenannte PCR-Test weist das Erbmaterial des Erregers nach, der Antigen-(Schnell- oder Selbst-)Test reagiert auf ein spezifisches Eiweiß-Fragment des Virus.
PCR-Tests sind am zuverlässigsten und gelten als der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Dabei macht medizinische Personal meist einen Nasen-Rachenabstrich, zum Teil werden auch andere Probematerialien (z.B. Speichel) verwendet. Die Auswertung des PCR-Tests erfolgt durch ein Labor und ein Ergebnis liegt frühestens nach vier bis sechs Stunden vor.
Antigen-Schnelltests werden nur durch geschultes Personal durchgeführt. Wie beim PCR-Test wird ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Antigen-Schnelltests funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Sie liefern deutlich schneller ein Testergebnis, daher erfolgt die Auswertung im Gegensatz zu den PCR-Test direkt vor Ort. Sie sind jedoch nicht so zuverlässig wie ein PCR-Test, positive Testergebnisse müssen daher umgehend durch einen PCR-Test bestätigt werden.
Darüber hinaus sind nun Selbsttests im Handel erhältlich. Sie funktionieren wie Antigen-Schnelltests, können aber grundsätzlich durch jede Person durchgeführt werden. Die Probenentnahme und –auswertung ist dementsprechend einfach und schnell. Ihre Zuverlässigkeit ist jedoch ebenfalls niedriger als die der PCR-Tests. Sofern ein Selbsttest den Verdacht auf eine Infektion anzeigt, ist eine Bestätigung durch einen PCR-Test unbedingt erforderlich.
Weitere detaillierte Informationen zu Testverfahren finden Sie hier sowie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Stand: 07.04.2021
Nein, PCR-Tests sind aufgrund ihrer hohen Verlässlichkeit der Goldstandard der Diagnostik und weiterhin essentieller Bestandteil der Teststrategie. Die Nationale Teststrategie legt fest, in welchen Situationen sofort PCR-Tests angebracht sind und in welchen Situationen Antigen-Schnelltests als Vortest zum Einsatz kommen können. Ein positiver Antigen-Schnell- oder Selbst-Test muss immer durch einen PCR-Test bestätigt werden.
Zur Abklärung einer akuten Infektion mit SARS-CoV-2 wird ein direkter Erregernachweis durchgeführt. Hierfür wird eine Probe aus den Schleimhäuten der oberen und/oder tiefen Atemwege untersucht, da sich das Virus bei einer Infektion dort vermehrt. In der Regel wird die Probe mit einem speziellen Tupfer durch einen Abstrich von der Rachenwand oder aus dem Nasen-Rachenraum entnommen. Wenn sich Symptome der tiefen Atemwege zeigen, werden Proben auch durch Hustenauswurf, Spülungen oder die Entnahme von Sekret aus der Luftröhre gewonnen.
In einem Diagnostiklabor wird mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) untersucht, ob das neuartige Coronavirus in der Probe enthalten ist. Bei der PCR wird Erbmaterial von Viren im Labor so stark vervielfältigt, dass es nachgewiesen werden kann, auch wenn es zuvor nur in geringen Mengen vorlag.
Es besteht zudem die Möglichkeit der Antigen-Tests, die Eiweißstrukturen von SARS-CoV-2 nachweisen. Dazu wird eine Probe von einem Nasen-Rachenabstrich auf einen Teststreifen gegeben. Falls das SARS-CoV-2 Virus in der Probe enthalten ist, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen und eine Verfärbung auf dem Teststreifen wird sichtbar. Ein positives Antigen-Test Ergebnis muss mittels PCR bestätigt werden.
Stand: 07.04.2021
Vor dem Test können Sie Essen und Trinken zu sich nehmen und müssen keine weiteren Vorbereitungen treffen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Sie vor dem Test über alle weiteren Schritte informieren. Auf dem Weg zum Testzentrum, beachten Sie bitte unbedingt weiterhin die AHA-Formel (Abstand, Hygieneregeln beachten und im Alltag Maske tragen). Weitere Informationen, wie die Tests durchgeführt werden, finden Sie hier.
Stand: 10.02.2021
Seit Beginn der Pandemie wurden die Testkapazitäten kontinuierlich erhöht. Laut RKI wurde die Erweiterung der Testkapazitäten unter anderem dadurch ermöglicht, dass dafür notwendige Gerätesysteme installiert wurden, die jeden Tag eine sehr große Anzahl von Proben verarbeiten können. Außerdem wurde die entsprechende Verfügbarkeit der notwendigen Testreagenzien sichergestellt. Zusätzlich wurde Personal aufgebaut und geschult, die entsprechende Prozessorganisation inklusive der Verfügbarkeit von Abstrichtupfern und den für solche Testzahlen notwendigen Abnahmekapazitäten in Testzentren, Abstrichstellen und Arztpraxen sowie Krankenhäusern angepasst. Nach dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz werden Möglichkeiten geschaffen, um zusätzlich veterinärmedizinische Laborkapazitäten für die Auswertung von Tests nutzen zu können.
Stand: 10.02.2021
Ob ein Coronatest durchgeführt wird, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte vor Ort. Zur Abklärung sollten Sie vorab die Corona-Anlaufstelle anrufen und einen Termin vereinbaren. Termine können Sie zum Beispiel hier vereinbaren. Personen mit leichten Erkältungssymptomen sollten sich zu Hause selbst absondern, um möglichst wenig Kontakte zu haben. Diese Selbstisolierung sollte nach einer Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) fünf Tage plus zwei Tage ohne Symptome betragen. Betroffene sollten mit ihren Arbeitgebern klären, ob in dieser Zeit Homeoffice möglich ist. Gegebenenfalls sollten sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über eine Krankschreibung sprechen.
Stand: 05.02.2021