Schnelltest
Antigen-Schnelltests funktionieren ähnlich wie Schwangerschaftstests. Die leichte Handhabung eines Schnelltests erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors, z. B. in einer Pflegeeinrichtung oder medizinischen Einrichtung. Alle Fragen zu Schnelltests beantworten wir hier.
Der Test basiert auf dem Nachweis von SARS-CoV-2-Eiweißen. Dazu muss ein Abstrich im Nasenrachenraum vorgenommen werden. Die einfachere Auswertung eines Antigen-Schnelltests erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors, z. B. in einer Pflege- oder medizinischen Einrichtungen und Arztpraxen ohne Diagnostiklabor. Alle zurzeit auf dem Markt befindlichen Antigen-Schnelltests müssen von geschultem, medizinischem Personal durchgeführt werden. Über das Ergebnis erhält man einen Nachweis, der 24 Stunden gültig ist.
Eine Übersicht über die Testzentren in Deutschland finden Sie hier.
Stand: 07.04.2021
Grundsätzlich sind Schnelltests weniger genau als PCR-Tests.
Die Aussagekraft eines Schnelltests hängt vom Anteil der infizierten Personen unter den getesteten Personen (Vortestwahrscheinlichkeit) sowie von der Sensitivität und Spezifität der Tests ab. Die Sensitivität ist der Anteil der Personen mit positivem Testergebnis unter den Infizierten, die Spezifität der Anteil der Personen mit negativem Testergebnis unter den Nicht-Infizierten. Wie Sie Schnelltest-Ergebnisse deuten und weitere Informationen können Sie dem Schaubild des Robert Koch-Instituts entnehmen.
Stand: 30.03.2021
Beim Antigen-Schnelltest wird von geschultem Personal eine Probe entnommen und vor Ort ausgewertet. Über das Ergebnis erhält man in der Regel innerhalb von 15 - 30 Minuten einen Nachweis, der 24 Stunden gültig ist.
Antigen-Schnelltests basieren dabei auf dem Nachweis von SARS-CoV-2-Eiweißen. Dazu muss ein Abstrich im Nasenrachenraum vorgenommen werden. Die einfachere Auswertung eines Antigen-Schnelltests erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors, z.B. in einer Pflegeeinrichtung oder medizinischen Einrichtungen und Arztpraxen ohne Diagnostiklabor. Antigen-Schnelltests müssen, im Gegensatz zu sogenannten Selbsttests, von geschultem, medizinischem Personal durchgeführt werden.
Sollte ein Schnelltest positiv ausfallen, vereinbaren Sie bitte einen Termin für einen bestätigenden PCR-Test bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder unter 116 117. Testzentren können direkt einen weiterführenden PCR-Test veranlassen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Testzentren sowie weitere Informationen.
Stand: 01.04.2021
Das negative Testergebnis eines Schnelltests ist für insgesamt 24 Stunden gültig.
Bei einem positiven Testergebnis sind Sie dazu angehalten einen Labor- oder PCR-Test zu machen, um das Ergebnis des Schnelltests zu überprüfen. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin für einen bestätigenden PCR-Test bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder unter 116 117. Testzentren können direkt einen weiterführenden PCR-Test veranlassen.
Stand: 01.04.2021
Da die Infektionszahlen noch zu hoch sind, können momentan nur vorsichtige Öffnungsschritte gegangen werden. Diese Öffnungsschritte werden durch Schnelltests zusätzlich abgesichert.
Stand: 04.03.2021
Pflegeheime und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens haben nach der Test-Verordnung den zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in der Regel dem zuständigen Gesundheitsamt, ein Test-Konzept vorzulegen und parallel die Tests zu beantragen. Auf dieser Grundlage legt die zuständige Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes bzw. das Gesundheitsamt fest, wie viele Antigen-Tests eine Einrichtung beschaffen kann, bzw. wie viele von der Pflege- oder Krankenversicherung finanziert werden. Die Menge ist abhängig von der Zahl der Menschen, die in der Einrichtung behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht werden. In stationären Pflegeeinrichtungen können z. B. bis zu 30 Tests pro Monat pro Bewohnerin oder Bewohner beschafft werden. Die Beschaffung der Tests müssen die Einrichtungen selbst übernehmen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt auf der Homepage weitere Informationen und verweist auf eine Liste der zugelassenen PoC-Antigen-Tests. Die Tests können über die normalen Vertriebswege insbesondere über Apotheken, den Großhandel oder direkt vom Hersteller bezogen werden.
Stand: 07.04.2021
Mit Reihentests in Pflegeheimen, Schulen oder Kindertagesstätten lassen sich Infektionsketten schnell erkennen und frühzeitig unterbrechen. Deshalb können alle Personen in solchen Einrichtungen getestet werden, wenn in der jeweiligen Einrichtung ein Fall aufgetreten ist. In Pflegeheimen und Pflegediensten kann auch unabhängig von aufgetretenen Fällen getestet werden. Ob so ein Reihentest durchgeführt wird, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt. Die nationale Teststrategie sieht vor, dass asymptomatische Personen in Pflegeeinrichtungen mittels eines Antigen-Schnelltests getestet werden. Seit dem 04. Dezember 2020 können Antigen-Schnelltests auch an Schulen und Kitas abgegeben werden. Seit dem 8. März 2021 können sich darüber hinaus alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal pro Woche kostenlos mittels eines Antigen-Schnelltests testen lassen.
Stand: 09.03.2021
Der Bund übernimmt seit dem 08. März die Kosten für einen neuen Bürgertest. So soll ein regelmäßiges kostenloses Testangebot für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. Dafür sollen die von Ländern und Kommunen beauftragten Testzentren und -stationen genutzt werden. Der Bund hat dafür ein Mindestkontingent von 800 Millionen Schnelltests gesichert.
Stand: 04.03.2021
Ja, 150 Millionen Antigen-Schnelltests können laut Herstellerangaben direkt geliefert werden, sobald die Länder die Kontingente dafür abrufen. Dies passiert zum Beispiel für Pflegeheime bereits heute schon. Der Bund hat nach aktuellem Stand bereits mindestens 800 Millionen Schnelltests für dieses Jahr gesichert. Das tatsächliche Marktangebot wird dieses Kontingent bei weitem übertreffen.
Stand: 07.04.2021
Prinzipiell hat jede Bürgerin und jeder Bürger Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche. Erfahrungen mit kostenlosen Tests in Dänemark, Österreich und Bayern zeigen aber, dass nur ein Bruchteil der Bevölkerung von diesem Angebot Gebrauch macht.
Stand: 10.03.2021
Jedes Testzentrum hat bereits heute ein Dokumentationssystem. Nach einem Schnelltest bekommt die oder der Getestete ein Zeugnis, auf dem u. a. angegeben wird, wer, bei wem, wann, mit welchem Ergebnis getestet wurde. Ähnliche Zeugnisse halten Apotheken und Arztpraxen vor.
Stand: 10.03.2021
Ja, positive Ergebnisse von Antigen-Schnelltests sind meldepflichtig. Auch Personen, die in Schulen oder anderen Einrichtungen diese Tests bei anderen Personen anwenden, sind in die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) einbezogen.
Stand: 07.04.2021